Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1855)
- Article
- Aus Hamburg
- Date
- 1855-01-01
- Page
- 218 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2932754-2932807-2932812-2938240--00322-2938303- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
218 Gememdewescu. jeden Skrupel hinwegsetzen, wenn cs gilt ihren Bindern einen Lebensweg zu eröffnen, obgleich diese Eltern die Mittel vollauf haben ihren Söhnen bis zu ihrer Selbstständigkeit unter die Arme zu greisen, welche Verlockung muß der Gedanke für cin«-u armen Familienvater haben, mit dem Eintritt seines Knaben in eine Schule auch zum Theil der Sorge für seine Zukunft enthoben zu sein! Rechnen Sie dazu, daß die Thalmud Thora nur eine Arme «schule ist, die bis vor einigen Jahren keine Kinder bemittelter Eltern gegen Zahlung ausgenommen hat, daß tic in meinem vorigen Berichte erwähnte enge Räumlichkeit derselben den Kindern nicht die Behaglichkeit gewährt, die gute Eltern ihnen wünscben, daß es ferner außer der;ח׳ך nur noch jüdische Privatschulcn gibt, die bei dem theueren Leben in Hamburg nur gegen sehr hohes Schulgeld etwas Gutes zu leisten in! Staude wären, --- und Sie werden sich leicht erklären können, weshalb ancb zuweilen bemittelte Eltern, wenn sie sich überhaupt dazu enlsebließen können, ihre Kinder mit Armentindern zusannnen unterrichten zu lassen, der Freischule den Borzug geben. Um nun daS Gemälde nach dieser einen Seite, auf die ich bis jetzt Ähren Blick gelenkt habe, zu vervollständigen, lassen Sie mich noch erwähnen, daß die Prediger des Tempels einen Cursus für Neligionsunterricht halten, der ihnen Gelegenheit gibt, ihre Zdecn unter ihre jugendlichen Anhänger zu verbreiten. Ferner hat man auf jener Seite, theilS aus Furcht vor dem Lebendigbegraben, :Heils weil die alte Bestattungsweise, obwohl jetzt höchst anständig und würdevoll, doch niebt ' elegant genug war, einen besonderen Bestattungsverein gegründet, der seine verstorbenen Mitglieder drei Tage nach Ausstellung des TodtenscheineS von Seiten des Arztes unbegrabcn, und gegen Bezahlung den: Todten die Dienste verrichten läßt, die von jeher und wohl überall die Mitglieder der חבדא קדישא wit opferwilliger Bruderliebe Armen und Neichen ohne Zahlung gleichmäßig leisten. Alle diese Anstalten stehen mit der Gemeindeverwaltung in keiner direkten Beziehung. Die Freischute erhält zwar schon seit ihrem Entstehen eine Subsidie aus der Gmieindckasse, die in den jüngsten Jahren noch durch eine ansehnliche Gehaltzulage für den Direktor der Anstalt vergrößert wurde, sowie auch p«r Tempel seit einigen Zähren aus der Gemeindekasse subventionirt wich;; bei der Verwaltung derselben, ist jedoch das Borstehercollegium in keinerlei Weise betheiligt, es ist weder ver-