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Jeschurun · 1887-11-24 · Heft 47 (24.11.1887) · p. 746

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 47 (24.11.1887)
Article
Wucherische Ausbeutung des Landmannes
Date
1887-11-24
Page
746 (sequence 2)
Language
German
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lieber W e st Preuße n berichtet das Mitglied des Laudes-Oekonomie-Kvlleginms, Herr van Kries-Tranknutz, daß der Wucher aus dem Lande im Allgemeinen ,littst vorkommt. Sehr benu'rkenswerth ist aber die auch hier geführte Klage') über ״den hohen Preis, um welchen der kleine Mann sein Geld von den vorhandenen Instituten erhält; dies ist in den meisten Kr e i s - V o rs ch u H ka s s en 7 Prozent." Also gegen ansreichende Sicherheit kann der Bauer unter 7 Prozent lein Geld erlangen, während der Geldsland 3'/2 bis 4 Prozent ist. Wie theuer müßte mm daS Geld für Denjenigen sein, der gar keine Sicherheit stellen kann? Von dem Regierungsbezirk Königsberg wird berichtet, daß dort der Wucher in verschiedener Form auftritt; von einer Theilnahme jüdischer SeitS ist aber nicht die Rede. lieber den Regierungsbezirk Gumbi n n en referirt Herr GeneralsekretärStöckel in Insterburg, daß daselbst von dem Wucher auf dem Lande als von einem deutlich erkennbaren und uachzuweiseuden Hebel nicht gesprochen werden könne. Interessant ist, was derselbe über eine eiaenthi'unliche Gewohnheit in Betreff der Wohnungsvermiethuug berichtet?) Seitens der Bauern und Eigeuthümer wird den ״freien Arbeitern, sogenannten Losleuteu," die Miethe für Wohnungen zum Theil noch in Raturalleistungen berechnet. Der Miether muß sich nämlich verpflichten, für die ״Stube mit Zubehör, oft auch ein Stint Garten," neben dem niedrigen Miethpreis in der Erntezeit gegen sehr geringen Tagelohn eine bestimmte Zahl von Arbeilslagen zu leisten. Dieser bedungene Tagelohn betrügt 25 bis 5 0 Pfennig, während sonst ein Arbeitstag zur Erntezeit mit 2 Mark bezahlt wird. Herr Stöckel glaubt, dieses nicht als Wucher aufsassen zu sotten. Wir wollen dieser Auffassung nur die in den vorliegenden anderweitigen Berichten sich aussprechende, bereics hervorgehobeue gegeuüberstetteu, wo eine wucherische Atlsbentung des Landvolks durch die Juden behauptet wird. Wir haben das gesauunte, von dent Verein für Sozialpolitik gesammelte Material, insofern eS zur Belastung der Juden zu dienen geeignet wäre, sorgfällig geprüft, und glauben, das Gesammlrcsuitat unserer Betrachtung dahin zusammeusassen zu können: Auch die thcilweise von Borurthei! und Abneigung gegen die Juden zeugenden Berichte vermögen nicht die Anschuldigung zu erhärten, daß seitens der Juden in Deutschland in hervorragender Weise das Verbrechen einer wucherischen Ausbeutung des Landvolks geübt wird. Wenn, wie verlautet, setnere gesetzgeberische Maß- 1) Seite 345. *) Seite 348. nahmen zur Steuerung des Wuchers in Aussicht stehen, so ist die Nothwendigkeit dasür nicht durch die Bekenner deS Judeuthums geboten. Wenn auch unter diesen Verbrecher anzutreffen sind, wenn cs auch — was nicht in Abrede genommen werden kann und soll — auch jüdische Wucherer giebt, so beweist das nur, daß auch die Juden wie die Ehristen nicht allcsammt das hohe Ideal verwirklichen, welches ihre Religion ihnen zeigt, daß auch sie, gleich ihren christl'lchcn Mitbürgern, oft zu schwach sich zeige!!, den Verlockungen zur Sünde Widerstand zu leisten. Sie dürfen aber׳ wohl von einer gerechten Benrtheilnng verlangen, daß man sie in ihrem sittlichen Werthe nicht niedriger als ihre Mitbürger schätzt, welchen sic in ihrer Gesammtheit durchaus ebenbürtig sind. Der Deutsch-IsraMsche Kemeiildebnild hat kürzlich wiederum neue ״Mitthciluugeu" herausgegeben. Wir entnehmen denselben, daß die Zahl der dem Bunde augcschlossenen Gemeinden 330 betragt. Es sind 11 Gemeinden ausgetreten. Dazu wird bemerkt: ״Es sind dies meist unbedeutende Gerneinden mit sehr geringen Beiträgen. Trotzdem ist der Anstritt zu bedauern, denn gerade die kleineren Gemeinden genießen vom D. I. G. B. malerictte und moralische Wohlthaten. Große, wohlhabende Gemeinden sind in ihren Finanzen, kullurettcu und humauislijchen Einrichtungen so geordnet, daß sie durch äußere und innere Leistungen das Hülsswerk des D. I. G. B. zu Gunsten ihrer ärmeren Schwestergemeinden unterstützen: sie beanspruchcn daher den D. I. G. B. nur dann, wenn es die Erlangung von Material zur Berathung über allgemeine Angelegenheiten des GcmeindelcbcnS und der deutschen Judenheit gilt. Aber diese Gunst kommt ja den kleineren Gemeinden ebenfalls zu Gute, daher ist es in deren eigenem Interesse, daß sie möglichst zahlreich beitreten. Wir haben eine ganze Reihe solcher kleiner Gemeinden, die den geringen Jahresbeitrag von 5 Mark zahlen, und cs wird dies besonders hervorgehvben, um falschen Vorstellungen über diesen Punkt zu begegnen. Wenn trotz eines so geringen Opfers kleine Geuieinden nicht beitreten, so müssen sie sich es dann selbst zuschreiben, daß ihre Bittgesuche abgelehnt werden; denn bei aller Wohl-׳ wotteuheit kann der Ausschuß doch nicht von dem Grundsatz abweichen, daß Anträge und Bittgesuche aus . Bnudesgemeinden in erster Linie berücksichtigt werden; müssen." Wenn zuvor hervorgehvben worden ist, daß die . ausgeschiedenen Gemeinden ״unbedeutend und die Bei-

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