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Jeschurun · 1855-05-01 · Heft 8 (Mai 1855) · p. 506

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 8 (Mai 1855)
Article
Deutschland : aus der Rheinpfalz [Nachricht]
Date
1855-05-01
Page
506 (sequence 2)
Language
German
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506?oben gewiesen, und soll die Kesten des dortigen Kultus mittragen, wo die neuere Richtung bereits durch Orgel und Gebetabänderung Boden gefunden; der Lehrer, Vorsänger und Schächter aber bei Strafe der AuS- Weisung und der Kabala-Entziehung nach K-irweiler versetzt. Vorerst besuchen diese Leute, bis die Behörde ibnen wieder zu ihrem Rechte ve.rholfen, wozu die nöthigen Schritte bereits eingeleitet sind, die Synagogen zu Venningen und Böchingen, ungeachtet sie zu diesen Orten mehr als doppelt so weit haben, als zu dem ibnen zugewiesenen Eden ko den, besten Synagoge zu besuchen ihr Gewissen ihnen verbietet. Welche Motive aber den Herrn Rabbinen bei dieser seelsorgerischen Fürsorge für die KultuSangelegenbeiten seiner Gemeinden geleitet baben mögen, dürfen Sie ans der gleichen Fürsorge für die Schulangelegenheitcn seines SprengelS entnehmen. Etwa 4000 Seelen sind seiner Ob- Hut anvertraut, und ungefähr 40 Schulen unterstehen seiner Inspektion. Jede Inspektion wird mit 5 st. gratificirt, jedoch nur dann, wenn die Schule mindestens 10 Schüler zählt. Schulen unter 10 Schüler müssen gratis inspicirt werden. Der Herr Nabbine hat nun angeordnct, daß alle Schulen unter 10 Schüler aufgehoben werden sollen, so kleine Gemeindcn also keinen Lehrer für ihre Kinder halten dürfen! damit — So wird bei uns mit Synagoge und Schule — gespielt! Schwerz. Auch die französischen Juden in der Schweiz unterliegen noch fortwahrend den nachtheiligen Wirkungen einer geheimen Klausel, die sie von dem Genüsse der allgemeinen bürgerlichen Rechte ausschließt und einige Eantons machen den schreiendsten Mißbrauch von dieser NechtSbeschränkung der Juden. So hat die Regierung zu Basel, wo 13 jüdische Familien wohnen, diese Strenge soweit ausgedehnt, daß sie dem jüdischen Vorsänger und Lehrer daselbst die Ertaubniß zur Verheirathung aus dem ausge- . sprochenen Motiv versagte, daß sie die Zahl der Israeliten nicht vermehren wolle! Nur den energischen Bemühungen des Rabbinen zu Hacgenbeim gelang eS dennoch, die Erlaubniß für denselben zu erwirken, jedoch unter der Bedingung, daß er seine Ansenthaltskartc von Jahr zu Jahr erneuen müsse. * (Arch. I8r.) Holland. Die jüdische Bevölkerung des Königreichs betrug 1850: 58,541 Seelen, von denen 55,359 dem deutschen Ritus und 8,182 dem por- Lugiesischcn Ritus angehören. In Amsterdam allein wohnten damals 82,246 deutsche und 2,742 portugiesische Juden. (Dslb.) Frankreich. Ein Korrespondent der Arch. I8r. constatirt das beklagenswerthe Faktum, daß das Verstandniß des Hebräischen gegenwärtig in Frankreich zu den äußersten Seltenheiten gehörte. Es habe sich bitter gerächt, daß

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