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Jeschurun · 1887-12-15 · Heft 50 (15.12.1887) · p. 789

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 50 (15.12.1887)
Article
Paul Clemens XIV. über die Blutbeschuldigung der Juden
Date
1887-12-15
Page
789 (sequence 1)
Language
German
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789 Papst sslkillkns XIV. iilirr dir KlutbeschiildlgilW der Juden. ES gereicht unserer Zeit gerade nichl zur Ehre, daß die Berösseultichuug deS Gutachtens, welches Laurentius Ganganclli, Rath dein! heiligen Oificiniu. später Kardinal und im Jahre 1709 unter den RamenS Clemens XIV. zum Papst ernannt, in Angelegenheit der in Polen aufgetauchten Blntbeschnldigung. nicht nur als ein vordicnstvollcS im Dienste der Wissenschaft stehendes Unternehmen angesehen werden muß, sondern auch einem sehr praktischen Interesse des TagcS dient. H.rrn Ur. A. Berliner gebührt darum ein zweifacher Dank für die soeben erschienen Uebcrsctzung dieses Gutachtens*). Wir entnehmen demselben, unter warmer Cmpfchlung deS Buches. daS folgende: AuS den Betrachtungen über die aus Polen eingegangenen Informationen in! Allgemeinen: ״In allen Bevölkerungen herrschen gewisse Boreingenommenheiten, welche von den Erleuchteten deS Jahr- Hunderts Borurtheile genannt werden." ״Sobald die Leidenschaft deS Hass.S offenbar ist, darf ich mir nicht cinbildcn, daß irgend ein Richter sich irre leiten läßt, sobald aber der Daß unterm Mantel dco EiserS und des RcligionSeiscrs sich birgt, dann kann man vom Richter alle Vorsicht verlangen, jede boShafcc Ueberrnmpclung zu vermeiden." ״Gott behüte mich davor, einfach zn argwöhnen, daß die zwei Bischöfe von Polen und der apostolische RuntinS künstlich die Wahrheit verbergen wollten, oder daß sie hier eine falsche Information mitgcthcilt haben. Es ist jedoch möglich, daß sie nicht die Betrüger gewesen seien, vielmehr die Betrogenen." ״Es ist derselbe Fehler, Allen zu glauben wie Ricmanden zu glauben." In ״den Betrachtungen über die Berichte im Besonderen" werden die verschiedenen in anderen Ländern anfgelrctenen früheren ähnlichen Blutbeschntdignngcn zur Erhärtung der in Polen erhobenen Anklagen ans ihre Begründung geprüft. Ganganclli führt in Betreff der von dem Mönch Rudolf in Main.; angestiftetcn Inden- Metzelei das Schreiben dc§ H. Bernard an den Erzbischos Heinrich von Mainz an. In dcmsclbcn heißt cs u. A: .,Jener Mensch, von dem in Eurem Briefe die Rede ist (er spricht von Bruder Rudolf), ist weder von einem Menscheu uoch sür einen Menschen, auch nicht durch einen Menschen, aber auch nicht von Gott gesandt worden, und kommt so zu uns." *) Gutachten Ganganellis, Sinnen* XIV., in Augelcgenhcit der BltUbeschnldignng der Juden. Berlin 1888. PH. Temsch. ״Drei Dinge sind daher bei ihm tadelnSwerth. Die Anmaßung des PrcdigtamteS, mit welchem er das Volk zum Gemetzel der Juden ansrcizt. Die Geringschätzt,ug der Bischöfe, welchen eine solche Verwüstung dieser Unglücklichen lief schmerzte. Die Freiheit, den Mord zn billigen, und doS Verderben dieser Unglücklichcn zn begünstigen und gut zu heißen." Der Abb.'׳ von Ehiaravalle schrieb gegen Rudolfs Judenhetzereien: ״Die Inden sollen!:icht verfolgt, nicht getödtct, auch nicht einmal in die Verbannung gejagt werden, und Benedict XIV. spricht sich darüber also anS: ״Mau kann daraus schließen, daß man von der Handlnugöweise und dem Benehmen deS Fr. Rndoljs nicht irgend einen Fehler der Juden gegen die Christen herleiten kann, aber wohl von den Christen, welche ein Eremit gegen die Inden aufgcwiegelt hat. Im Jahre 1247 wurde Papst Jnuoeenz von den Inden gebeten, sie gegen die in Deutschland lind Frankreich erhobenen Blutbeschuldigungen in Schutz zu nehmen. Innozenz willfahrte dein Gesuche und schrieb an die Erzbischöfe und Bischöfe in Deutschland 11. A. Folgendes: ״Die thräncnrcichc Klage der Inden Deutschlands haben wir vernommen, daß einige sowohl geistliche Personen als auch weltliche Fürsten und andere Adelige und Mächtige eurer Staaten und Diözesen sowohl die Güter derselben auf eine widerrechtliche Weise an sich reißen als auch sich anmaßen, gegen sie selbst boshafte Ncuhschläge zri ersinnen und mancherlei Aussagen zu erdichten, ohne weislich zu überlegen und zu erwägen, daß den Inden gleichsam die -Hut des christlichcn Gla.lbcns anvcrlrant war. Die heilige Schrift sagt unter Anderen geossenoarten Gesetzen: Tn sollst nicht lödlcn, und, indem cS ihnen gesetzlich verboten ist, irgend etwas Todtes zur Passahfeicr zu berühren, behanptet man in fälschlicher Weise, daß sic zu derselben Feier das Herz eines gemordeten Knaben gcmeiuschast׳ lieh verzehren; indem man glaubte, also sei cs in ihrem Gesetz vorgeschr jeden, was doch dem Gesetze eigentlich cnlgcgcnsteht, und ihnen legt man cS zur Schuld, wenn irgend erircS Menschen Leichnam gefunden wird." ״Unter diesen und dergleichen Erdichtungen bedrückt mau sie in Dingen, worüber sie weder gehörig angeklagt, rroch deren sie geständig oder überführt sind, und ungeachtet der ihnerr vom apostolischen Stuhle gnädigst verliehenen Privilegien, ja gegen göttlich und menschliches Recht, werden sie all' ihrer Habe beraubt so daß genannte Inden, in einer drückenderen Lage als ihre Väter unter den Pharaonen in Aegypten, sich gc-;wringen sehen, die seit undenklichen Zeilen von ihnen und ihren Vorfahren bewohnten Gegenden jammervoll; zn verlassen. In dieser Furcht vor ihrer Ausrottung l haben sic ihre Zuflucht zu der Fürsorge LeS apostolischen

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