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Jeschurun · 1887-08-11 · Heft 32 (11.8.1887) · p. 498

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 32 (11.8.1887)
Article
Wucherische Ausbeutung des Landmanns
Date
1887-08-11
Page
498 (sequence 2)
Language
German
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498 Denn trotzdem Juden sich der Nebervortheilung und Täuschung schuldig machen, so versündigen sie sich; nicht mir gegen daS Staatsgesetz, dessen Beobachtung! jüdische Rcligicmspflicht ohnehin ist, sondern auch ganz - ausdrücklich gegen das jüdische Religionsgesetz, welches i aller als jenes ist und die gewissenhafteste Redlichkeit! im Verkehr vorschrcibt. Jegliche Ausbeutung, der schwäche, der Unerfahrenheit und des NothstandeS ist nach jüdischem Begriffe ein Verbrechen. Dir bedauern cs aus tiefster Seele, daß eS noch Verbrecher giebt, sowohl jüdische wie nichtjüdische, daß noch nicht in jeder Menschenbrust die Gottesfurcht so allmächtig lebt, um eine Sündenscheu zu erwecken, welche ein jegliches Abweichcu von dem Pfade der Tugend ausschlicßt. Wir Alle — Juden und Nichtjudcn — sind noch weit ab von dem Ideale, welches uns das Gotteswort lehrt, und die Verlockungen zur Sünde finden bei unS nicht immer den Widerstand, den wir leisten sollten. Wenn darum jeder Einzelne auch an sich die höchsten Anforderungen zu stellen hat und gegen sich selbst der strengste, unerbittlichste Richter sein soll, so dürfen wir, der eigenen Schwäche, eingedenk, nicht an unfern Nächsten einen höher» Maßftab anlegen, als unsere eigene Tugend vertragen kann. Dieses gilt sowohl von dem einzelnen Menschen, wie von einer NcligionSgenossenschaft oder einem Volksstamme gegen Bekenner einer andern Religion und die Anhänger eines andern Stammes. Wer aber den Splitter in deS Andern Auge wahruimmt nnd des eigenen Balkens vergißt, der zählt zu den Hochmüthigen und Heuchlern, an welchen Gott kein Wohlgefallen hat. Eine gerechte Bcnrtheilnng wird übrigens auch ernstlich in Erwägung ziehen, welchen Ursachen der sittliche Mangel des Andern wohl entstammen könnte, um zu prüfen, ob nicht diese Ursachen von so überwältigender Stärke wären, daß sie die sittliche Widersrandskraft der .Menschen überwältigen würde. Ter gerechte Benrthciler griffe in den eigenen Busen und jrüge sich: wärst du nicht auch zum Straucheln gelangt, wäre deine Tugend nicht auch zu Falte gekommen, wenn solche Verhältnisse auf dich cingcwirkl hätten? Wahrlich, unseren christlichen Brüdern, die über uns zu Gerichte sich setzen, dürften wir aus ihren Bckcnnlnißschrislen zurusen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein aus sic (Joh. 6, 7) und: Denn worinncn du einen Andern richtest, verdammst du dich selbst; sintemal du eben dasselbe thust, das du richtest (Römer 2, 1), denn nur welcherlei Gericht ihr richlet, werdet ihr gerichtet werden, und mit welcherlei Maaß ihr messet, wird euch gemessen werden (Matth. 7, S). Und wenn sie uns reden wollten von Wucher und wucherischer Ausbeutung, so könnten wir fragen: wenn unter uns mehr als unter euch sind, die hier fehlen, dürftet ihr euch darob über unS erheben? Habt ihr uns denn nicht Jahrhunderte lang fast jegliche ehrliche Hanthirung verboten? Habt ihr unS nicht Jahrhunderte lang gehindert, den Acker zu bebauen, verschlösset ihr uns nicht eure Gilden und Zünfte, zwanget ihr uns nicht den Zwerchsack ans den Rücken, daß wir handelnd und schachernd durch die Lande streifen mußten, um unS das tägliche Brod zn erjagen, das wir den Unseren unter Seufzer und Klagen, unter Druck und Verachrung brachten? Jede Unredlichkeit, die wir begehen, klagt sic nicht euch an, die ihr uns Jahrhunderte lang auf den Pfad des Unrechten wieset, die ihr uns das odiöse Privilegium des Wuchers aufnöthigtct? Wären eure Eltern nnd deren Urgroßväter zu einem solchen Dasein wie die unscrigen verdammt gewesen, meint ihr, daß ihr euch rascher als wir innerhalb des kurzen Zeitraums der uns jetzt vergönnten Freiheit aus dem tiessten Stande der sittlichen Verderbtheit, in welche sic naturgemäß Hütten versinken müssen, zur lichten Tugendhöhe emporhcbcn könntet? So waren wir berechtigt zu sprechen, wenn in der That die gegen uns erhobene Anklage auf Wahrheit beruhen würde. Aber dem Himmel sei Preis und Dank! — sie ist cS nicht. Unsere gedrückten und verachteten Ahnen haben sich ihre sittliche Reinheit, ihren milden, Menschenfreundlichen Sinn, ihre Geradheit und Redlichkeit nicht entreißen lassen von dem furchtbaren Schicksal, dem sie preiSgcgcben waren, und ihre Tugend ist das köstliche Erbe, das sie uns hintcrlasscn. Wir schauen in Bcrchrung zu ihnen empor. Ihr hehres Vorbild bestärkt uns in dem redlichen Wandel mit unfern Brüdern und lehrt unS Liebe zn üben gegen Jedermann. Auch die theilwcise die Spuren eines mit der Muttermilch cingcsogencu Borurthcils nicht vcrlcngncnden vorliegenden Berichte dürsten einer ruhigen Prüfung zeigen, daß trotz der vermeintlichen Anklage gegen die Judcn, diese solche nicht verdienen Vorweg sei jedoch bemerkt, daß das statistische Material über die iin Jahre!864 wegen Wuchers angcklagtcn und vcrurLhciltcn Personen in Deutschland das folgende Resultat ausweist. Es waren 132 Angeklagte, 103 Christen und 29 Juden, von welchen 6! vernrtheilt wurden und zwar 49 Christen und!2 Juden. Es verthcilcn sich diese 12 deutschen Wucherer jüdischeu Bekenntnisses auf Deutschland folgendermaßen: Preußen 6, Bayern, Baden und Hessen je S, — die ö Preußen auf die Stadt Berlin, die Landdrostcibezirke Hannover und Anrich, die Regierungsbezirke Kassel, Oppeln nnd Maricnwcrder mit je 1. Die jüdische Bevölkerung in den preußischen Provinzen: Brandenburg, Posen, Rheinland. West- und Ostpreußen,

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