Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 6 (März 1855)
- Article
- Jüdisches Gemeindewesen
- Date
- 1855-03-01
- Page
- 325 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
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Dritter Artikel: Thalmud Thora. S. Die Gemeinde. 325 welche er überhaupt inS Leben gerufen worden. Und da tritt uns die überraschende Wahrnehmung entgegen, das! dieser Organismus so durch und durch nur für seinen Zweck, ja durch die Idee seines Zweckes gebildet erscheint, das! dasselbe Moment, für welches er da ist, zu gleicher Zeit die einzige Bedingung seiner lebensfähigen Entwickelung also in sich trägt, das! der Organismus seinen Zwecken nicht untreu werden kann, ohne sofort selbst abstcrbend zu verfallen. Wie die Seele, zugleich Zweck und lebenbedingender Factor des Leibes, also eng in der irdischen Erscheinung mit diesem vermählt ist, daß der Leib stirbt, sobald er aufhort Organ und Träger der Seele zu sein, also ist חלמו! הורה gleichzeitig Zweck und so sehr Lebensbcdtngung deS jüdischen GemcindcorganiSmuS, daß dieser verfällt und seiner Auflösung entgegengeht׳, sobald er etwas Anderes als Organ und Träger dieser Thora sein will. Autonomie der Rcligionögcmcinde, freie, sich selbst bestimmende Thätigkeit der Glieder in allen Beziehungen des jüdisch religiösen Gcmcindelebcns, das haben wir als den Einen Faktor des jüdischreligiösen GemcindcorganiSmuS erkannt. Nicht int Vorstand und nicht int Nabbincn, daS sahen wir, sondern in der Gemeinde liegt der Schwerpunkt der Macht und der Autorität. Nur aus Wahl und Vollmacht der Gemeinde gehet Vorstand unb Rabbiner hervor, nur im Auftrag der Gemeinde handelt der Vorstand und nur die Anerkennung der Gemeinde macht den Rabbiner zum Nabbinen und selbst, nachdem Vorstand und Rabbiner einen Thcil der Gemeindeautorität von der Gemeinde delegirt erhalten, hat die Gemeinde selber fortwährend über die Ausübung dieser Autorität zur Erreichung der heiligen Geineindczwecke zu wachen. Za so sehr saben wir die Autonomie der jüdischen ReligionSgcmeindc gewährleistet, das! selbst die höchsten religiösen Nationalautoritäten die VerpflichtungSkraft ihrer Anordnungen von der Annahme der Ration bedingten. Wie soll nun aber dieser ganze Organismus sich im Leben bethätigcn, wie soll die Gemeinde im Stande sein, die von ihr und nur von ihr zu tragende Aufgabe zu lösen, wenn nicht הלמוד הודה das Bewußtsein von dem Inhalt, dem Umfange, der Bedingung und der Bedeutung dieser Ausgabe in allen Gliedern der Gemeinde fortwährend wach uttd lebendig erhält? Ein Blick aus diesen Organismus und es wird dem oberfläch-