Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1887-09-01 · Heft 35 (1.9.1887) · p. 554

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 35 (1.9.1887)
Article
Wucherische Ausbeutung des Landmanns
Date
1887-09-01
Page
554 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2932754-2932755-2932790-2936452--25882-2936501
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

554 Herr Vuchenberger konstatirt in der ״Vorbemerkung" die Schwierigkeiten einer Kundbarmachung des Umfangs wnchcrlicher Geschäfte, weil man in den betreffenden Ortschaften auf Erkundigungen ״entweder überhaupt nichts vom Wucher wissen wollte", oder, wenn man weiter drang, sich über diese Ausforschungen sichtlich unangenehm berührt zeigte oder cS ablehnte, gewissen ausfälligen Geschäften den Charakter von Wucher-!ichen beizulegcn'). Es sind deshalb die dennoch eingclauseneu Berichte mit großer Vorsicht auszunehmen. Es liegt ja die Bcrmuthung nicht allzufcrn, daß durch eine geschickte Jnquinruug schließlich das von vornherein als feststehende Thatsache Angenommene geantwortet worden ist. Die auf dem erlangten Material sich stützenden Behauptungen dürsten kaum das Resultat einer sich unbefangen gebenden Rezitirung von faktischen Verhällnissen sein. Vielmehr möchte die Darstellung erst künstlich diejenige Färbung angenommen haben, welche man zur Bestätigung der vorgefaßten Meinung gebrauchte. Herr Buchenberger schickt ferner voraus, daß von einzelnen befragten Gewährsmännern die Wucherfrage in unmittelbaren Zusammenhang mit konfessionellen Verhältnissen gebracht und der gewerbmäßige Wucher mit dem Betrieb von HandcSgeschästen israelitischer Geld- und Viehhändler gewissermaßen idcntisizirt worden ist. Er habe aber von Mittheilung der hierauf bczü gl ichen Äeußerungen Abstand genommen, weil er für Ausschreitungen Einzelner nicht eine ganze NeligionSgemeinschast verantwortlich machen dürfe, weil der Trieb nach unrechtmäßigem Gelderwerb an die Eigenart der StammeSangchörigkeit oder des BekenntnisseS keineswegs geknüpft ist, und vielerlei Beispiele dafür sich anführm lassen, daß auch Angehörige der christlichen Religion es unter Umständen nicht verschmähen, unerlaubten Gewinn einzuheimsen oder aus der Uncrfahrcnheit oder Nothlage ihrer Mitbürger unlautere Vorthcile zu ziehen. Es würde auch mehrfach behauptet, daß angesehene Ortsbürger nicht selten mit gewohnheitsmäßigem Wucher unter einer Decke zu stecken scheinen und die Nolle sogenannter ״Zutreiber" gegen angemessenen Entgelt übernehmen ׳). . Es leuchtet auch hieraus ein, daß die von Herrn Buchenbergcr cingeforderlen und mitgethcilten Berichterstattungcn, welche er des beschränkten, einseitigen, sudcnfeindlichcn Charakters zum ThUl entkleidet hat, ein keineswegs lauteres Material bilden. Wir entnehmen der Vorbemerkung auch noch die folgende sehr bezeichnende Mitthcilung aus dem badischen Unterland über die Vorschubvereine: ״Die früher jo häufig ausgestellte Behauptung, daß die Gründung von Vorschußvereinen dem Wucher steuere, hat sich nach meinen Wahrnehmungen im Allgemeinen nicht bewährt; z. B. hat während des Bestehens der Vorschußkasse in dem Städtchen N. N. in den benachbarten Orten die Ausbeutung durch Wucher arg zu genommen. Der Grund liegt darin, daß diese Kassen lediglich ans großen Umsatz und hohe Dividenden ausgingen und deshalb aus der einen Seite die Schuldner hart hielten, aus der andern Seite durch Eingehen ganz unvorsichtiger Geschäfte arge Schlappen erlitten. Die Vereine nehmen fast durchweg 0 Prozent, häufig noch Provision, säst immer Prolongationsgebührcu, die Zinsen wurden meist sofort vorn Kapital abgezogen, bei Verzug kam 8 Prozent Zins in Berechnung, bei Mahnschreiben mußten 50 Pfennig bezahlt werden. Durch Gründung etlicher ländlicher Kreditvereine, noch mehr durch das drohende Gespenst einer Landcskreditkasse sind die Verhältnisse theilwcise besser geworden, scheinen aber an manchen Orten noch fortzuLaucrn. Ein sehr intelligenter Landwirth äußerte in Gegenwart des StadtschrcibcrS, daß außer dem Gebühren der Vorschußkasse N. N. ihm keine Wucher fälle bekannt seien." Achulich schreibt ein Berichterstatter aus dem badischen Oberland, daß ״hohe Zinsen, Provision und Prolongationsgebühren sowohl bei privaten Gcldvcricihcrn als wie bei Vorschußkassen Vorkommen, und daß noch jetzt der Zins unter Einrechnung der Provision re. auch bei letzteren sich hänsig auf 7 Prozent berechnet" '). Dabei darf auch nicht vergessen werden, daß die Kassen sich .in der Regel weit mehr zu sichern pflegen durch Unter- Pfand, Verbürgung re. als der Handelsmann. (Fortsetzung folgt.) KomWldenzcil und Nachrichten. Deutschland. & Hannover, 30. August. Wir erhalten von verschicdcucn Seiten die Anfrage, warum in unserer Zeitung des Hinscheideus des Herrn Rabbiner I)r. Franll iu Berlin keiner Erwähnung geschehen sei, obgleich andere orthodoxe Blätter demselben einen ehrenvollen Nachruf gewidmet haben. Wir nehmen keinen Anstand, hierauf, wie gewünscht, öffentlich zu erwidern. Der Verstorbene war Rabbiner der Berliner Reformgemeinde und Dozent an der sogenannten Geiger'jchen Hochschule. י) Seite 17. 2) Seite 19. l) Seite 20.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.