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Jeschurun · 1855-12-01 · Heft 3 (Dezember 1855) · p. 181

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 3 (Dezember 1855)
Article
Deutschland
Date
1855-12-01
Page
181 (sequence 1)
Language
German
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Zweiter Jahrgang AuSgegeben den 18. Dezember 1855. * Ii! rn־|r<j Beiblatt werkcII Inserate zu kt kr. pr. Zelle oder deren Raum aiifgenommea. Da mit dem I. Ianuax ein neues Quartal beginnt, so eri»׳ uern wir an gef. baldige Erneuerung deS Abonnements, damit die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleid«. «a!..י!..»,..jaMigsaamaig^ttgpBg■™^. e u t f d) l a n b. B o n der Schwarzawa. Während unsere Gemüther noch; in zwei!,!basier Schwebe wegen der endlichen Gestaltung unserer künftige« Beziehungen zum Staate sich befinden und nicht ohne bange Besorgnis auch die Conseqnenzen erwägen, die sich möglicher Weise an dajüngst ersctneuene Concordat für die jüdischen Hoffnungen und Besünhtmiaen k«ÜVfcn, ift der Erlaß einer andern allerhochMnWffmtniung in Aussicht gestellt, die für die Wohlfahrt aller Genossen des Kaiserftaats Methanpt die erfreulichsten Folgen verspricht, bei der eigenthünilichen Lage der jüdischen Staatsgenossen aber für diese sich noch ganz!!esmwers segensreich erweisen dürfte. Wir meinen, die bereits von allen Blättern wiederholt verkündew gänzliche Umwandlung der bestehenden GewerbSgesetzgebung. Eine Aufhebung der Zunftverhältnifse und der daraus fließenden Beschränkungen gewerb licher Bestrebungen wird eine neue Aera deS Aufblühendem österreichisch« Gewerbsieiße bringen. Sie wird aber zu gleicher Zeit die bebeNtendM» Hemmnisse beseitigen, die annoch bis jetzt der größeren Verbreitung der Handwerke und der gemeinnützigen Gewerbe in jüdischen Kreisen oft unübersteiglich im Wege standen. Die Vorschrift, daß ein Handwerk nur bei einem zünftigen Meister erlernt werden müßte, bereitete de« jüdischen Vater unendliche Schwierigkeiten, wenn er seinen Sohn de« Handwerke widmen wollte. Die Ausführung dieses Vorhabens wurde ih« aber in den meisten Fällen zur Unmöglichkeit, wenn ihm die religiöse Zukunft seines Kindes am Herzen lag und er sich nicht entschließen konnte, die materielle Wohlfahrt seines Kindes auf Kosten seiner religiösen Gewiffenstreue zu erkaufen. Sind uns doch in ersterer Erziehung FäAe bekannt, wo Eltern ihr Kind bei einem Meister auf dem Lande unter- ,gebracht hatten, der Meister aber den jüdischen Lehrling, mit dem er in hohem Grade zufrieden war, blutenden Herzens fortschicken mußte, weil sich die ganze Zunft und seine Kundschaft gegen den armen Lehrling mosaischen Glaubens verschworen hatten. Und in religilHer Beziehung war

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