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Jeschurun · 1887-12-22 · Heft 51 (22.12.1887) · p. 810

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 51 (22.12.1887)
Article
Die gesetzestreue Minorität in den bayerischen Kultusgemeinden
Date
1887-12-22
Page
810 (sequence 2)
Language
German
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810 Es kam! möglich sein, daß die orthodoxen Mitglieder der Gemeinde aus dem Grunde sich dazu nicht cmschlosscn haben, weil sie der Mehrheit, welcher die Rabbiner zustimmten, nicht die der Minderzahl gesetz!ich zustchende Macht fühlen lassen wollten. Es hat! ihnen vielleicht widerstrebt, sich der Beschuldigung ans-;nsctzen, als ob sie eine fanatische Minorität bildeten, die der Gemeinde und dem Rabbiner ihren Willen aufzwingen und sic nöthigen will, von Reformen abzustehen und dagegen ״wohl hergebrachte Einrichtungen" \u lonscrviren eine Beschuldigung, die ohne Zweifel erhoben worde nwäre. Vielleicht auch, daß die gcsetzeslreue Minorität voraussctzcn zu können glaubte, das von Seiten des Rabbiners und des Kultusvorstandes die Behauptung ausgestellt werden möchte, die eingesührten Reformen änderten keine ״wohl hergebrachte Einrichtungen," sondern dienten lediglich um ״alte Mißstande", abzu׳ stellen, und daß dieser Argumentation die Negierung ihre Anerkennung nicht versagen würde. Alles dieses und noch manches Andere kann die Orthodoxen in der Vertretung ihres Rechts und in der Berthcidigung ihres Religionsbekenntnisses gehemmt haben. Es blieb ihnen aber noch ein anderer Weg ossen. Sie hätten eine eigene Kultusgemeinde gründen können, und wenn die sich zur Reform bekennenden Rabbiner und KultuSvorstände nicht von einer fanatischen Intoleranz beseelt wären, jo hätten sie einer solchen Bestrebung der Orthodoxen nicht nur keine Schwierigtat bereiten dürfen, sondern dieselbe vielmehr in jeder Weise fördern müssen. Wie man auch immer über die Resorm denken mag — das ist doch in keiner Weise in Abrede zu nehmen, daß sie ,.wohl hergebrachte Einrichtungen abändert" und an deren Stelle ein Anderes setzt. Wird dieses Andere, Neue als etwas Gutes betrachtet, nun wohl, so mögen Diejenigen, die cS dafür halten, ihm zustimmen. Sie machen sich aber des schreiendsten Eingriffs in die Religions- und Gewissensfreiheit schuldig, wenn sie die Gewissen, welche anderer Ansicht sind und in diesem Andern, Neuen eine Religions- Verletzung erblicken, hindern wollen, nach ihrer religiösen Ucbcrzcugung Gott zu verehren, wenn sie dieselben zwingen wollen, entweder auf die Abhaltung einer öffentlichen Gottesverehrung zu verzichten, oder sich an dem von ihnen als Religionsverletzung angesehenen neuen Kultus zu betheiligen. Sie machen sich damit auch der pictätslosen Verhöhnung ihrer Eltern und Großeltern schuldig, weil das orthodoxe Religionsbckcnntniß und die orthodoxe GvtteSverehrung nichts Anderes als das Bekenntniß und die GvtteSverehrung der eigenen Väter und Großväter sind! Wenn deshalb auch Zifser 2 des Ministerialerlassevom 29. Juni 1869 bestimmt: \ ״Jede israelitische Familie, sowie jeder einzeln stehende Israelit ׳muß derjenigen israelitischen Kultusgemeinde angehören, welcher sein Wohnort zugetheilt ist". so sollten doch am allerwenigsten israelitische Gemeinde- Vorstände und Rabbiner aus Grund dieser Bestimmung die Vereinigung der wegen Einführung von Reformen in ihrem Gewissen verletzten orthodoxen Brüder zu einer besonderen KultuSgemcinde zu .Hintertreiben suchen. Sie sollten es vielmehr als heilige Pflicht der Wahrheit, deS Rechtes,. der Billigkeit, der Toleranz, der Religion erachten, ,der Negierung zu erklären: wir schließen uns der Bitte unserer orthodoxen Brüder an und ersuchen mit ihnen um die Genehmigung, daß sie eine eigene KultuSgemcinde bilden; denn. wir haben durch Einführung von Reformen cs ihnen / unmöglich gemacht, mit uns zusammen in dem Verbände der Kultusgemeinde zu. verbleiben. So hätten sie zu sprechen, wenn sic loyal Hanbc£1t und eine friedliche Auseinandersetzung herbeiführen wollten. (Schluß folgt.) Korrcspoildcllzctl mrä Nachrichten. Deutschland. C. Berlin, 16. Dezember. In der gestrigen NeichstagSsitzung benutzte der Abgeordnete vr. Böckel die Frage wegen Erhöhung der Tarifsätze für Weizen, Roggen, Hafer u. s. w. zu einen! Ausfall gegen die Juden. Er meinte, ohne die Bestimmung der ausnahniloscn Geltung dieser neuen Tarifsätze vom 26. Nov. d. I. an würde daß Gesetz nur den Juden zu..Gute kommen. Als diese sonderbare Anschauung die Heiterkeit des Reichstags hcrauSfordcrte, versicherte er, daß er so lange dieselbe aus der Tribüne wiederholt zum Ausdruck bringen werde, bis daö hohe Haus ciuVcrständniß für die Judcnfrage erlangt habe. Im ferneren Verlaus seiner Rede sprach er das große Wort gelassen aus: der Jude schasst int deutschen Reiche die Sozialdemokratle. Er wurde wiederholt von dem Präsidenten ermahnt, bei der Sache zu bleiben. Der nationalliberale Abgeordnete Wörmann kcnnzeichnetedie Böckclscheu Aeußerung als ein Aushetzcu verschiedener Klassen der Bevölkerung gegen einander und hielt eS sür ganz außerordentlich bedauerlich, daß auf der Tribüne des Reichstags über einzelne Konfessionen in solcher Weise

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