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Jeschurun · 1856-04-01 · Heft 7 (April 1856) · p. 373

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 7 (April 1856)
Article
[Rezension]
Date
1856-04-01
Page
373 (sequence 2)
Language
German
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Rezensirt von Dr. Gugcnheimer. Z73 misse aber keine vollständige Abstinenz verlangt; der, um die Pflicht der Tephillin in Abrede zu stellen, auch zu dem Evangelium seine Zuflucht nahm, — und von diesem Schriftsteller sagt der Vers. Z 76, daß er ״tiefe Blicke in die Entwickelung der religiösen Gebrauche Israels that"!! Nichts könnte so wie dieses Urtheil die Anschauungen charakterisiren, welche den vom Vers, im II Abschn. über mündliche Ueberlicserung ausgesprochenen Ansichten zur Grundläge dienen mußten. Der Vers, dcfinirt nämlich Abschn. II § 112 מדרש הלכה als ״die Deutung der Schrift, welche sich die Aufgabe stellt, den Gebrauch, der gang und gäbe ist, durch das Schriftwort zu rechtfertigen"; und § 121 sagt er: ״Auch durch die Gestaltung des religiösen Lebens mußte die Methode des Midrasch begünstiget werden. Die Erfahrung und der Augenschein lehrten nämlich, daß die jüdische Sitte (דה ׳הוריה), oder die mündliche Ueberlteferung (תורה שבעל פה) manche Gebräuche und fromme Hebungen geheiligt hatte, von denen im geschriebenen Gottesworte (תורה שבכתב) keine Spur zu finden war. Um nun diese ehrwürdigen Gebräuche in dem hohen Ansehen das sie genoßen, zu erhalten und zu befestigen, bemühten sich die Volkslehrer, durch eine künstliche, besonders emphatische Exegese den Nachweis zu liefern, daß auch in dem geschriebenen Worte der Thora Hindeutungen, Fingerzeige und Anspielungen auf die Heilighaltung jener Gebräuche enthalten wären." Nachdem der Vers. § 33 die Göttlichkeit des schriftlichen Gesetzes läugnete, kann von ihm allerdings über die Tradition keine andere als die in den eben angeführten Worten ausgesprochene Ansicht erwartet werden; denn ist die Thora, wie der Verf. meint, nur Mosche'ö Werk, va wäre es freilich thöricht, an eine den Inhalt der Thora erläuternde von Gott ausgegangene Tradition zu glauben, dann können allerdings die Gesetze, welche uns diese Tradition lehrt, nur als ״Gebräuche" betrachtet werden, die jeder wirklichen Begründung entbehren; dann mußten allerdings die, welche jene Vorschriften nicht blos als etwas, was ״gang und gäbe ist", sondern als Gesetze, als göttliche Gesetze betrachtet wissen wollten, zu einer ״künstlichen besonders emphatischen Exegese" ihre Zuflucht nehmen, um jene ״ungeschriebenen Gewöhnheilen" auch ״durch das Schriftwort zu rechtfertigen." Obgleich' aber durch diese Ansicht ebenso wie durch die Läugnung der Gott-

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