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Jeschurun · 1854-11-01 · Heft 2 (November 1854) · p. Seite 103

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 2 (November 1854)
Article
Aus Posen
Date
1854-11-01
Page
Seite 103 (sequence 2)
Language
German
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AnS Posen. 103 9. d. Mtß. giebt deutlich zu erkennen, in welcher traurigen Lage sich daß KultuSwesen der hiesigen Synagogen-Gemeinde befindet und wie dringend wnnschenswerth es ist, die Regelung desselben sobald als möglich fürsorgerlichen Händen anvcrtraut zu sehen. — Inzwischen wird der Borstand darin mit nnS einverstanden sein, daß eö, so lange noch die Hoffnung verwaltet, die eingenssene Unordnung durch die nach K. 51 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 zunächst berufenen Organe der Gemeinde wieder bewältigt zu sehen, nicht rathsam erscheinen sann, den in unsrer Cireular-Verfügnng vom 27. September 1851 angedeuteten Weg einzuschtagen. Zn einer solchen Hoffnung berechtigt aber die gegenwärtige Lage der Dinge vorzugsweise, da der Zeitpunkt eingetreteu ist, wo die Hälfte der Repräsentanten sowie der Mitglieder des BerwaltungsvorstandeS ansscheiden muß, mithin die zu diesem Behufe erforderlichen Ergänznngswahlcn volle Gelegenheit darbictcn, in Stelle der Ansscheidenden solche Männer zu wählen, von denen zu erwarten siebt, daß sie sich mit Lust und Liebe der so sehr vernachlässigten hiesigen Kultus - Verhältnisse an" nehmen und deren Regulirung mit Umsicht betreiben werden. Die weitere Verfolgung dieser Angelegenheit mag daher vorläufig auf sich beruhen und geben wir anheim, dieselbe erst dann wieder aufzunehmen resp. bei uns in Anregung zu bringen, wenn sich ergeben sollte, daß auch die ergänzten Gemeindebehörden darauf in der gewünschten Weise einzugehen sich abgeneigt zeigen. Das hiesige Königliche Polizei-Direktorium ist angewiesen, den einstweilen in Stillstand gerathenen Vorbereitungen zu den Ergänzungswahlen unverzüglich wieder Fortgang zu verschaffen und namentlich den Wahltermin für die ausscheidenden Repräsentanten so anzuberaumen, daß Niemand durch den Besuch auswärtig anstehender Messen behindert wird, sich an der Wahl zu betheiligen. Posen, den 23. März 1854. Konigl. Regierung, Abteilung des Innern. (gez.) Lübbe. An. den Vorstand der Talmudischen Gesellschaft hier. 1442 I. 3

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