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Jeschurun · 1855-03-01 · Heft 6 (März 1855) · p. 330

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 6 (März 1855)
Article
Jüdisches Gemeindewesen
Date
1855-03-01
Page
330 (sequence 15)
Language
German
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330 Jüdisches Gcmetndewesen. Bewußtsein der Geister verfolgen. Und nicht von Außen, im Schoofie der jüdischen Gemeinden ward das Werk der Zerstörung betrieben. Waren es aber die jüdischen Gemeinden, die das Werk vollbrachten? Sie waren es nickt, sie wurde» kann! darum gefragt, sie batten sich selber mundtodt gemacht, batten die Kenntnis! der Tbora anS ihrem, anS des Volkes Bewußtsein gebannt, batten die Kunde der Thora dem Barett und dem Talar überlassen, hatten sich in der unjüdischcn und unseligen Unterscheidung von ״Geistlichkeit" und ״Laienvolk" gefallen, batten das Hciligthum der Thora, dieses Erbgut der Gemeinde Jakobs, für welches die Gemeinde einzustehcn, für welches Jakobs Gemein de leben und sterben sollte, den Händen einiger unkundigen und unjüdisckcn Männer,, die sie den Vorstand nannten, und einem von diesen ereirten und oft von diesen gegängelten Rabbinen überantwortet — und ärndtelcn den bitter» Lobn für dieses Alles. ׳הרוח "ל הלוחוח jüdische Freibeit wohnt im jüdischen Gesetz. Liegen die jüdischen Gesetzestafeln in Scherben, ist's auch mit der jüdischen Freibeit dabin. So lange das jüdische Gesetz im Volke lebte, so lange ׳אשדח das Tborafcucr die Gemeinden beseclte, י ׳ויהי כישורון גילך° lange die Tbora in Zeschnrnu bcrrschte, so lange war es nie, nie, selbst nicht in den dunkelsten Jahrhunderten, in denen man die Leiber der Juden knechtete, war eS nie, nie einem nichtjüdischen Machthaber, einer nichtjüdischcn Negierung eingefallen, in das Innere deS Judenthums cinzugreifcn und dem Juden sein Judenthum durch StaatSdckrcte umzumodeln. Noch viel weniger war es je einem jüdischen Vorstande, einem jüdischen Rabbiner in den Sinn gekommen, zur Lösung jüdisch-religiöser Pflichten die Autorität der Staatsmacht zu provociren. Nur in dem Vertrauen ihrer Gemeinde lag ihre Macht, und nur in dem Vertrauen ihrer Gemeinde suchten sie ihre Macht. ES waren die Gbetti.gekerkert; aber in den Ghettis lebte die freie Gemeinde deS Herrn! Unjüdischcn Rabbineu und Vorständen der letzten 30, 40 Jahre war es Vorbehalten, sich nicht an ihre Gemeinden zu wenden — von denen ja allein ihre Vollmacht stammen konnte, an die sie sich aber nicht zu wenden vermochten, weil ihnen nicht die Autorität des jüdischen Gesetzes zur Seite stand, sie darum nicht im Namen des Gesetzes eine Vollmacht fordern konnten, dem zuwider zu handeln sie eben im Begriffe waren, zu dessen Verleugnung sie sich eben bevoll-

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