Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 38 (22.9.1887)
- Article
- Wucherische Ausbeutung des Landmanns
- Date
- 1887-09-22
- Page
- 596 (sequence 1)
- Language
- German
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596 Wucherische Ausbeutung des tliudinuuns.; i vii. ן Der vom Freiherrn von Cetto, Gutsbesitzer zu! Nouhartshanseu in Obcrbaycrn, crftaltctc Bericht über den Wucher auf dein Laude im dicsrHeini scheu Bayern konstaürt/) ״daß eine allgemeine Schilderung fast niemals und nirgends zutreffcn wird," weilcs schwierig ja ost unmöglich ist, eine solche auf Grund wirtlicher Vorkommnisse zu entwerfen. Die Ursache des ländlichen Mißstandes erblickt er in den ״hohen Kauf- und Ucbernahmepreiscn, der starken Belastung der Anwesen durch öffentliche Abgaben und Hypothek׳- zinsen und den niedrigen Preisen der landwirthschastlichcn Erzeugnisse," ferner in der Steigerung der Lebensbedürsnissc, sowie in der unvernünftigen Behandlung der Baarmittel. Dadurch wird für die Schmarotzerpflanze des Wuchers ein ergiebiger Boden bestellt. Mit dieser aber^) ״befassen sich nicht nur die Juden, sondern auch die Christen verschiedener Berufsarten, als Kommissionäre, Agenten, auch bloß Privatiers." ES sind Fälle namhaft zu machen, '') ״in wclchen der Bauer, der sein Anwesen verkauft oder sogar blos übergeben hat, in die benachbarte Stadt zieht und von dort ans Geldgcschäsie aus denr Lande betreibt." Die ost behauptete, der Wirklichkeit aber wenig entsprechende Einfalt und Unbeholfenheit des Bauern in gcschästlichcn Dingen erhält durch diese Darstellung eine eigenlhüinliche Illustration. Auch beim Biehhandel ist der Bauer ״besonders mißtrauisch"/) und wenn derselbe auch in Bayern derartig in den Händen der jüdischen Händler liegt, so zwar, daß die auf einen jüdischen Feiertag fallenden Bichmärkte entweder verlegt werden müssen, oder auf denselben bei dem Mangel an israelitischen Händlern ein Geschäft kaum erzielt werden kann, so ist es wohl einleuchtend, daß von einer unredlichen und ungehörigen Ausbeutung des LandwirthS durch die Juden in diesem Zweige überhaupt nicht die Rede sein kann. Es ist eine stehende Redensart des Bauern: "') ״auf den und jenen Markt bringe ich kein Bich hin, weil die Inden gerade Feiertage haben." Wer möchte behaupten, daß cs keine glänzendere Anerkcnnung für die Ncellität dcS israelitischen HandelsstandcS geben kann. Herr von Eclto ist auch der Ansicht, daß der vorzugsweise von! jüdischen Kaufmann betriebene Zwischenhandel beim Viehvcrkans nicht entbehrt werden kann. Aus der Darstellung über das Bich.׳Einstell- Geschäft geht hervor, daß dasselbe im Grunde ein r) Seite 85. -) Seite 90. 3) Seite 91. *) Seite 92 '׳) Seite 91. ׳ Kompagnicgeschäst ist. Der Händler liefert das Vieh, der Landmann züchtet cs; der beim Verkauf des Mutterthierö und der Jungen erzicltc Nutzen wird getheilt. Daß dabei, wenn, wie Herr von Cctto cS in seinem Probeexcmpc!') zeigt, für den Händler eine Verzinsung dcS Kapitals bis zu 75 Prozent und 90 Prozent herauskommen kann, so folgt hieraus unseres Erachtens׳ noch keineswegs irgend welche Bewucherung. Herr von Cetto hat nämlich übersehen, daß die Kuh auch im alleinigen Besitze des Händlers gekalbt hätte. Das Verhältniß ist also folgendermaßen aufzufassctt. Der Händler liefert zum acmcinsamcn Gcschästsunternehmen die Kuh, der Bauer die Fütterungskosten. Nach einer gewissen Zeit wird cntwcder die fett gewordene Kuh allein oder mit den erzielten Kälbern verkauft. Der Erlös wird zwischen den: Händler und dem Bauern getheilt. Es ist selbstverständlich, daß der ursprüngliche Werth der eingestellten Kuh zu Gunsten des Elstern vorweg an denr Erlös in Abzug gebracht werden muß. Der Landwnchcr, welcher in den! Parzclliren einer größeren Vodenfläche bestehen sott, wird sowohl von Juden als auch von Christen betrieben. Herr von Cetto stellt die Letzteren in Bezug ans Unlauterkcit dcS Charakters und Gcwissenlosigken vielfach tiefer als die Erstcrcn.׳) Er gesteht im Uebrigen jedoch zu, daß daS durchweg als anrüchig betrachtete Gewerbe des ..Gnterzertrümmcrns" oder ״Hofmetzgcr" manchmal im Interesse einer nationalökonomisch berechtigten und heilsamen Mobilisirnng von Grund und Boden arbeitet. Den -Hansirhandel, welcher von dem kleinen Handelsmanne (״meist ans dem Stamme Israel") Z betrieben wird, betrachtet Herr von Cetto mit ungünstigem Auge. Das reelle Geschäft werde dadurch beeinträchtigt. Wenn man daS Interesse dcS Konsumenten berücksichtigt, so möchte!nan wohl zu einer andern Anschauung gelangen. Gerade der kleine Handelsmann, der ״hcrnmschachert", wie Herr von Cello cS nennt, erleichtert dem Landmannc die Beschaffung der ihm nothwcndigen Artikel. Er erspart ihm Zeit und Geld, indcn! er ihm seinen Bedarf ins Haus bringt, den er sonst nur durch einen mit mcht unerheblichen! Zeitverlust verbundenen Gang zur ^tadt decken könnte. Der kleine Handelsmann bedient ihn auch durchweg billiger als der im Dorfe oder Flecken ansässige Kaufmann, weil er sich mit einen! geringeren Nutzen, als dieser zu nehmen gcwohnt ist, begnügt. Gerade die Anfeindung, welcher der mit einen! Hansirpatent versehene kleine Handelsmann seitens der Kanflcute ausgesetzt ist, gerade der Vorwurf, welcher gegen ihn wegen Beeinträchtigung des ״reellen Geschäfts״ erhoben wird, ist der dent- י) Seite 9:). 2) Seite 98. •י) Seite 101.