Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 30 (28.7.1887)
- Article
- Die neueste Kulturkampfdebatte im Aargauischen Großen Rath
- Date
- 1887-07-28
- Page
- 469 (sequence 2)
- Language
- German
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m nicht einläßlich. Er verhehlt sich indeß nicht, daß derselbe wenig Konsequenz auswcist. Man wird ihn vielleicht anr richtigsten als KompensationSantraa auffassen; Der Kommisstonalantrag hat folgenden Wortlaut: 1) Es wird dem Begehren um Aufhebung des Gcsetzes vom 13. November 1855 keine Folge gegeben. 2) Dagegen wird der Regicrungsrath cingcladcn, mit Beförderung in Bezug auf das Tödtcn von Schlachtvieh nach den Vorschriften deS jüdischen Kultus diejenigen Kontrolvorschristen zu erlassen, welche geeignet sind, jegliche Mißbräuche oder Ausschreitungen dabei zu verhindern. Gegen diesen Antrag wirft sich Herr Jenny-Kunz in Positur. Herr Jenny findet, daß die vorliegende Frage in vier Untcrabtheilnngen zerfalle. Zunächst behandle er die konfessionelle Abthcilung. Das Schächten habe mit der jüdischen Ncligion nichts zu schaffen; denn cs sei in der Bibel durchaus nicht begründet und werde nur aus der mündlichen Tradition hergeleitet. Den liberalen Juden sei cs darum auch vollkommen gleichgültig; sogar Rabbiner, wie ein Herr Dr. Stern und Andere machten sich nichts daraus. Nur die Orthodoxen beharren darauf und erheben groß Geschrei über die humanen Versuche von anderer Seite, die Thierquätcrei zu beseitigen. Daß das Schächten aber eine ThierqnälcreL sei, will Herr Jenny in der zweiten Abthcilung beweisen. Die Airtoritaten, die das Gegcuthei! physiologisch Nachweisen, sind ihm nicht maßgebend und zuverlässig genug. In der öfterreichischcn Monarchie giebt cs Thierärzte und Doktoren, die das GegentheiL behaupten. Da ist ein Herr Mütter, ein Herr Meier, ein Herr mit Tschechischer Endung und wohl auch ctwaS -antisemitischem Temperament, die daS Schächten vcrpönen. Auch schweizerische Thierärzte haben dasselbe schon als Thierquälerci erklärt. Von Profesior Fick in Zürich sei in der Vrochüre dcö Herrn Dr. Ehrmann ein Zitat aus dem Zusammen- Hang heransgcrissen. Gegen Dr. Zanggcr lasse sich anfnhrcn, daß bei einem Musterschächtcn in Wien, wobei eine große Zahl von Fachleuten anläßlich eines Kongresses theilnahmen, der Tod eines ThiereS erst nach 11 Minuten eintrat. Da sei cs denn doch Pflicht -dcS humanen Staates, ciuznschreiten. Die staatörcchtliche Frage bildet die dritte Abthcilung des Herrn Jenny. Es sei Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, daß seine Bürger vor dem Gesetze glcichgchalten seien. Durch die Beseitigung von dergleichen Absonderlichkeiten, wie das Schächten, werde man die Inden mehr mit der übrigen Bevölkerung in Einklang bringen. — (Uns fallen bei dieser staatsrechtlichen Theorie des Herrn Jenny die Worte August Kellers sc!, währcnd des Emanzipationskämpfc ein: ״Man sagt, die Juden essen nicht mit uns, sie ruhen nicht mit uns —׳ sie hcirathc» nicht mit uns. Ist eS aber nicht ebenso richtig: Wir essen nicht mit den Juden, ruhen nicht mit den Juden — hcirathen nicht mit den Juden. Wer würde uns daran hindern, wenn wir es wollten?" Die vierte Abthcilung des Herrn Jenny handelte von der Konsequenz. In derselben erklärte der Redner, daß die Metzger in Aarau einstmals, als der Stadtrath sie wegen gewisser Unregelmäßigkeiten maßregeln wollte, der Behörde zurückboten: So lange die Juden hier schachte», thuu wir auch, was uns gut dünkt, worauf der Stadtrath das Schächten verbot! Hätte Herr Jenny sein viertes Kapitel nicht ausdrücklich der ״Konsequenz" gewidmet, so wäre man versucht, die obige lustige Geschichte als drastisches Beispiel deS Gegentheilö von jeder Konsequenz zu betrachten. Denn wenn die Metzger von Aarau die Juden um die Erlaubniß deS SchächtcnS beneideten, so hätten sie konsequenter Weise auch schachten müssen. Sonst ließe sich am Ende das jüdische Schächten sogar als Legitimation zum — Seiltauzcn benutzen. In Umfassung seiner sämmtlichen vier Untcrabtheilungen kam Herr Jenny zu den! mit Zuversicht gestellten und von mancher Seite mit sichtlichcm Schmunzeln ausgcnonnnencn Antrag: Die jüdisch rituelle Schlachtmethode sei im ganzen Gebiete der Republik Aargau von Gesetzeswegen zu untersagen. Wenn in der parlamentarischen Debatte jene Register gezogen werden, zu denen Herr Jenny-Kunz gegriffen, daun wird cs für jeden der nachfolgenden Redner schwieriger, sich Gehör und Aufmerksamkeit zn verschaffen. Doppelt schwierig für die Opposition. Herr Ständcrath Kelleröbergcr konstatirtc diese Thatsache in der Einleitung seines nachstehend skizzirtc» Votums: ״Herr Präsident! meine Herren! Ich bin mir bewußt, gegenüber den Auslassungen des Herrn VorrcdncrS eine undankbare, weil unpopuläre Aufgabe zn haben. Aber Sie werden der Gerechtigkeit, und Billigkeit Gehör schenken, wenn sie auch einmal nicht gerade populär sind. Als Vertreter derjenigen Gemeinde, welche die größte der neueren israelitischen Niederlassungcu im Kanton besitzt, bin ich verpflichtet, Ihnen über die vorwürsigc Sache den bestmöglichen Aufschluß zn geben. Ich bestätige zunächst meinerseits Alles, was Herr JSlcr Ihnen über den Vorgang des Schachtcns mitgethcilt hat und berufe mich, wie er, auf daS Zcngniß der Autoritäten, die für uns maßgebend sein müssen und über deren Zuverlässigkeit die obskuren Größen, die von Herrn Jenny aus antisemitischen Kreisen Oestcrreich-UngarnS zitirt worden sind, absolut