Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 36 (8.9.1887)
- Article
- Wucherische Ausbeutung des Landmanns
- Date
- 1887-09-08
- Page
- 561 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 36. tu Haus, Genteinde und Schule. gründe! von SüIIlsvtt Nitphlltt Hirsch, ^1nBf>i1tn11 ־.?srnrfitiflni JWipnsflffrlFflnff z>l J’niiififnrl a.il. 3Jcuc Folge. Fünfter Jahrgang. HcrauSgcgel'm unter Diitwirkung dcS BcgriuidcrS und bewährter Genossen von Asauc LirsH. Diese Wochenschrift erscheint jeden Donnerstag mindestens'2 Bogen stark. — AbonnementSpreiS bei affen Postanstalten und Buch bandln »gen 2 ״/& iVO .J, für das Pi.erteljahr. Der Buchhandel verkehrt direkt mit der Expedition dcS Icschnrnn zn Hannover. — Die Cüüebitioii versendet and) direkt und sranko unter Streifband den Jahrgang snr 12c/L oder 7 Gulden osterr. Wahr, nach Deutschland und Oesterreich׳, snr U -iL oder 18 Fr. nach den Ländern des Weltpostvereins. — Anzeigen werden mit 25.^ s. d. :kgespaltcuc Pctitzeilc oder deren Raum berechnet. — Expediti on: Hannover, Hcrschclstr. 5. JnhnrLs-Verzeichrrr'st von Nr. 36. Wucherische Ausbeutung des LandmauuS (Fortsetzung). — .פרקי אבות (Fortsetzung). — Bncherschon (2׳. — Bilder ans der Gegenwart ^Fortsetzung). — Ans der Pariser jüdischen Grmciude. — Korrespondenzen und Nachrichten: Ntünchen, Horb, Wien, Teschen, Neutra (2׳, Paris, London, Sofia, Warschau, Kiew, Odessa, Ncwyork (2), Asien. Dringende Bitte. — Ausruf. — Inserate. Müchmschc Atrsbktttiritlj des limdttilUtttS. V. Man zeige doch nur ein einziges öffentliches Institut, welches nicht zur Erzielung von Gewinn, sondern nur zur Bestreitung der Verwalt»!,Mosten Zinsen und Gebühren für geleistete Darlehen erhebt, also vornehmlich im Interesse des geldbedürftigen Publikums errichtet ist, das ruhig zuschaut, wenn der Schuldner die bedungenen Abzahlungs- und ZinStcrminc nicht pünktlich iunchält. Und dabei gehen diese Institute absolut nicht das mindeste Risiko für das her. geliehene KapitLl ein. Sic leihen überhaupt nur gegen gutes Unterpfand und sind so vorsichtig, auch hieraus nicht den vollen Werth herzugebcn. Edle Metalle werden meistens nur mit 9jwf Schuldverschreibungen von Staaten und Kommunen nur mit 4/n, Indnstrieaktien entweder gar nicht oder nur mit und '/2, desgleichen Rohstoffe mit demselben Wcrththeile, sabrizirte Waaren kaum zur Hälfte ihres Werthcs bclichen. Bei einem Sinken des börscn- und marktmäßigcn WertheS der verpsändcten Objekte ist der Schuldner entweder zu einer sofortigen Ergänzung des Pfandes um den bei der Hinterlegung angenommenen Werth oder zur sofor- Ligen Rückzahlung des difserirenden Berthes von seiner Schuld verpflichtet. Kommt er der hierauf an ihn gerichteten Aufforderung nicht unverzüglich nach, so werden die verpfändeten Objekte öffentlich nicistbieLend versteigert, und der Schuldner hat den durch den Verkauf etwa noch nicht gedeckten Thcil seiner Schuld außerdem zu zahlen. Kann er solches nicht, so erfolgt die Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen. Man bedenke den Schaden, den der Schuldner erleidet. Zu dem allerungünstigsten Preise, in der allere unrationellsten Weise wird sein Pfand verkauft, un> bcküinmcrl darum, daß vielleicht nur die Hälfte dcS KostenprciseS oder noch weniger herauskommt. Würde man mit dem Verkaufe eine bessere Konjunktur abgewartet haben, so hätte der Gläubiger das hergcliehene Kapital vielleicht ohne Schädigung dcS Schuldners erlangen können. Dieser wird aber häufig durch rasch bewirkte Versilberung seines Pfandes gradezu ruinirt.