Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1887)
- Article
- Die Lage der Juden in Tunis
- Date
- 1887-06-02
- Page
- 346 (sequence 2)
- Language
- German
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- Tunis 1× ep/1048155
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346 . wühlen und der Gesellschaft direkt den Preis - dieses Dienstes zahlen dürfen.! 0) Gin besonderer israelitischer Zcremonienmcistcr wird mit der Leitung und der Polizei der Leichenzöge der Gemeinde betraut werden dürfen, aber : dieser Angestellte wird von der Behörde gewählt und von ihr besoldet. Diese zwischen der Munizipalität und der israelitischen Gemeinde getroffenen Einrichtungen haben fürs erste die den Kirchhof bezüglichen Schwierigkeiten bcseitigt, doch werden bald neue Fragen entstehen, deren Lösung von Seiten der Behörde und der Gemeinde gegenseitige Opfer und Konzessionen erforderlich machen werden. Der heutige jüdische Kirchhof — im Innern der Stadt gelegen — ist fast voll; er wird in einigen Monaten ganz voll sein, und dann muß er ersetzt werden. Ein Dekret vom 1. August 1884, bestätigt durch das organische Dekret vom!.August 1885, untersagt, neue Kirchhöfe in! Innern der Stadt anznlegen. Die städtische Behörde hat außerhalb der Stadt, neben den für die anderen Kultusgemeindcn rcservirten Kirchhöfen, ein Terrain angekauft, das sie für die Israeliten bestimmt, und dessen Parzellen von ihr direkt an die Fantilien verkauft werden. Bis jetzt war die jüdische Gemeinde Besitzerin ihres Kirchhofs und trat selbst den Familien Parzellen ab. Der Ankauf deS Terrains war nicht Lheuer, und oft schenkten ihr Privatleute anstoßendes Terrain, das denselben auszudchneu gestattete. Die Gemeinde bezog ans diesen abzutreteuden Parzellen eine bedeutende Einnähme, die ihr gestattete, einen Theil der Ausgaben für den Kultus zu bestreiten, imb besonders den Armen nuentgcltlichc Stellen für alle Zeit abzulassen. Wenn die Stadt die Gentcinde um diese Einnahme verkürzt,' so wird das allgemeine Budget derselben gefährdet, und es werden auch die Mittel fehlen, um den Armen ein ewiges Grab zu gewähren; diese werden nach einigen Jahren ansgegraben und in eine gemeinsame Grube geworfen. Außerdem wird cs Vorkommen, daß fromme und achtbare Leute, im Gegensatz zu dem jetzt üblichen Gebrauch, neben anerkannten schlechten Per׳ jonen gebettet werden. Diese Vorgänge dürsten die Israeliten ans das Ernpfindlichslc verletzen; sie werden ihnen wie eine Entweihung Vorkommen, und es ist wünschenswert!), daß ihnen dies erspart bleibe. Diese Schwierigkeiten können zum Theil vermieden werden, wenn die städtische Behörde, deren guter Wille seststeht, bei Zeilen über die Gesinnungen und die Wünsche der Israeliten aufgeklärt wird. Es wäre wünschenö- Werth, daß dein städtischen Nath eine Anzahl Israeliten beigestellt würde, die berechtigt wären, in! Namen der Gemeinde zu sprechen. Bis jetzt gab es einen einzigen Stadtrath, der in seiner Eigenschaft als Jude zu dieser Stellung ernannt worden, (bic beiden anderen israelitischen Mitglieder des NatheS befinden sich daselbst als Europäer). Die 75 000 Mohamcdaner der Stadt sind in dem Nath durch den Präsidenten und acht Mitglieder vertreten^ die 25000 Europäer zählen acht Vertretet; cs wäre gerecht, wenn die 40 000 Israeliten der Stadt Tunis durch eine verhältnißmäßig große Anzahl von Vciräthen vertreten würden. Die Gemeinde hätte alsdann im Stadtrath mehrere ojsizielle Dolmctschcr, die ihre Kollegen anfklürcn und für alle diese Fragen eine befriedigende Lösung vorbereiten könnten. Der Jargon. Aus Galizien. Herr I. D. Bach weist in dem Lemberger ״Israelit" auf das Verkehrte hin, das jüdisch-deutsche Idiom, dessen sich noch eine große Bevölkerung im Osten bcdient, lächerlich machen zu wollen. Er niinntt für den Gebrauch desselben, bis die vollständige Aneigmlng der Landessprache sich vollzogen hat, die volle Berechtigung in Anspruch. Seiner Darstellung ist das Folgende entlehnt. In Folge eines jahrhundertelangen historischen Prozesses, haben sich die Juden Rußlands, Polens unb Galiziens das altdeutsche Sprachelcment als Konversationsmittel im Familien׳ und Sprachverkehr, im LchrhauS und Gemeindeleben angeeignet. Welche Unistände zur Konservirurig dieses Sprachidioms vorwiegend beigetragen haben, sei dahingestellt. Die Thalsache ist einmal da und mit ihr muß gerechnet werden. Der deutsche Ghetto-Dialekt kam mit den jüdischelt Ans- Wanderern nach dem Norden Europas, untermischte sich mit slavisehen und anderen )lnsdrückeu, die er jedoch als Barbarismen nur spärlich aufnahm, und es entstand so der uns wohlbekannte jüdisch-deutsche Jargon. Dieser von manchen sogenannten Gebildeten unserer Tage so sehr verlachten und verhöhnten Mundart, die inan wie ein böses Unkraut anszurupfen sich bemühte, ist jetzt von Sprachforschern ersten Nanges volle Gerechtigteit widerfahren. Hochangesehene Germanisten fanden sogar, daß dieser Jargon noch manches Kleinod altdeutschen Sprachschatzes in sich birgt. In der Thal, will man eine Sprache nach bau einzig richtigen Kriterium ihrer Güte, dem ihrer Fähigkeit nämlich, den Gcdankett z!l präzisircn und als bequemes Transportmittcl der Ideen und Gefühle zu dienen, prüfen imb bcurtheitcn, so muß zugegeben werden, daß diesem Dialekt solche Eigenschaften in hohem Grade eigen waren. Sind doch in ihm die Diskussionen der polnisch-