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Jeschurun · 1887-09-08 · Heft 36 (8.9.1887) · p. 563

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 36 (8.9.1887)
Article
Wucherische Ausbeutung des Landmanns
Date
1887-09-08
Page
563 (sequence 3)
Language
German
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563 bedeutenden Umsatz auf dem großen Gute hat der betreffende Handelsmann, auch wenn er sich mit einem mäßigen Gewinn begnügt, eine sichere jährliche Einnähme, der Pächter eine bequeme Wirthschaft und einen zahlungsfähigen Käufer." Ja. ebenso gicbt die Stadtkasse bei reichlichem Gcldstande den durchaus sicheren Personen, gegen durchaus sichere Pfandobjcktc, Hundcrttansende zu einem sehr mäßigen Zinsfüße hm, während sie dem Armen, der nur im Stande ist, für einige wenige Mark ein Faustpfand zu bestellen, l 5Prozent Zinsen berechnen muß. In dem Buchenbergcr'schen Gerichte spielen die Anklageschriften in zwei großen Wncherprozessen, welche vor einigen Jahren gegen zwei Inden, Salomon Kaufmann von Mannheim und Hirsch Hausmann von Flchingcn, geführt wurden, eine große Nolle. ES liegt uns selbstverständlich nichts ferner, als Betrug und herzlose Ausbeutung des Nothstandes irgendwie beschönigen zu wollen. Wenn aber die Einzelheiten dieser Niesen - Wncherprozessc zur weiteren Exemplisizirung ausgcbentet werden sollen, so dürfen wir gleichwohl einige Bemerkungen uns dazu gestatten. Einmal konnte, wie Herr Buchenbcrgcr bezeugt, für manche der in der Anklageschrift und in der Darstellung des hierauf fußenden Berichts wicdergegebcncn Einzelheiten in den gerichtlichen Verhandlungen nicht der volle Beweis erbracht worden.') Sodann hat man sich zu vergcgcnwärtigcn, daß die Schuldner wohl nicht als ganz unbefangene Zeugen gegen ihre Gläubiger zu betrachten sind, ja vielfach die durch ihre eigene Unterschrift in Schulddokumcnten anerkannten Thatsachen in Abrede nahmen, und endlich, daß ״gegen das schneidige Vorgehen der Staatsanwaltschaft in dem einen der obigen Wucherprozcsse in einzelnen Orten ans der Mitte der lan'owirthschaftlichcn Bevölkerung selber sich mißbilligende Stimmen vernehmen ließen."׳) Auf diesen letzter» Umstand dürste um so größeres Gewicht zn legen sein, als dadurch konstatirt sein möchte, daß in den betheiligtcn Kreisen die thatsäch« lichen Verhältnisse vielleicht richtiger beurtheilt sind, als in den Akten. — AnS dem Berichte über die W ü r t t c m b e r g i s ch e n Verhältnisse von dem Gutsbesitzer Dr. Gustav Deh- Ungcr in Stuttgart führen ׳.vir das Folgende an. Als Gläubiger der bäuerlichen Jmmobiliarschulden parlizipircn jüdische Geschäftsleute nur mit 4 Prozent.ג) Herr Dchlinger spricht vom Wucherer, der meist Iude^) ist, und schildert dessen Treiben, ohne auch nur eigentlich zu sagen, was er unter Wucher begriffen haben will. Er bezeugt aber, daß ״gewcrbsmüßige Geldleihcr" ״neben 5 Prozent noch 1 Prozent ') Seite 28. -) Seite 49. ->) Seite 53. 4) Seite 54. Provision" verlangen, und bemerkt: ״höhere Zinsen und solche Provision werden selbstverständlich nicht bekannt gegeben von Seiten der Betheiligten."') Was ist nach ihm denn Wucher? Der Artikel 287 des deutschen Handelsgesetzes normirt ausdrücklich die Höhe der gesetzlichen Zinsen bei Handelsgeschäften auf 6 Prozent, so daß in allen Fällen, in welchen im deutschen Handelsgesetze die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen ohne Be» stimmung der Höhe ausgesprochen wird, dieser Zinsfuß zu verstehen ist. Wo ist nun in Württemberg der Wucherer, ״meist Jude", von welchem der Dehlinger'jche Bericht spricht? Was ״selbstverständlich nicht bekannt ist", das kann er doch auch nicht wissen. — Er klagt ferner, daß ״ohne die israelitischen Güterhändler säst kein Gut gekauft oder verkauft werden kann",׳) daß es fast unmöglich ist, ohne Vermittelung des ״Juden" Vieh zu kaufen oder zu verkaufen;׳^) worin aber dabei das Uebcl besteht, ist nicht ersichtlich. Er sagt selbst, daß mancher Gutsbesitzer, der zum Verkauf seines Gutes genöthigt war, Dank dem hohen Preis, den er durch die Vermittelung des Händlers erhalten hat, vom Gant verschont geblieben ift4), und daß die jüdischeu Händler das Vieh aus eine Zahlungsfrist von sechs oder neun Monaten verkaufen, wobei der Kausschilling mit 5 Prozent zu verzinsen und außerdem Vorbehalten ist, daß, im Fall der Bauer das Vieh früher verkauft, der jüdische Verkäufer von dem Erlös sofort zu befriedigen ist^). Wo ist da auch nur der leiseste Schein eines Wuchers, eines Unrechts, einer Ausbeutung, eines Nebels zu entdecken, wofür der ״Jude" zu belasten wäre? — Herr Dchlinger scheint der Ansicht zu sein, daß Alles, was der ״Jude" thut, zu verdammen ist. — Es ist doch sehr zu verwundern, daß der Verein für Sozialpolitik sich Berichterstatter wie Herrn Dchlinger ausgesucht hat. ') Seite 59. 2) Seite 57. י־) Seite 55. 4) Seite 57. •■’) Seite 55. (Fortsetzung folgt.) פרקי אבות. Uebcrsetzt und erläutert von Samson Naphacl Hirsch. (Fortsetzung.) ')6. Größer ist die תורה als Priester- und Königthum. Daö Königthnm wird mit dreißig Vorrechten, das Priesterthum mit einundzwanzig, die תורת aber durch achtundvierzig Dinge erworben.!1 גרו^ה תורה יותר מן ריכהנה ומן המוכות• שהמוכיח נקנית כשלשים מעלות• ) והבהנה בעשרים וארבע• והתורה נקנית בארבעים ושמונה דברים• ואליו הן• כתלמוד ובו׳•

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