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Jeschurun · 1855-01-01 · Heft 4 (Januar 1855) · p. 233

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 4 (Januar 1855)
Article
Holland [Nachricht]
Date
1855-01-01
Page
233 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Auögcgcbcil beit 1. Januar 1855. mm In tuscs Beiblatt w<l׳den Inserate zu 'r\ kr. pr. Zeile oder deren Raum ausgenommen. Holla n d. * Im Tecerrlber. Schon sieben wir am Schtltsse des Jahres 1854 und noch immer ist der Gntnmrf eines ״Reglements für die israelitische Kirchengenosseilschast in Holland" von! König nicht sanctionirt. Bereits 1852 wurde dasselbe entworfen, gedruckt und den Gemeinden zugeschickt, bis jetzt jedoch blieb Alles beim Alten und wird auch vorläufig noch eabei bleiben. Wir haben uns indessen hierüber nicht sehr zu beklagen, denn wenn auch das neue Reglement nur sehr weniges enthält, was für die jüdisch-religiösen Interessen direkt nachtheilig wäre, so erscheint uns doch die Machtvollkommenheit, die es dem Hauptvorstande einräumt, als etwas höchst bedenkliches, Angesichts der traurigen Zustände der größten Gemeinden Deutschlands, deren Hauptgrund eben in der geschmälerten Selbstständigkeit der Gemeinde gegenüber den Borständen gesucht werden muß. Mit Nücksicht ans einen abweichenden Bericht des ״Jsr. W.-B." auS Meppel erlaube ich mir Jbnen mitzutbeilen, daß der Modus der Vorftandswabl daselbst ein von dem in den andern Hauptsvnagogen des Landes nicht unwesentlich abweichender ist. Denn während anderwärts der Kirchenrath nur das Präsentationsrecht bat, die Wahl jedoch von: Eultus minister getroffen wird, braucht dort die vom Kirchenratb vollzogene Wahl blos zur-Kenntnißnabme des Eultusministers gebracht zu werden. — Sie seben, die Negierung beschränkt ibre Beziehungen zu den jüdisch: religiösen Angelegenheiten auf eine Obhut circa sacra, enthält sich aber von jeder Einmischung in sacra. (Sö dürfte hierin ein für die gedeihliche Entwickelung unserer Verhältnisse nicht genug zu beberzigender Fingerzeig liegen, namentlich aber dürfte eS bis zur Evidenz, klar sein, daß die Inden in Amsterdam eine ernstliche Hebung und Förderung der Gemeindeinteresscn. nur ernstlich zu wollen brauchen, damit die Negierung ihnen in allen innern Beziehungen völlig freie Hand lasse. — Folgende Thcile des Budgets der Staatsausgaben für das Jahr 1854 werden nicht ohne Interesse für Sie sein, zumal sie u. A. einen Gegenstand betreffen, der auch in Deutschland gerade jetzt anfängt, diskutirt zu werden. Denn in Baden ist ja gerade dieser Tage die Frage von einigen Eommunen angeregt und der Negierung jur Entscheidung unterbreitet worden, ob und in welchem Verhältnisse die Ortsgemeinden

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