Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1 (1854-1855)
- Issue
- Heft 2 (November 1854)
- Article
- Die jüdischen Ceremonialgesetze
- Date
- 1854-11-01
- Page
- Seite 72 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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72 Die jüdischen Ceremonialzesetze. Daß, wären diese Gesetze selbst Ceremonien, wenn Gott, wenn dein Gott diese Ccremonie von dir fordert, alle deine Weisheit und die Weisheitssumme aller Sterblichen nie und nimmer dich von ihrer Beachtung, von ihrer gewissenhaftesten Beachtung freisprechen könnte, diesen Gedanken, der, dünkt mich, nicht minder dem gesunden Menschenverstand entspricht, diesen Gedanken, war man so gescheidt nicht austauchen zu lassen, oder beseitigte ihn, indem man Gott daö Compliment machte, Gr sei doch sicherlich so weise -- als wir, auf Ceremonien nicht einen so ernstlichen Werth legen zu wollen. Und welche Gesetze nannte man Ceremoni algesetze? Die verschiedenartigsten Gesetze, selbst solche, bei denen eS an Lächerlichkeit gränzt, in ihnen eine Geremonie zu erblicken, die verschiedenartigsten Gesetze, Sabbath und Festtage, Beschneidung, Speise- und KeuschhcitSgesetze w., kurz alle Gesetze, deren Motiv und Zweck dem oberflächlichen Denker nicht klar, alle Gesetze, an welchen die Sinnlichkeit und der Verkehr mir Nichtjuden Anstoß findet, mit einem Worte, alle Gesetze, deren Erfüllung -- lästig schien, schlug man in daö weite Mantelcouvert: „Ceremonialg esetze" und legte sie mit dieser Aufschrift — aä aeta. Und nur diejenigen Gesetze fanden Schonung vor dieser anfräumenden Razzia, die man zur Unterscheidung „Moralgesetze" nannte, und die vornehmlich daö sittliche Verhalten des Menschen zum Menschen betreffen. Fragen wir nun die Quelle, daö Gesetzbuch selber, zuerst, ob es auch nur möglich' sei, daß diese mit dem Namen „Ceremonialg e setz" beschenkten Gesetze, nur so daö nichtsbedeutende Ceremoniell, daö nichtöbedentende Zubehör sein können, daß man sie, wie ein bekanntes modernes Lehrbuch der „mosaischen Religion" nur so in den „Anhang" verweisen dürfe? Fragen wir sodann, ob cs denn wahr sei, daß Gott, der Gesetzgeber, auf diese seine Gesetze keinen so . ernstlichen Werth lege? Fragen wir ferner, ob es erst dem hohen kritischen Blick unserer Zeit Vorbehalten war, eine solche Verschiedenartigkeit der Gesetze zu entdecken, ob nicht vielleicht selbst die Einfalt der Rabbinen, ob nicht etwa Gott selber bei Ertheilung seines Gesetzes es gewußt, daß an gewissen Gesetzen „die Sinnlichkeit und der Verkehr mit Nichtjuden Anstoß nehmen können", und der aus diesem vorbedachten