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Jeschurun · 1854-12-01 · Heft 3 (Dezember 1854) · p. 174

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 3 (Dezember 1854)
Article
Die Juden in den Vereinigten Staaten
Date
1854-12-01
Page
174 (sequence 6)
Language
German
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WW . .־; . .rfl:־.. . . / äQ f L y/vur.w l 174 Gemeindewcsen. we are a great peoplc! ״Wabrlich wir sind ein großes Volk!" — Aber wenn inan dieser ganzen imposanten Erscheinung naher auf's Innere blickt, so überzeugt man sich leider nur zu bald, wie wenig die Wirklichkeit dem Schein entspricht. Wie bereits erwäbnt, enstiren hier 20 Gemeinden. Nach aiuerikanischem Recht wird jede Gemeinde als eine bejondere Corporation, Gilde oder Innung betrachtet, welche durch Charter (Freibrief) von der Negierung anerkannt, nach ibren eigenen Gcjetzen rerwaltet wird (in so ferne dieselben dem Staatsgesetz nicht widersprechen), obne daß in ihre inneren Angelegenheiten sich irgend eine Behörde ju mischen habe. lind da bier völlige Religiotrs-Gleichbeit herrscht, so ist die gesetzliche Corporations-: oder Gemeinde Einrichtung für alle Confessionen dieselbe. Dann aber schreitet die religiöse Organisation ein, und vereinigt, was das Gesetz isolirt bat. So haben Katholiken, Anglicaner und Lutheraner ibre Bischöfe und Convocationcn, zu welchen sich periodisch Dcputirte von den verschiedenen Gemeinden einsinden, t!m ihre geuieinsamen Angelegenheiten zu besprechen und zu ordnen. Zum selben Zweck halten die Calvimsten ibre Svnode, die Methodisten ihre Confercnz, die Quaker ihr yearly Meeting u. s. w. Selbst die Secten, bei welchen diese Organisation nicht Grundregel ist, als die Unitarier und die Universalisten, haben dennoch die erfolgreiche Macht des Gesammtwirkens anerkannt, und halten alle zwei oder drei Jahre Synoden. In der Thal ist es auch unmöglich in den Vereinigten Staaten zu leben ohne von dem Wertb der Einigkeit und des Gcsannntwirkens überzeugt zu werden. Dennoch haben wir Juden, und wir Allein — noch unser A B C in dieser ersten der Bürgertugenden zu lernen. Die Robert Jngliö im englischen Parlament und andere Fanatiker seines Gelichters in den deutschen Kammern behaupten steif und fest, die Juden würden nie Landeskinder und hatten kein Gefühl für Vaterland. Diese weisen Herren könnten sich indessen eines Besseren belehren, wenn sie sehen würden, wie sehr hier — jenseits des Weltmeers — die Juden noch Landeskinder bleiben, welchen Einfluß Vaterland und Landsmannschaft noch immer auf sie ausüben, und wie sie alle, selbst die kleinlichsten Anti- und Sympathien ihres Geburtslandes bewahren und sogar auf ihre Kinder zu vererben suchen!

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