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Jeschurun · 1856-07-01 · Heft 10 (Juli 1856) · p. 561

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 10 (Juli 1856)
Article
Berlin [Nachricht]
Date
1856-07-01
Page
561 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Zweiter Jahrgang. Erstes Seilstatt zum Jumhest. Lusgegeben den 1. Juni 1856. Zn dieses Beiblatt werden Inserate zu 3 kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen JCsT Da mit dem 1 3uü ein neues Quartal beginnt, so erinnern wir an gef. baldige Erneuerung des Abonnements, damit ___die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide. Oesterreich. In vergangenem Jahre zählte die Monarchie 262 Gymnasien mit 2,791 Professoren. Die Zahl der Zöglinge aller Klassen betrug 48,747, 797 mehr als im Jahre zuvor. Bei den römisch katholischen kam 1 Schüler auf 1,692 Seelen, bei den griechisch katholischen 1 auf 1,473; bei den nichtunirten Griechen 1 auf 1,967, bei den Protestanten der augsburgischen Consession 1 auf 451; bei den Calvinisten 1 auf 604; bei den Juden 1 auf 4 29. Deutschland. Meiningen, 25. Mai. Das Gesetz über die Verhältnisse der Juden, am 22. d. M. im Landtage berathen, ist noch an demselben Tage vom Herzoge sanctionirt und gestern publicirt worden. Die wichtigste Abweichung von dem ursprünglichen Entwürfe besteht darin, daß ihnen auch der unmittelbare Staatsdienst und die ständische Wählbarkeit eingeräumt, auch die Ehe zwischen Christen und Juden gestattet ist, wenn die Kinder in der christlichen Religion erzogen werden. ״Schacherjuden" sind vom Staatsbürgerthum ausgeschlossen, und auch den übrigen darf es erst auf Nachsuchen ertheilt, dann aber ihnen auch nicht verweigert werden, wenn sie einen guten Leumund und einen gesicherten Nahrungszustand Nachweisen. — Grerfenberg (Pommern), 17. Mai. Als im vorigen Jahr die von der hiesigen Judenschaft neu erbaute Synagoge eingeweiht und dem gottesdienstlichen Gebrauch übergeben werden sollte, waren auch die Spitzen der hiesigen Behörden eingetaden worden, an der Feier Theil zu nehmen. Dieselben folgten der Einladung und schlossen sich der Prozession an, welche nach mosaischem Ritus aus der alten Synagoge in die neue sich bewegte. Die Folge war, daß jene christlichen Behörden am nächsten Sonntag von der Kanzel herab durch den Prediger Zoller scharf zurechtgewiesen wurden. Diese Zurechtweisung fiel indessen so scharf aus, daß die Betroffenen gegen den Prediger einen Jnjurienprozeß anstrengten. Die Verhandlung desselben vor dem zuständigen Gericht

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