Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 45 (10.11.1887)
- Article
- Zum Wiederbeginn der Thora
- Date
- 1887-11-10
- Page
- 707 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2932754-2932755-2932799-2937271--26457-2937312- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
707 erweisbarer Konsequenz von selbst ergiebt. Gerade auf diesem Standpunkt wäre ja eine Diätetik deS Leibes von selbst eine Diätetik der Seele, und gerade auf diesem Standtpnnkte denkt nicht Derjenige nnwissenschaftlid), der diesen Satz anerkennt, sondern gerade Derjenige, der il)N leugnet und den Gedanken an. die bloße Möglichkeit als absurd verwirft. (Fortsetzung folgt.) Pitdjerifdjf des LlNidiilmnis. XL Nur ein Jude ist nach den! Bericht des anonymcn Amtsrichters in dem Regierungsbezirk Hannover als notorischer Wucherer bekannt geworden, und auf diesen Einen gestützt wagt er die Behauptung, daß der Wucher in der Provinz Hannover wesentlich den 0üben zur Last falle. Unzweifelhaft bezieht sich auf diesen Einen auch die interessante Mitlhcilung '), daß cS den Bemühungen dieses wohlmeinenden Herrn AmtsrichtcrS nicht gelungen ist״ ,׳bei den Bebörden eine Wucherbcstrafuiig gegen ihn herbeizusührcn, obwohl derselbe bereits wegen Meineids im Zuchthaus gesesscn hat". Der schneidige Berichterstatter sieht sich deshalb zn einem schweren Tadel gegen das Strafgcsctzbuch und die Landgerichte veranlaßt. Er drückt sich darüber folgendermaßen auS: ״Das Gesetz wird zu ängstlich gehandhabt, von den Gerichten ignorirt, was die Spatzen vom Dache pfeifen. Die bewußte Energie der freien Veweiswnrdigung, die lebhafte In-- tnitiou der ciuschlagcndcn Verhältnisse fehlt — besondcrs im Zivilprozeß. Bleiben die Landgerichte in Wuchersachcn zuständig, so bedarf jede Sache einer peinlich umfangreichen Instruktion. Auch das fördert den Wucher, beiläufig bemerkt, daß sich immer noch Anwälte finden, ihn zn vertreten". Verstehen wir diese Klage recht, so heißt dieses nichts Anderes als: Wenn mir, als Einzelrichter, die Kompetenz zur Aburtheiluug der deS Wuchers Vcrdachtigen zustande, so machte ich wetiig Federlesens, ich wäre nicht so ängstlich in der Handhabung des Gesetzes, ich verschmähte eine eingehende, umfangreiche Untersuchung, ich folgte vielmehr der freien Eingebung meines Gefühls und vernrthcilte schlankweg ohne vieles Bedenken. Ich verordnete auch, wenn ich Gesetzgeber wäre, daß dem Wuchcrvcrdächtigen kein. Anwalt zur Seite stehen dürfte. Analogiccn hierfür findet man ja in der glücklichen Aera vcr Hexenprozcsse und Juden- ') Seile 250. auStreibungcn und -Verbrennungen. Er schließt deshalb auch seinen interessanten Bericht mit der Auf-! fordcrung: ״Energisch den Kampf gegen Wucher zu! proklamircn, selbst auf die Gefahr hin, als Antiseniit! verschrieen zu werden". I Der Bericht über das Vorkommen des Wuchers im Old cn bu rg i sch en, erstattet vom Generalsekretär von Mendel in Oldenburg, erwähnt nur bei den! Viehwucher, und zwar im Bezirk des Amtes Kloppenbürg, der Juden. Hier soll nämlich eine ״jüdische Firma" das AnkaufSgcschäft von Mastvieh fast ansschließlich in Händen gehabt haben. Wir haben keine Veranlassung, für diese eine Firma in die Schranken zu treten und zu untersuchen, wie weit die hier vorgebrachten Praktiken in Wirklichkeit geübt worden sind. Der Bcricht des Herrn K n au er- G r ö b e r S über die Wuchcrfragc in der Provinz Sachsen macht die Inden verantwortlich für den Ruin eines ׳״.nit unzuverlässigem Charakter begabten", Bauern '). Ans der Darstellung. die derselbe über diesen Fall gicbt, erhellt indessen lediglich die Unwirthschastlichkeit und die Unverminst des Bauern. Dieser hatte nänilich in unvernünftiger Weise holländisches Vieh. Perchcron-Pferde, laudwirthschastlichc Maschinen und für ihn ungeeignete Ländereien augekauft und hat sich dadurch rniuirt. Und dafür wird der ,,Jude",. ״Pferdejude", der ״jüdische E'üiterausschlächler" verantwortlich gemacht! Als ob der Verkäufer jedesmal zu prüfen hätte, ob der Käufer auch in der Thal ein für seine Verhältnissc passendes Kausobjekr erwirbt! Herr Knauer führt ferner einen Fall 011*), in welchem eilt Bauer 06 Morgen Land für *;0000־ Mk. unter der Zusicherung au ״Juden" verkauft hat, daß jeder Morgen mir IUOO Mar! verwerthct werden würde, und da׳ ein solcher Verkaufspreis nicht zu erzielen gewesen, 9000 Marl vom Kausgelde schwinden lassen mußte, Unbegreislicherwcisc macht er anscheiiumd die Juden für diesen Verlust deS Bauern verantivortlich, und zwar weil diese Versicherung als Bedingung in den Kaufloutrakt geschrieben worden war. Dabei nennt er aber selbst den Preis von 00000 Mark einen enormen und den Erlös von 1000 Mark pro Morgen einen umnöglicheu! Er führt auch einen dritten Fall an, tu welchem ein kleines Haus mit einem Stück Ackerland von ״dem Juden" für 2^00 Mark mit der Bedingung ve! kaust worden war, daß 000 Mark an ge zahlt, und der Nest des Kanfgetdcs ״bei pünktlicher Zinszahlung auf ko Jahre unkündbar stehen bleiben solle." Da die Zinsen nicht pünktlich gezahlt wurden, kam das Hans zur Subhastation, wobei die geleistete Anzahlung von 000 Mark verloren ging. Es ist schwer cinznsehcn, ') Seite 26?). ') Seite 263. 122904