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Jeschurun · 1855-12-01 · Heft 3 (Dezember 1855) · p. 157

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 3 (Dezember 1855)
Article
Geschichte der Juden [Rezension]
Date
1855-12-01
Page
157 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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157 1. Hillel und seine -sieben Jnkrprelationsregeln. geln, nach welchen das mündlich Ueberlieferte, 5Wn, tu göttlicher Prägnanz und Präcision des schriftlich Niedergelegten, ח׳ש׳ב׳ב, implicite ausgedrückt und angedeutet, aufzufinden ist. Die Schrift, nach diesen Regeln aufgefaßt, enthält zugleich die mündlich tradtrte Ausführung in ergänzender Vollständigkeit, und nur wenige Halachoth stehen als solche da, für welche im schriftlichen Ausdruck des Gesetzes keine Anknüpfung gegeben ist, und welche in dieser Hinsicht speciell הלכה למשה מסעי genannt werden. Mit diesen מרוח, mit diesen Regeln, nach welchen die Schrift in ihren Beziehungen zu dem mündlich Ueberlieferten erforscht wird,;שהתירה נדרשת כה, war ein Zwiefaches gegeben. Es war damit der mündlichen Ueberlieferung, die nicht niedergeschrieben werden durfte, ein Mittel zum Schutz vor gänzlicher Vergessenheit gereicht. Es war nämlich damit ein mnemotechnisches und logisches Verfahren an Händen gegeben, nach welchem die mündliche Ergänzung an den schriftlichen Ausdruck des betreffenden Gesetzes sofort angereiht und so die ח׳ש׳ב׳פ mit der ת׳ש׳ב׳ב und an derselben zugleich gelehrt und festgehalten werden koilnte. Ein Denkmal dieser uralten Lehrweise, die die mündliche Tradition nicht in gesonderter Fassung, sondern an den Ausdruck der Schrift selbst angereiht und durch denselben überlieferte, ist uns noch in den halachischen Midraschim zum 2., 3., 4. und 5ten Buch der Thora, in der מכילתא, im ספרא oder תורת כהנים, und in den ספרי erhalten. וספרא וספרי דרשי דקראי אינו; והיכא רמיזא הלכתא ■כקראי ,ומעיקרא במקדש שני ביומי דרבנן קמאי לפום הדין אורחא הוו תני להון ״Siphra und Siphre sind Forschungen der Schrift und Darlegungen, wie die mündlichen Ueberlieferungen ihre Andeutungen im Ausdrucke der Schrift haben. Ursprünglich, zur Zeit des zweiten Teinpels, in den Tagen der ältesten Rabbinen ward nach dieser Methode die Ueberlieferung gelehrt." (R. Scherira Gaon.) Es war aber zugleich durch diese, vom Gesetzgeber selbst in ven schriftlichen Ausdruck seines Gesetzes niedergelegte, und nach ebenfalls von ihm selbst übergebenen Regeln aufzufindende Hin- Weisung auf seine mündlich überlieferten Gesetzergänzungen, es war durch diese מדות שהתורה נדרשת בהן zugleich ein Mittel gegeben zur Berichtigung, Prüfung und Wiederherstellung, wenn eine Tradition durch Vergessenheit schwankend, zweifelhaft und lückenhaft geworden. Eine jede Tradition hatte ihr Kreditiv in dem nach jenen מדות er-

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