Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 6 (März 1855)
- Article
- Deutschland : Wien [Nachricht]
- Date
- 1855-03-01
- Page
- 347 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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347 Aufforderung veranstalteten Sammlung, trat die Anstalt in eine neue Lebensphase und konnte seitdem an ihre innere Begründung und äußere Erweiterung mit einiger Beruhigung gedacht werden. Das Ergebniß dieser Sammlung war: an Gaben und Spenden zur Fundirung der Anstalt: 8152 fl., an jährlichen Beiträgen: 3374 fl. 15 kr. Vom 1. Oktober 1853 bis 30. September 1854 betrugen die Ausgaben: 9678 fl. .33 kr., wovon nur 4192 fl. durch eingegangene Verpflegungsgelder der zahlungsfähigen Zöglinge gedeckt waren. Unter den milden Spenden!wird besonders die des Fürsten Dietrichstein hervorgehoben, welcher seit einer Reihe von Jahren dem Institute jährlich 4 Klafter Brennholz spendet. Die Rechnungsübersicht schließt mit einem Fond von 12618 fl. L2 kr. Die steigende Theuerung, die Sorgfalt, die auf die Verpflegung der Zöglinge verwendet werden muß, deren physische Kräftigung zuerst und zunächst anzustreben ist, die traurige׳ Nothwendigkcit, Kinder abweisen zu müssen, denen damit jedes andere Bildungsmittel abgeschnitten ist.und die bei vernachlässigter Erziehung dem völligen Blödsinne verfallen, endlich die Verpflichtung, den an der Anstalt wirkenden Männern, unter denen insbesondere dem ersten Lehrer und Leiter der Anstalt wegen seines Eifers und seiner Treue, die er mit seltener Hingebung in seinem mühseligen Berufe bewährt, die wohlverdiente Anerkennung gezollt wird, eure sorgenfreie Eristenz zu sichern, alle diese vom Vorstande hervorgehobenen Umstände berechtigen zu dem Wunsche, daß sich auch fernerhin die Theilnahme des wohlthätigen Publikums dieser Anstalt in noch erhöhterm Maaße zuwenden möge, damit dieselbe ihre so Menschenfreundlichen Zwecke in einer vollendetern Ausdehnung zu lösen in den Stand gesetzt werde. Aus dem Mecklenburgischen, Ende Jan. Das ״Verordnungsblatt der großh. mecklenb.-schwer. Postverwaltung" enthält folgende Verordnung vom 6. Jan: ״Zur Vermeidung von Weiterungen wird hierdurch bestimmt, daß, wenn Postsachen, über welche die Adressaten Empsangsbescheimgungen zu ertheilen haben, an Juden an ihrem Sabbathe oder an sonstigen jüdischen Festtagen zu bestellen sind und die Ertheilung von Empfangsbescheinigungen und somit die Annahme der Sendungen von denselben verweigert wird, die Gegenstände nicht sofort zurückzusenden ftub, sondern ein derartiges Verfahren erst dann einzutreten hat, wenn der betreffende Adressat die Annahme der Sendung und Ertheilung der Empfangsbescheinigung nach wiederholter Präsentation an dem dem Sabbathe oder dem Festtage nächstfolgenden Werktage verweigert." So sehr wir»-uns auch über diese Rücksicht freuen mögen, welche die Negierung dem religiösen Gewissen der Juden angedeihen läßt, so wäre es doch sehr ' .zu wünschen, daß sie dasselbe Wohlwollen auch in den politischen Bezie- Hungen׳ derselben betätigen möchte. Leider ist dies jedoch nicht'der Fall, und werden wir immer mehr und mehr wieder in die alte politische Beschränkung zurückgewiesen. Schon werden wir nicht mehr zum Bürgerwerden