Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 35 (1.9.1887)
- Article
- Wucherische Ausbeutung des Landmanns
- Date
- 1887-09-01
- Page
- 553 (sequence 1)
- Language
- German
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M 35. Jeschurrm. 553 Piiijjcrifrijf Ansdnitimg des llmdiiiimirs. IV. Der wirthschafklichc Rückgang eines LandmanneS ist bei einer aufmerksamen Betrachtung der vorliegenden Berichte keineswegs dem Handelsmann, oder, wie manche sich geschmackvoll ansdrücken, ״Handclsjudcn", znzuschrcibeu. A?an müßte sonst auch den Juwelier, Modcivaarenhändler, Architekten, Maler, Möbelfabrikantcn n. s. w. für den durch die Entfaltung eines übermäßigen Luxus entstandenen Ruin eines Städlers verantwortlich machen wollen. Es scheint vielmehr im Allgemeinen eine nnvcrnünftige Wirthschastssührnug die Ursache der Zerrüttung auch ans dem Lande ,11 sein. Der Hang zum Prunken und Prahlen, und die Neigung, sich Ausgaben zu gestatten, welche nicht im Einklang mit der Einnahme stehen, sind bei dem Landmann ebenso wohl zu finden wie in der Stadt. Die im Jahre 1864 in Elsaß-Lothringcn vorgenommenen Erhebungen über die Lage und Bedarfniffc der Landwirt!)i'chaft fonftatircit als Hauptsache des Schnldcnmachens die weil verbreitete Sucht nach Landerwerb seitens der Arbeiter und der Bauern. Bei solchen Ankäufen werden die voihandenen Zahlungsmitlel nicht in Bel rächt gezogen und deshalb auch häufig unverhültmäßig hohe Preise gezahlt und auf Kredit gekauftIn dem Bericht aus Baden wird ans die wachsende Vergnügungssucht und den Hang zu nnwirlhschaftlichen Ausgaben hingcwieseu 2) Und so sprechen mehr oder minder ausführlich die ferneren vorliegenden Berichte sich ans. Der Herausgeber dieser Sammlung. Herr H. Thiel, glaubt als Gestimmtcrgcbniß aus den Berichten die Thatsache ziehen zu können, daß der Wucher in größerem, gemeinschaft׳ schüftlichem Umfange sich nur da entwickelt hat, wo nnwirthfchastliche Formen der Besitzverhältnisse, also vor Allem keine genügende Existenz bietende Zwcrgwirthschüft oder nuwirlhschaflliche Eharaklereigeiischaflcri in der Bevölkerung incit verbreitet aufrreteu;,J. Der Bericht über Elsaß- L o t h r i n g e n vom Ministerialrat!) Metz in Slrasilmrg lenkt mit der Ansnhrung einer anonymen Schrift ans dem Jahre 1779 .,obsorvutions d’un Alsaci«11־ sur ruffairo }uOsciilc des Juifs en Alsace“ sehr passend ein. In dieser Schrift, deren Verfasser unbekannt ist, spricht sich der blödeste Unverstand und der bornirtcste Judenhaß ans, wie er leider noch um ein Jahrhundert später auch iu der vorliegenden Sammlung zu Tage tritt. Wucher J) Seite 6. ־) Seite 49. 3; Seite IX. und Borgen ist identisch und ebenso decken sich die Begriffe Wucherer und Jude. Der Jude ist 60 ipso j ein Wucherer. Um das Uederhandnehmen des Wuchers zu erklären, bedarf cs nur des Hinweises auf die zunehmende jüdische Bevölkerung. Im Jahre 1689 habe s inan im Elsaß 587 Judenfamilicn gezählt, 171G seien schon 1348 vorhanden gewesen, um 1779 habe die Zahl der Juden auf das Drcißigsachc sich vermehrt, k Man vergleiche hiermit die Berichte ans 1884. Da wird ans dem Kreise NappoltSweilcr geschildert, wie der Rebmann den! Handelsmann, der ihm ein Grundstück verkauft hat, verschuldet ist, aber jahrelang weder Zinsen noch die bedungenen Abzahlungen leistet. Man zeige doch den Gläubiger, der nicht schließlich sich an das verpfändete Objekt hält, wenn der Schuldner jahrelang mit der Entrichtung der Zinsen und Abtragungen im Rückstände blcibl. Ist der Herlcihcr und Verkäufer der Vornrund des Borgers und Käufers daß ihn die Schuld trifft, falls dieser eine Schuld kontrahirt oder einen Kauf abschließt, der seinen wirthschaftlichcn Kräften und Fähigkeiten nicht angemessen ist? Denn was von dem ״Aushängen" von Grundstücken zu hohen Preisen, oder in dein Bericht auS dem Kreise Gebweiler von der ״in der Regel" schlechten Beschüssen heit des auf Borg verkauften Viehes gesagt wird, ist doch bei Lichte besehen ziemlich vage. Kennt denn der Bauer nicht den Werth des Ackers, den er bestellt, ist er nicht im Staude, die Beschaffenheit einer Kuh zu bcurtheilen? Und wenn aus dem Kreise Saargcmünd berichtet wird, daß der Bauer in die Hand des Wucherers fällt, weil in der Regel auf Kredit gekauft wird und daS Kreditgeschäft fast ausschließlich iu israclilischcn Händen ist, wobei zu 5 Prozent aus drei bis vier Termine geborgt wird, so dürste cs schwer begreiflich sein, wie. man hier von Wucher überhaupt reden kann. Wer borgt denn zu einem niedrigeren Zinsfüße? Soll vielleicht die.Wucherijche Ausbeutung iu dem Umstande gesunden werden, daß, wie schließlich bemerkt wird, bei Nichtlcistung einer Terminzahlung alle übrigen sofort fällig werden, so dürfte doch wohl darauf hinzuwciscu seien, daß derartige Stipulationenziemlich gang und gäbe sein.möchten, von einer Bewucherung aber doch auf keinen Fall hier die Rede sein kann. ES ist an dieser Stelle nicht unsere Absicht, 'auf die zur Beseitigung der bäuerlichen Mißstände in Anregnng gebrachten Vorschläge cinzugehcn. Wir bctrachten die Berichte lediglich unter dem Gesichtspunkte, inwiefern dieselben geeignet sind.' die'Jaden mit der Beschuldigung einer wucherischen Ausbeutung des Landmanns zu belasten. Wir wenden uns deshalb dem zweiten Bericht aus Baden von dem Ministcriatrath. Bncheuberger in Karlsruhe zu.