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Jeschurun · 1854-10-01 · Heft 1 (Oktober 1854) · p. Seite 60

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
1 (1854-1855)
Issue
Heft 1 (Oktober 1854)
Article
Die Leher-Conferenz zu Crefeld
Date
1854-10-01
Page
Seite 60 (sequence 2)
Language
German
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60 Jüdisches Schulwesen. Ministerium um eine Interpretation des Gesetzes vom 23. Juli 1847, soweit dasselbe das Unterrichtswesen berühre, zu ersuchen, da es noch immer zweifelhaft sei, ob das Prinzip der Gleichstellung der jüdischen Schulen ime Vehra* feine Anwendung finden, oder nickt vielmehr das Gesetz in dieser Beziehung ein beschrankendes sei. K rebs halt die Petition für überflüssig, da er aus Ueberzeugung wisse, daß Eine Regierung sehr human gegen jüdische Lehrer gehandelt und ihnen jeglichen Schutz gleich den chrisilichen habe angedeihen lassen. WolfSdorf scn.: man könne dennoch eine gleiche Handlungsweise nicht überall immer erwarten, so lange das Gesetz dieselbe nicht bestimme. Meherbach stimmt auch dem Anträge des Präsidenten bei, wäre cS auch nur, damit mau mit Zuverlässigkeit den Geist des Gesetzes und die Absicht der Regierung kennen lerne. Asch spricht ebenfalls für die Einreichung einer Petition und schildert zur Motivirung seiner Ansicht das Berhältnist der Provinz Posen, wo die jüdischen Schulen allen öffentlichen gleichgestellt, die Stellung des Lehrers nicht eine von der Gemeinde abhängige sei, sondern derselbe direkt der Regierung unterstehe. Präsident*. Das vielgepriesene Posen lasse noch Manchein Hinsicht auf die Lage der Schulen zu wünschen übrig. Die dortigen Schulen seien gröstteutheils nicht j üd i s che, sondern nur E l eme nt a rschulen. Das Interesse der Lehrer müsse aber vorzüglich auf die Erhaltung der jüdischen Schule gerichtet sein. Wolfsdorf sen. unterstützt die Worte des Präsidenten indem er aus eigener Erfahrung wisse, die Regierung nehme durchaus nicht die jüdische Schule als solches sondern nur als Elementarschule in Obhut. Ihm selbst habe eine westphälische Regierung die Erlaubnist verweigert, in den gewöhnlichen Unterrichtsstunden den hebräischen Unterricht zu ertheilen, wollte diesen vielmehr nur auf Privatunterricht beschränkt wissen. Nachdem noch Wolssdorf Pin. die Bemerkung hinzugefügt, wie gerade die Epistenz der Neligiousschule den Bestand der damit verbundenen Elementarschule sichere, und, so lange daher die erste den Rechtsschutz des Gesetzes entbehre, das Dasein der jüdischen Schule überhaupt gefährdet sei, erkannte die Versaicknlung die Nothweudigleit der Petition und übertrug die Ausführung demselben dem Herrn Präsidenten, welcher sich dazu bereit erklärte. Aiif der Tagesordnung stand sodann die Begründung eines Schulblattcs seitens der Confereuz. Nachdem die Tendenz und Einrichtung eines solchen Blattes näher erörtert und die Frage hinsichtlich der Deckung der Kosten besprochen, einigt sich die Versammlung in den Beschluß, sich wegen der Deckung der Kosten an die Vorstände jeder Gemeinde zu wenden und übernahm es der Herr Präsident ein entsprechendes Schreiben an dieselben zu richten.

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