Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1887)
- Article
- Die Lage der Juden in Tunis
- Date
- 1887-06-02
- Page
- 345 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 1× ep/1048155
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M 22. Jeschrrrrm. 345 Die llige kr |1!k1t in ssnirrs. Wir haben in Nr. 18 den Bericht, welchen die ,.Alliance isrm'-lite universelle" über die bedauerlichen Unruhen in Tunis erhalten hat, mrtgctherlt. Der uns soeben znkornmcndc neueste Bericht der erwähnten Vcrciniiy.inft enthält die sollenden an das Aentralkomitee in Paris gelangten Mitthcilnngen aus Tunis, welche wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Als der Gencralresidcnt, Herr Massieanlt, ans Paris zurückgekehrt war, empfing er am ii April eine israelitische Deligation, die ans acht Notablen bestand, an deren Spitze der (5aid. Die Abgesandten stellten Herrn Massieaut die bedauerlichen Folgen vor, welche die Anwendung der neuen, die Bcgräbnißplätze betreffenden Maßregeln, für die zahlreichen Armen der Gemeinden haben müßten, und wie sehr das religiöse. Gefühl der jüdischen Bevölkerung dadurch verletzt würde. Herr Massieanlt erklärte, daß er sich mit der Stadtbehörde in Einvernehmen setzen müßte, ehe er eine Antwort crthciten könne, und daß er ihnen den gefaßten Beschluß mitthcilen würde. Die israelitischen Abgesandten ließen bei Herrn Massieanlt folgende Eingabe zurück, die die hauptsächlichen Eimvünde enthält, welche gegen die neue Verordnung vorlicgcn: ״Herr Minister! Die israelischen Genreinden von Tunis erlauben sich, Ihre Aufmerksamkeit aus die schmerzvolle Lage, in der sie sich befinden, zu richten. Wir erinnern Sie nicht, Herr Minisler, an die Borgänge der letzten Tage; dieselben haben uns alle in Kummer versetzt. Wenn jedoch die sonst so ergebenen Israeliten sich gestattet haben, ihren Klagen gegen einen amtlichen Beschluß Ausdruck zu geben, so hat sic diese Verordnung in direkter und viel kostspieliger Weise detroffen, als dies vorausgesetzt wird. Es ist Ihnen bekannt, Herr Minister! daß die Israeliten von Tunis zum größten Theil arm sind, oder von der Hand in den Mund leben; ohne irgend welche Unterstützung bemüht sich die Gemeinde, sich zu erhalten und legt sich große Opfer ans, um ihren Armen die Exislenzmittel während des Lebens und die Bestattung nach dem Tode zu gewähren. AIS die Munizipalität von Tunis ihren Beschluß vom 27. Dezcmbcr vcknndctc, legten wir ihr unsere Lage klar, und zwei Mal wurden zwischen nnS und der delcgirten Behörde Transaktionen gepflogen, die dann wieder vcrworscn wurden. Am 22. März endlich wurde ein letzter Beschluß von dem sianzösischcn Bevollmächtigten mrd dem Generalsekretär der tunesischen Negierung von allen Seiten gefaßt und genehmigt und von uns unterschrieben. Nach dieser Einrichtung wäre für die armen Israeliten und die Kinder nichts zu zahlen, für die Au bereu gäbe cS eine Taxe, welche zwischen 40 und 80 Piaster, je nach ihrem Vermögenszustand wechselt. Heute weigert sich die städtische Behörde, diese Einrichlnng anznerkennen und verlangt für j ede israelitische Leiche 40 Piaster mrd 20 für die Kinder. Diese neue Steuer, die man uns anserlcgen will, übersteigt untere Kräfte. Die Anzahl der Todteu beträgt 500 jährlich, dies wäre also eine Steuer von nahezu! 5 000 Piaster, die man unseren Armen aufcrlcgte, und die, wenn man die anderen Bestattungskosten hinzuzählt, die diesbezüglichen Lasten der Gemeinde ans nahe <>0 000 Piaster jährlich brächte. Wie sollten wir diese neue Summe ausbringen? Sie wissen, Herr Minister! wie groß unsere Bedürfnisse sind, erst diese Woche mußten wir 12 000 Fres. aufbringen, um unsere Armen während des Osterfestes zu unterstützen. Wenn die Behörde unsere Lasten vermehrt, anstatt sie nnö zu erleichtern, können wir es nicht länger aushallen. Daher legen wir, auf Ihre Güte und die Großmuth des Landes vertrauend, das Sie, Herr Minister, so würdig vertreten, Ihnen unterthünigst unsere mißliche Lage vor, und bitten Sie, sich zu Gunsten unserer Armen zu verwenden, die des Interesses so würdig sind und die gewiß nicht umsonst an Ihre Menschtichkcitsgcsühlc appcllirt haben werden." Am nächsten Tage, dem 5. April,!berief Herr Massieanlt von Neuem dieselben Notablen, mrd. die Frage wurde endlich in folgender Werse gelöst: 1) Die Israeliten werden sich willig den von der Gemeinde erlassenen Vorschriften bezüglich der Beerdigungen und der Bestattmrgsscheirre fügen. 2) Da cs die Israeliten als eine religiöse Pflicht betrachten, den Körper selbst zu tragen, sollen sie das Recht haben, den Todtenwagcn der BecrdigungSaustalt nicht zu bcrrntzen, imb fernerhin zum Transport ihrer Leichen ein besonderes, der Gcnrcinde gehöriges Material zu verwenden, dessen Form von der Behörde gut geheißen werden muß. 5) Für jeden israelitischen Verstorbenen,''dessen Leiche vom Material der Gemeinde getragen wird, werden der Munizipalität 24 Piaster für die Erwachsenen, und 17 Piaster für die Kinder unter zwölf Jahren zu entrichten sein. 4) Der Transport der Armen soll unentgeltlich gcschehcn, jedoch wird der Munizipalität das Recht zustehen, die Genauigkeit der Arnrnthsdeklaratiou bezüglich des Verstorbenen oder seiner Familie zu prüfen. 5) Die Israeliten, denen es erwünscht sein wird, sich zum Transport ihrer Tobten des Materials und Personals der Bestattnngöanstalt zu bcdienen, werden die ihnen konvcnirende Klasse