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Jeschurun · 1856-07-01 · Heft 10 (Juli 1856) · p. 555

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 10 (Juli 1856)
Article
Die Conferenzen der Grands Rabbins zu Paris
Date
1856-07-01
Page
555 (sequence 6)
Language
German
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Der Grand RaMnS zu Paris. 555 [I ן hat unsere Gemeinden so lange nicht verlassen, so lange nicht straf- | liche Gleichgültigkeit sie überhaupt der Werthschätzung des göttlichen! Gesetzes entfremdete. Auch in den Zeiten unserer Großväter gab 1f es periodische Versammlungen zur Berathung und Beschließung der 168 plus׳ propres ä favoriser les progres religieux et || moraux, der geeignetsten Mittel zur Beförderung des religiösen und sittlichen Fortschrittes. In dem Kronlandc eines großen deutschen 1 ■ Reiches, das mehr als 50,000 jüdische Seelen zählte und zu diesem!' Ende in drei Circonscriptions, in drei Bezirke גליל עליון ,אמצעי ותחתון; getheilt war, fanden alljährlich Bezirksversammlungen ועד קטן, und alle drei Jahre eine große Landesversammlung ועד גדול zu sol-;; chen Berathungen und Bcschließungen statt. Wir hatten einst die; Protokolle von drei und dreißig solcher großen Landesversammlungen i in Händen und hatten Gelegenheit, die Umsicht und Einsicht und j das organisatorische Talent, die Gewissenhaftigkeit, die Hingebung q und die Weisheit dieser Vorder» in ihren htnterlassenen Berathunl: gen und Anordnungen (תקנות) zu bewundern. Das waren aber, ij soweit wir uns erinnern, keine Rabbinerversammlungen, keine Eon-!j ierences rabbiaiques, das waren Versammlungen von Deputirten, l! die die Gemeinden des Landes zur Besprechung und Vertretung!- ihrer gemeinsamen heiligen Angelegenheiten sandten, und die Rab- I binen, die Mitglieder dieser Versammlungen waren, erschienen dort nicht Kraft ihrer Eigenschaft als Rabbinen, sondern weil ihre Gei meinden sic mit der Vollmacht ihrer Vertretung betrauten. Freilich ל war aber da noch die religiöse Wissenschaft so die Seele unseres Volkes, daß, wie sich auS diesen Verhandlungen ergiebt, die zum j Noreau-Titel, ja zur Hora-ah befähigende Gesetzeskunde in der jj Regel als QualificationSanforderung zum Gemündc-Vorsteher-Amte q gefordert werden konnte!!j Wenn daher diese jüngsten Ooakdreaees rabbiaiqu68 zu Paris, q über die Grenzen ״einfacher Unterredungen zur gegenseitigen;j Belehrung und Aufklärung" hinaus, Resolutionen und Beschlüsse, sj Maßregeln, Aenderungen und Anordnungen — und wären es die :! heilsamsten, weisesten und gesetzlichsten — an die ״fideles“ erlassen I möchten, so sollten diese fideles nicht als ״Gläubige", sondern als - treue, ihres hohrnpriesterlichen Berufs sich bewußte Gottesgcmeinden l| aus die Warte des Heiligthums treten und durch entschiedenen und

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