Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1856)
- Article
- Die Conferenzen der Grands Rabbins zu Paris
- Date
- 1856-07-01
- Page
- 553 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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der Grand! RabMr zu Paris. Sb3 zu einer legislatorischen Versammlung constituiren und für ihre Gemeinden irgendwie bindende Beschlüsse fassen? Wann endlich werden unsere Gemeinden aus ihrer Lethargie erwachen und sich für ihr Recht und ihr Heiligthum erheben und die hierarchischen Gelüste ihrer Rabbiner in die gebührenden Schranken zurückwcisen? Wann endlich werden sie einsehen, wie sie durch ihre bisherige Schwäche und unbekümmerte Gleichgültigkeit ihre und ihrer Kinder geheiligtesten Rechte sich entwinden und ihre und ihrer Kinder Heiltgthümer den Ergebnissen eines Ungefährs in sträflicher Gedankenlosigkeit überantworten lassen, dessen Folgen für alle Zukunft sich allen Berechnuttgen entziehen? Wann endlich werden sie aufstehen und zu ihren Rabbtus und Grands Rabbins sprechen: Zu Lehrern und Interpreten Unseres Gesetzes haben wir euch bestellt, wenn wir euch bestellt haben, wenn ihr uns nicht durch eine Unser« religiösen Kultus/ oder mindestens uns selbst fsemde Autoriät aufgedrungen seid, in welchem Falle wir euch nicht einmal als Lehrer und ZN-- terpreten unseres Gesetzes zu achten haben. Zu Lehrern und Znterpretett Unsers religiösen Gesetzes haben wir euch bestellt, aber keinerlei legislatorische Autoritär haben wir euch eingeränmt, konnten wir euch einräumen. Das religiöse Gesetz steht über Euch wie über uns/ über uns wie über Euch; daran können wir und Ihr nichts ändern. Nur so wett euer Wort unserm religiösen Gesetze entspricht, haben wtr's zu achten. Im Widerspruch damit ist euer und unser Wort gleich Null und nichtig. Wir haben ferner euch berufen dies religiöse Gesetz uns zu lehren, mit allen euren Kräften dahin zu streben, daß wir und unsere Kinder immer mehr in der Erkenntniß dieses Gesetzes wachsen und in der Erfüllung dieses Gesetzes uns vollenden. Wir haben euch berufen stets euer Auge über uns und unsere Kinder wach zu halten und unS zu mahnen und zu warnen und uns zu erinnern und zu ermuntern, und uns zu lehren und zu rathen, was wir nach dem Willen dieses Gesetzes zu thun hätten, auf dass seine Erkenntniß und seine Erfüllung immer mehr zu einer Wahrheit unter uns erwachse. Aber anordnende Gewalt haben wir euch mit Nichten eingeräumt. Maßregeln und Anordnungen, die dem uns von den Vätern überlieferten Gesetze entsprechen, habt ihr nicht allein zu treffen, haben wir gemeinschaftlich mit Euch zu berathen und zu beschließen. Denn das uns von den Vätern überlieferte Gesetz und seine