Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 11 (August 1855)
- Article
- Jüdische Gemeindezustände in Kurhessen
- Date
- 1855-08-01
- Page
- 579 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
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Jüdische Gemeindezustände in Murhesten. Zweiter Artikel. Wir haben in dem ersten Artikel die Verfassung der jüdischen Ncligionsgemcinden in Kurhessen vom Standpunkt des jüdisch rcligiöscn Gemeindercchtö betrachtet. Wir haben gefunden, das! das erste unveräußerliche Grundprinzip eines jüdisch religiöse» Gcmcindcwescns, die Autonomie der Gemeinde bei der Wahl ihrer Vertreter und Lehrer und bei der Verwaltung ihrer Hciligthümcr, in dieser Verfassung bis auf die letzte Spur vernichtet sei, daß somit einerscits diese ganze Verfassung vom Standpunkt des jüdisch religiösen Gcmcindewesens jeglicher Begründung entbehrt, andererseits ebendamit die Angelegenheiten der heiligsten jüdischen Interesse» den zufälligen Ergebnissen eines bloßen Ungefährs überantwortet erscheinen. Wir hatten unö vorgcsetzt, in einem zweiten Artikel von diesen Anforderungen des jüdisch-religiösen Gemeindercchtö einmal ganz abzusche», diese Verfassung vielmehr, die nun bereits mehr als 30 Jahre die Entfaltung des religiösen GemcindelebenS eines großen Kreises zu tragen und zu fördern bestimmt gewesen, rein nach den Anforderungen zu würdigen, die sich ganz allgemein aus dem Begriffe einer ״religiösen Gemeinde Ordnung" für Jeden ergeben dürftcn, der sich auch nur mit einigem Ernst und einiger Einsicht die Begriffe: ״Gemeinde" und ״religiös" und den Zweck einer solchen ״Ordnung" zum Bewußtsein zu bringen im Stande wäre. Denn eö kann ja sehr wohl sein, daß die ״Gebildeten" von den Iahren 1816—1823, auS deren siebenjähriger Geistesarbeit diese Vcr- »assung h"vorgegangen, eben weil sie daö, was man damals, und zu großem Theil auch heutzutage noch die ״Gebildeten" xar excel- 84*