Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 2 (1855-1856)
- Issue
- Heft 2 (November 1855)
- Article
- Geschichte der Juden [Rezension]
- Date
- 1855-11-01
- Page
- 102 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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102 Geschichte der Juden von vr. H. Grätz. Dritter Artikel. R. Huna nur hieraus die B'rachah beschränkt. Mischnah, die Sätze der Tradition, tu welchen das mündliche Gesetz überliefert ward, ist ihrem Inhalte nach göttlichen Ursprungs, aber das Wort, der Ansdruck, war menschliche Form, in welche der jedesmalige Ucberlicferer das mündlich Empfangene weiter tradirte. Um der menschlichen Form willen zieht R. Huna die Mischnah nicht in den Kreis der Brachah: על דברי חורה, um des göttlichen Inhalts willen fügt R. Jochanan sie mit ein in diesen Kreis. In Mikra und Mischnah ist der Stoff des schriftlich und mündlich überlieferten göttlichen Gesetzes erschöpft. Talmud und Midrasch sind beide nur erläuternder Bedeutung, Talmud erläutert die Mischnah nach ihrem realen Inhalte, an dem Ausdruck der Mischnah das in ihr überlieferte göttliche Gesetz in klarer Vollständigkeit und Präcision zum Bewußtsein zu bringen, Midrasch hat eine nur formale Bedeutung: die Ableitung und Anknüpfung des mündliche Gegebenen aus dem und an das schriftliche Wort zu lehren. Als bloße Erläuterungen.gehören sie nach R, Huna und R. Jochanan nicht in den Pflichtkreis der B'rachah על רבר׳ חורה. Da aber gleichwohl durch die Erläuterungen der Mischnahsätze im Talmud der darin tradirte göttliche Gesetzestnhalt erst in seiner Vollständigkeit und Klarheit hervortritt, schließt R. Elasar Talmud mit ein in den B'rachahkreis על רבר׳ הורה, nicht aber den überwiegend nur theoretisch formalen Midrasch. Rab aber schließt auch diesen mit ein, da die Operationen des Midrasch außer ihren mnemotechnischen Zwecken sekundär nicht wenig zur Feststellung und Begränzung der gesetzlichen Begriffe beitragen. So scheint es. Jedenfalls aber sind die Unterstell»»- gen und Folgerungen des Verf. durch die eigenen Ausspräche der betreffenden Getzeslehrer in ihrer totalen Nichtigkeit dargethan. - Wir übergehen die noch mancherlei Unrichtigkeiten die in dieser ״Untersuchung" zu Tage gelegt sind, unterlassen es auch für jetzt die Anmaßung gebührend zurnckzuweisen, mit welchen z. B. der Verf. behauptet (S. 489), die Späteren, d. h. Thanaim und Amoraim talmudischer Zeit hätten diese drei Kategorien: Midrasch, Halachoth und Talmud nicht mehr in ihrer Grundbedeutung erkannt! Der (S 490) T almnd babli scheine eine Stelle des Jernschalmi mißverstanden zn haben!. Wir heben nur noch Einen in dieser