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Jeschurun · 1856-05-01 · Heft 8 (Mai 1856) · p. 462

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 8 (Mai 1856)
Article
Zweiter Bericht des Unterstützungscomité's zu Amsterdam über die bis jetzt für die von Hunger bedrängten nothleidenden Glaubensbrüder in Palästina bei demselben eingegeangenen Spenden und deren Verwe
Date
1856-05-01
Page
462 (sequence 4)
Language
German
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408 geliefert. Von obigen 842 Behandelten wurden 605 als geheilt entlassen, 19 starben, 18 blieben noch in Behandlung. Die Sterblichkeit betrug G. s. D. nur 372%* Unterden Kranken kamen auf die Türkei 267, Nußland 144, Polen 16, Moldau 33, Oestreich und Deutschland 37, Frankreich und Algier 24; die 21 übrigen kamen aus Italien, England, Verein.Staaten von Amerika, Marokko, Abysinien und Persien. Die laufenden Kosten des Hospitals beliefen sich in diesem Jahre auf . . . . . ..Fr. 12,521 Für Medicamente für arme Kranke in der Stadt . 2,020 ״ Die Gesa mm Lausgaben des Instituts beliefen sich demnach auf ........ . 14,641 ״ die sich auf folgende Art vertheilen: Administrationskosten . ׳". . Fr. Nahrungsmittel Medicamente für das Hospital Wäsche . . . . . . . Beleuchtung . ... . . Heizung . . . . . . . Wasser . . . . . . . Diverse Ausgaben . . . . Medicamente in der Stadt. . 5088 96 täglich 0 81 74 70 70 0 ״ 12 4401 756 88 317 43 173 88 513 91 455 — 811 82 2020 — 0 12 20 0 5 10 2 79 8 25 7 0 0 0 0 13 35 5 Fr. .14541 — 2 1 14 Nach dem diesjährigen Hirtenbriefe des Bischofs von Jerusalem, den d. Jewish Intelligence in London veröffentlichte, hat die Mission Ln Jerusalem, die im verflossenen Jahre 300,000 Francs gekostet hat, während dieses Zeitraums 6 Juden bekehrt, was 50,000 Fr. für jeden Bekehrten macht. Man sieht, daß jede Seele gut bezahlt wird. Donoufüvstenthümer Die Juden in der Moldau und Walachei. (Fortsetzung.) Das Recht Grundeigenthum zu besitzen ist unter den Juden (RajaS) in den Fürstenthümern beschränkt. Sie dürfen zwar dem Gesetze nach kein Grundeigenthum erwerben; dennoch aber pflegten sie Inder Walachei im Besitze dieses Rechtes zu sein, seitdem vor nicht langen Jahren ein ' reicher Spanier ein Landgut daselbst hatte. Den jüd. und christl. Sardits ist auf gleiche Weise verboten Grundeigenthum in den Fürstenthümern zu besitzen; aber die Türken können weder, als Rajas noch als Sardits irgendwie Grundeigenthum besitzen. — Was ihre politischen Rechte betrifft und vor Allem, in Bezug auf die Bekleidüng öffentlicher Aemter, weiß ich nicht ausdrücklich, daß sie durch die Gesetze .in der Moldau ausgeschlossen sind, in der Wirklichkeit aber haben

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