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Jeschurun · 1855-05-01 · Heft 8 (Mai 1855) · p. 453

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 8 (Mai 1855)
Article
Aus Baden
Date
1855-05-01
Page
453 (sequence 2)
Language
German
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Aus Baden. 453 das unedle Metall zu werfen, seitdem entledigten sich auch Manche unsrer Glaubensgenossen ihres Schmuckes vom Berge Horeb, jenes kostbaren Edelsteines in der Krone Israels, dessen Glanz schon oft genug angestaunt wurde. Ich meine: die Wohlthätigkeit. ״Manche" sage ich; denn im Allgemeinen ist dieses Charakteristikum des jüdischen Stammes nichts weniger, als erloschen. Die Neuzeit ist sogar erfinderisch im Schaffen neuer jüdischen Anstalten zur theilweisen Abhilfe solcher Armenbedürsnisse, welche erst aus den neuern socialen Zuständen hervorgingen. Fast jede Gemeinde hat ihre Wohlthätigkeitsanstalten auf eine Weise geordnet, die im Verhältnisse zu ihrem Besitzstände wenig zu wünschen übrig lassen. Nur die Privatwohlthätigkeit ist's, welche, wie es dem Einsender Dieses dünkt, seit einiger Zeit bei Manchen in Israel abgenommen hat und für welche hier das Wort ergriffen werden soll. Mag der Grund dieser Abnahme in verschiedenen Zeitumständen zu suchen sein; unläugbar trägt dazu auch der Umstand bei, daß man, wie in anderen Kreisen, den Grad der Würdigkeit des AlmosenempfängerS aus die allerfeinste Wage zu legen geneigt ist, um hiernach das Quantum der Woblthätigkeit homöopathisch zu bestimmen. Wie wird doch sogar bei einer unbedeutenden Gabe, sogar wenn man darum angegangen wird, Alles abgewogen, abgemessen und abgezählt! Da fragt es sich: Könnte dieser Arme sein Brod nicht durch Arbeiten verdienen? Könnte er nicht Ln seinem Aufwande für Nahrung und Kleidung sparsamer sein? Könnte er sich nicht noch mebr demüthigen, als er es thut, um sich das Wohlgefallen seiner Brüder zu erwerben,und zu erhalten? Könnte er seinen Wohlthätern nicht dankbarer sein, als er es ist rc. re. Und von der Beantwortung dieser Frage wird die Gabe, oder doch die Größe der Gabe abhängig gemacht, die dem Armen gereicht werden soll. Man wirft sich also als Richter des Armen auf; hält nicht nur, einem Themisbtlde ähnlich, die Waage über ihn, sondern ergreift auch das Schwerdt, um — vielleicht — wenn auch nur mittelbar — das TodeSurtheil zu vollstrecken (vergl. Tanith 21. a.), was nur daher rührt, daß man sich die Augen verbindet, um — die jüdischen WohlthätigkeitSvorschriften nicht sehen zu wollen. Denn alle jene Erwägungen über daö Verdienst des Armen um das Almosen werden vom jüdisch-religiösen Standpunkte nicht gebilligt. Allerdings will auch das jüdische Gesetz auf den Müßiggang keine Prämie setzen (Aboth I., 10; Ketuboth 59, d.) Kiduschin a.); allerdings sprechen sich unsere Weisen gegen die GewohnhettSbeLtelei scharf

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