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Jeschurun · 1856-03-01 · Heft 6 (März 1856) · p. 326

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 6 (März 1856)
Article
[Rezension]
Date
1856-03-01
Page
326 (sequence 1)
Language
German
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המפחה• Praktische Einleitung in die heilige Schrift und Geschichte der Schriftauslegung, von Leopold Löw, Oberrabbiner zu Szegedin. Erster Theil. Allgemeine Ein- . leitung und Geschichte der Schristauslegung. Groß-Kanischa 1855. Rezensirt 'von vr. Gugeirheimer, Kreisrabbiner in Teschen. Wenn es literarische Produktionen gibt, zu deren öffentlicher Würdigung man sich nur mit Abneigung und Widerwillen entschließen kann, so ist dies gewiß bei dem bezeichnetcn Werke der Fall, welches einerseits aus Gründen, die aus der folgenden Beurtheilnng hervorgehcn werden, eine Besprechung vom Standpunkte der jüdischen Wissenschaft aus gar nicht verdient, andererseits aber eine solche Besprechung als nothwendig und von den Umständen geboten erscheinen läßt, da es als Pflicht zu betrachten ist, nachzuweisen, wie falsch und grundlos viele in jenem Werke ausgesprochene Ansichten sind, wie der Ernst, die Gründlichkeit, die unparteiische Prüfung der Quellen — Anforderungen, die an jede wissenschaftliche Arbeit gestellt werden müssen — dem vorliegenden Buche total abgehen, wie der Vers, mit der empörendsten Willkür Behauptungen aufstellt, durch welche die Basis, auf der das Judcnthum beruht, völlig geleugnet wird, deren Begründung er nicht durch eine Sylbe j zu versuchen wagt, und bei denen er kein anderes Bestreben zeigt, als, selbst auf Kosten der Wahrheit und Redlichkeit, seinen Anschanungen Eingang zu verschaffen. Die Rechtfertigung, welche der Vers, in der Vorrede für den Mangel einer Begründung seiner Ansichten angtbt, kann durchaus nicht angenommen werden, da gar nicht einzusehen ist, wieso der Brauchbarkeit seines Buches irgend ein Abbruch geschehen wäre, wenn er etwa in einem Anhänge eine kurze Motivirnng seiner Ansichten gegeben hätte, welche Anforderung bei dem vorliegenden Werke gewiß gestellt werden darf; denn ist

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