Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 2 (November 1854)
- Article
- Jüdisches Schulwesen : aus der badischen Main- und Taubergegend [Nachricht]
- Date
- 1854-11-01
- Page
- 108 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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LorrespondenM. L; Aua dcr badischen Main- und Taubcrflcgcnd. Der Nabk binatSbezirk Tauberbischoföhcim umfaßt 1 t'> Gemeinden mit circa 300 Seelen. Das (Gemeinwesen ist überall so geordnet, dafz das religiöse Bedürsniß ziemlich befriedigt werden kann. Weitn in Einigen Gemeinden Lehrer hdie fast überall zugleich Borsänger sind), zur Zeit mangeln, so liegt die Ursache nur in dem Mangel an dazu tauglichen Subjekten. Die Schulen sind alle NeligionSschulen, indem die israelitischen Kinder rücksichtlich dcr allgemeinen Bildungsgegenstände die Ortöschule besuchen. Dieser Umstand ist in Schulen, wo nur Ein Lehrer angestellt ist, für die religiöse Bildung der isr. Jugend von unberechenbarem Nutzen, *) An merk. d. Red. So wenig wir es in Abrede stellen wollen, daß unter Umständen eine solche Trennung des religiösen Unterrichts von dem allgemeinen vor zuzieben sein dürste, so sehr sind wir dennocb aufs tiefste von dcr Ucbcrzeugnng durchdrungen, daß nur durch Schulen, die die (Hesammtbildnng dcr Jugend, die religiöse wie die feciale, mit gleicher Sorgfalt und gleichem Ernst in einheitlicher Pflege über' nebmen, wahrhaftes Heil erzielt werden könne. Ja, wo möglich, sollten in solchen Schulen die Hauptgcgenstände des religiösen und bürgerlichen Unterrichts für jede Klaffe in die Hand Mies und desselben Lehrers gelegt sein. Soll dermaleinst Religion und Bildung Ecist und Ecmütb und Leben unseres kommenden ÄeschlcchteS cinbcitlich durchdringcn und in einheitlicher Richtung bebcrrschen, so muffen von vorn herein die (Heister und (Hemüthcr unserer Kinder die beiderseitigen Elemente einheitlich aufnchmcn und ihnen diese einheitliche Vermahlung dieser beiden BildnngSclemcnte in dem Lehrer selbst mustcrgiltig verwirklicht dastehcn. Dazu kommt, daß auch nur eine Eesammt anstatt für den religiösen und bürgerlichen Unterricht beiden Zweigen in Wahrheit gerecht werden kann. In zwei Anstalten getrennt, wird in der Regel der eine Zweig neben dem Andern verkümmern und eS schon physisch unmöglich sein, daß die Kinder