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Jeschurun · 1854-11-01 · Heft 2 (November 1854) · p. Seite 84

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Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 2 (November 1854)
Article
Jüdisches Gemeindewesen
Date
1854-11-01
Page
Seite 84 (sequence 4)
Language
German
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84 Jüdisches Gemeindewesen. aller selbstständigen Glieder der Gemeinde, sowohl bei der WM ihrer Vertreter und Lehrer, als bei der Sorge für die zu erhallende und zu fordernde Verwirklichung des göttlichen Gesetzes, ist eine Grundbedingung des jüdische» Gemeinwesens. Durch sie wird die Gemeinde erst wahrhaft eine Gemeinde Dessen, der den heiligen Säurt; seiner Lehre nicht den Priestern und den Leviten allein, der ilm seiner Gcsannntgcmcindc anvertraute und immer wieder und wieder jeden selbstständigen Mann in Israel namentlich aufzurufen und für das um seine Lehre zu schaarcnde Heer zu zählen gebot. Je reiner sich nun diese Selbstbetheiligung der Gemeinde selbst an Erledigung ihrer eigenste» heiligsten Angelegenheiten erhält, je mehr diese fortgesetzte Sclbstbcthciligung selbst dann nicht geschwunden, nachdem die Gemeinde bereits ihre Vertreter und Lehrer gewählt, und ihnen einen Thcil der ihr obliegenden Aufgabe in ihrem Namen zu lösen aufgctragen, um so gesünder, lebendiger und blühender wird sic sein. Je mehr aber die Sorge und Thätigkeit für die Lösung der allgemeinen religiösen Aufgabe sich in den sogenannten Gcschaftskrcis des Vorstandes und RabbinatS absorbirt, je mehr dem „Jachid," dem Einzelnen, alles Recht und alle Befug niß und alle Gelegenheit genommen ist, oder je weniger er dieses Recht und diese Bcfugnist und diese Gelegenheit benutzt, seine beste Kraft und Einsicht für die religiöse Sache des Allgemeinen zu bethätigcn, um so kränker ist daö Gemeinwesen, um so mehr gehet eS seiner Auflösung entgegen, und in unthätiger Gleichgültigkeit sterben allmälig die Glieder dem Allgemeinen ab. Immer mehr verliert sich die Einsicht und der richtige Blick für die Bcurthcilung allgemeiner religiösen Interessen, immer mehr die Theilnahme und der freudig sich hingebcndc Wille für die Sache des Allgemeinen. Zuletzt weist man entschuldigend auf die Nothwcndigkcit hin, die religiösen Gcmcindeangclcgenheiten nur einigen wenigen, und meist immer denselben Händen anznvcrtrLuen, weil sich keine andere geeignete Männer an Einsicht und Willen vvrfändcn— und vergißt, daß man eben diesen krankhaften Zustand selbst verschuldet, indem man pflichtwidrig verabsäumt, Geister

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