Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 48 (1.12.1887)
- Article
- Ein rumänischer Rechtsfall
- Date
- 1887-12-01
- Page
- 762 (sequence 2)
- Language
- German
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stratwe Beschlüsie sind, nicht kontestirt werden dürfe,! bezüglich der zivilen oder strafrechtlichen Folgerungen,! in einem zivilen- oder strafrechtlichen Prozeß, die daraus : gezogen werden können; in Anbetracht, daß in einem , ähnlichen Falle die Gerichte die einzigen sind, welche die Gesetzmäßigkeit einer Thatsachc, aus welcher die Vorgänge ciitstanden, zu beurthcilen im Stande sind, wenn man das Gcgcntheil zugebcn wollte, es keine Gerichtsbarkcit mehr gäbe, und man, der Wirklichkeit nach, die administrative Gewalt au Stelle der richterlichen Kraft cinsctzte; in Anbetracht, daß der Apellhof zn Jassy, in diesem besonderen Falle, um den Artikel V des Gesetz cs vom 7. April 1881 vorgesehenen Dolus festzustellen, vor Allem konslatiren mußte, ob der Angeklagte, als Fremder, dem Gesetze verfiel; in Anbetracht, daß dieser Gerichtshof, indem er sich weigerte, den Verthcidignngsmittcln des Angeklagten — wie wenig berechtigt dieselben auch sein mochten — ans den Grund zu gehen, seinen Verpflichtungen nicht obgclegen, und in einer Strafsache, den Artikel V des Gesetzes vom 7. Apil 1881, falsch interpretirte, in Anbetracht dessen, verwirft der Apellhof das llrtheil rc. — Der Prozeß des Herrn Fior wird demnächst von dem Appellationsgericht zu Galatz abgenrtheilt werden. Km׳csMde!lzc!l und Nilchnchteu. Deutschland. -11- Breslau, November. Seit zwei bis drei Jahren besteht hier unter dem Namen ״Montesiore- Verein" eine Bereinigung, weiche sich die Aufgabe gestellt hat, sich befähigter und lernbegiebiger Kinder, deren Eltern nicht im Stande sind, sie höhere Schulen besuchen zu lassen, anznnehmcn, um sie in solche Unterrichtsanstalten nntcrzubringen. Der Verein verfügt allerdings zur Zeit über nur sehr geringe Mittel: trotzdem ist es ihm möglich gewesen, während seines kurzen Bestehens 19 Schülern seine Unterstützung zu Thcil werden zu lassen. Oesterreich-Ungarn. 6. Wien, 27. November. Am vorigen Sonntag fand im Saale des alten Nathhauses die vom Vorstände der hiesigen Kultusgemcinde einberufene Wahl- Versammlung der wahlberechtigten Gemeindemitgliedcr statt. Ohne auf die nur lokales Interesse darbietendcu Einzelheiten derselben einzugehen, will ich nur hier anführen, daß in derselben von einem Gemeindemitglieoe, Herrn Nuzitzka, dem Vorstände anheimgegeben wurde, in Rücksicht auf ״den Ernst der Situation im heutigen Judenthume, die Gefahren der heutigen Zeit, welche von allen Seiten auf uns einslürmen" zur Förderung der Einigkeit, zum Znsammcnsasscn aller Kräfte in Er- Wägung zu ziehen, an Stelle des Samstages, ״welchen Handwerker und Geschäftsleute zu feiern nur! einmal verhindert seien, einen seicrlicheu Sonntagsgottcsdienst einzurichten , damit Diejenigen, denen der Tempclbcsuch am Sabbath unmöglich ist, am Sonntag Gelegenheit haben, einem öffentlichen Gottesdienst beiwohnen." Der Redner spricht weiter, wird aber wiederholt von Zn-- Hörern unterbrochen und meint schließlich, er habe die Angelegenheit heute bloS anrcgcn wollen, zweifelt aber nicht, daß eS in der Zukunft einmal zu einer derartigen Beschlußfassung werde kommen müssen, weil die Verhältnissc gebieterisch dazu drängen. Kammcrrath Beruh. Singer antwortet dem Redner, indem er sich cnschicden gegen eine solche Zumuthung ausspricht. Er ist überrascht, solche Vorschläge in einer jüdischen Wähler- Versammlung zu vernehmen; er erinnert daran, daß das Christenthum in den ersten drei Jahrhunderten den Sabbath gefeiert hat, wir würden mit der Einrichtung eines feierlichen SonutagSgottesdienstes den Sabbath prciSgebeu, den Faden eutzwcischueideu, welcher uuS mit unserer 4000jährigen Vergangenheit verknüpft. Er ist überzeugt, daß Diejenigen, welche von den GeschäftSaufgaben zurückgehalten werden, den' SabbathgottcSdienst zu besuchen, auch am Sonntag keine Zeit finden werden, am einznrichtendcn feierlichen Gottesdienst Thcil zu nehmen. Herr Knltusvorstcher Michael Biach erinnert daran, daß seit 40 Jahren bereits ein SonntagsgottcSdienst für Handwerkslehrlinge besteht. Diejenigen, die nach einem Sonirtagsgottesdienst Sehnsucht haben, können daran theilnehmcn. Wähler Langer spricht im Sinne des Herrn Nuzitzka. Er meint, daß cs dem Sabbath keinen Schaden zufügen wird, wenn Handwerter und Kaufleute auch am Sonntag au einem Gottesdienst werden theitnchmcu können, und wenn ״zusälligerweise" dabei auch eine Predigt gehalten wird. Herr B. Hojbaner findet es wunderlich, daß der Redner Nuzitzka, welcher mit so hohem Nachdruck auf die gegenüber den Anstürmen unserer Zeit nothwendige innere Eiuigkeit und Z11 fa in nun fn ff 11 mj der Kräfte hingewiesen hat, gleichzeitig Vorschläge propagirt, deren Resultat kein anderes sein kann, als eine vollständige Zerklüftung des JudenthumS. In dem Anträge liegt implizite eine Abschaffung des Sabbaths, mit welcher das Judenthum seine Eigenart gänzlich preisgicbt. Wenn die zerren das nicht wollen, sondern die Gelegenheit wünschen, am Lonntag einem Goktesdieust bcizuwohnen — dazu fehlte ihnen die Gelegenheit auch bis nun nicht. In sämmtlichen Tempeln und Bethhänseru der israelitischen Gemeinde Wiens findet an jedem Sonntag, wie selbstverständlich auch an jedem Wochentag, ein össeutlicher