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Jeschurun · 1887-10-20 · Heft 41-42 (20.10.1887) · p. 663

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 41-42 (20.10.1887)
Article
Gottesbegriff und Naturwissenschaft
Date
1887-10-20
Page
663 (sequence 3)
Language
German
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663 welcher Ausdehnung Schwänze oder schwanzähnliche Anhänge bei Menschen Vorkommen, aber man hat sich schließlich erinnert, daß ja der menschliche Embryo eine Art von Schwan; hat, also in unserem Punkte theromorph ist.-- — Bon welchen: Punkte immer die Frage über die Entstehung der Menschenrassen in Angriff genommen ist, überall hat sie sich als «*c unnahbare erwiesen. Ich habe als Freund und nicht als Gegner des TransformiSmus gesprochen, wie ich zu allen Zeiten dem unsterblichen Darwin freundlich und nicht gegnerisch entgegengetreten bin. Aber ich habe immer unterschieden zwischen Freund und Anhänger. Ich kann eine wissenschaftliche Hypothese freundlich begrüßen und sogar unterstützen, ehe sie durch Thatsachen bewiesen ist, aber ich kann ihr nicht als Anhänger zufallcn, so lange geuiigenbc Beweise fehlen." KorrcsMdcllzcil uub Nachrichten. Deutschland. ־0־ Knssel. Eine thenre Postkarte schrieb der Kaufmann Bolke aus Kassel am 13. Mai d. I. an Kaufmann Plant in Magdeburg. Volke war von Plant wegen einer geringen Summe verklagt worden und ans Dankbarkeit dafür sandte er beinfelbcn nach beendigten! Prozeß auf offener Postkarte die geflügelten Worte: ״Sic sind ein achter Jude. Die Zinsen für Ihre jüdische Handlungsweise werde ich Ihnen bei passender Gelegenheit bezahlen." Adressirt war die Karte: ״An den Inden Plant in Magdeburg." Die Folge hiervon war, daß Volke von Plant wegen Beleidigung verklagt wurde. Statt nun sein Unrecht einzusehcn und Abbitte zu leisten, verschmähte er eS, sich mit dem Kläger zu einigen. Ja, er verschlimmerte seine Lage noch ganz bedeutend dadurch, daß er in seiner angeblichen RechtfertignnaSschrif! hervvrhob, die Religion mache eö den Inden zur Pflicht, die Christen in jeder Weise zu übervortheilen u. dergl. m. Der Gerichtshof erblickte in der fraglichen Karte eine ״wüste Beschimpfung" der Religion, die jedem Menschen heilig sein müsse und war demzufolge der Ansicht, daß dieselbe eine absichtliche, gröbliche Beleidigung enthalte. Mit Rücksicht auf die Erregung, in welcher sich Volke in Folge der gegen ihn angestrengten Klagen beim Schreiben der ominösen Postkarte befunden, nahm der Gerichtshof von einer Freiheitsstrafe Abstand und erkannte auf eine Geldstrafe von 100 M. eventuell 10 Tage Gesangniß, sowie auf PublikatronSbefugniß des Klägers. Breslau, 10.Oktober. Unser Glaubensgenosse, der preußische ordentliche Professor der juristischen Fakultät an der Universität BreSlan, Vr. Aehrend, ist zum RcichSgerichtSrath ernannt worden. -lc- Berithcn, 14. Oktober. Recht bezeichnend ist cs. mit welcher Begründung das Gesuch von vier jüdischcn Geschworenen 1!m DiSpentntion von der auf י״כ fallenden Sitzung bcjchiedcn wurde. Während der Vorsitzende des GcrichtShosS einfach darauf hinwieS, daß eS bei aller Achtung vor den religiösen Gebräuchen der Israeliten eine Genehmigung des Gesuches deshalb nicht erfolgen kann, weil dann eine größere Zahl von Ersatzgcschworenen ciii&eritfcit werden müßte, bemerkte der Staatsanwalt, welcher die Ablehnung des Gesuches beantragt hatte, da« Folgende: ״Wollen die Juden, gegen welche sich gegenwärtig eine Abneigung geltend macht, diese Abneigung von sich abtvcnden, so müssen sie voll und ganz im Staate stehen. Sie müssen auf- Horen, eine eigene Kaste und Nation zu bilden, und müssen auch allen ihren staatsbürgerlichen Pflichten willig nachkonuncn. Zu diesen Pflichten gehört auch, daß sie ihren Pflichten als Geschworene auch dann Nachkommen, wenn ein jüdischer Feiertag cS ihnen wünschenSwcrth machen sollte, davon entbunden zu werden." Oesterreich-Ungarn. G-. Wien, 14. Oktober. Die ״Neue Fr.Presse" schreibt: Der Oberste SanitatSrath beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit den sanitären Vorkehrungen, welche bei der rituellen Cirknmcision der Indenkinder zn beobachten seien; den Anlaß zu dieser Bcrathung gaben verschiedene Mittheilungen über Unfälle, die sich bei dieser Operation öfters ereignet haben. Der Oberste SanitatSrath gab seine Ansicht dahin ab, daß die betreffenden Funktionäre ihre Bcsähigung zu dieser rituellen Operation in geeigneter Weise darzuthun haben und daß bei jeder ritnellen Cirknmcision in der Regel ein Arzt anwesend sein müsse. * Olmiitz 10. Oktober. Vor dem hiesigen Kreisgerichte begann heute die Hauptverhandlung gegen die Exzcdcnten, welche in! heurigen Frühjahre in Kojetein Aufläufe veranlaßten und durch mchrcr Tage öffcntliche Gewaltthätigkeitcn begingen. Die Anklageschrift besagt: Die ersten Tage des Maimonats 1887 bleiben dem Gedächtnisse der Kojcteiner Israeliten durch die wiederholt stattgchabtcn Aufläufe tief eingcprägt, nicht so sehr wegen der Wichtigkeit der Geschehnisse, als vielmehr wegen des gewaltigen Schreckens und der begründeten Furcht, welche durch das Beginnen des Volkes hervorgerufen wurden. Und thatsächlich bestand in dieser Volkserregung eine große Gefahr für Gesundheit, körperliche Sicherheit und in erhöhtem Maße für

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