Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 21 (26.5.1887)
- Article
- Zum Schabnothfeste
- Date
- 1887-05-26
- Page
- 323 (sequence 3)
- Language
- German
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323 Wahrheit bic Ehre gegeben wird und sich Alle nur Seinem Willen allein beugen. Die WWage m Jentschc« Reihstage. Am 19. Mai verhandelte der Deutsche Reichstag über die Petition des Verbands der Thierschutzvereine des Deutschen Reiches, welcher um gesetzliche Abhülfe gegen den Mißbrauch beim Schlachten der Schlachtthicre bittet und zwar durch den Erlaß eines ReichsgcsctzcS, welcher bestimmt a. daß Schlachtthicre nur nach vorauSgcgangcner Betäubung durch Blutcutzichung gctödtct, und b. daß das Schlachten überhaupt durch geprüfte lizensirtc Personcn und in allgemeinen Schlachthäusern nur durch angcstellte Schlächter auSgcführt werden dürfe. Da durch eine solche rcichsgcsetzliche Vorschrift die Ausübung der von dem jüdischen Religionsgcsctze vorgeschriebenen Schlachtwcise, durch welche allein den Juden der Flcischgeuuß ermöglicht wird, im ganzen Deutschen Reiche verpönt werden würde, so waren von 2025 Synagogengcnwilidcn bei dem Reichstage Gegenvorstellungen cingebracht worden, welche fast übereinstimmend darum baten: ״Der Reichstag wolle über die Petition der Thierschutzvcrcinc zur Tagesordnung übergehen; oder doch bei Beschlußfassung über dieselbe die Gcwisscnfreihcit der Bekenner des jüdischen Glaubens schützen." Die Pclitionskoutmission hatte leider im Gegensatz zu der allgemein verbreiteten und auch von uns gethciltcn Ansicht der Bitte der jüdischen Gemeinden nicht entsprochen. Ihr Referent hatte beantragt: ״Die Petition des Thierschutzvcrbaudcö dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, ob und aus welche Weise, insbesondere durch Abänderung des RcichsstrafgcsetzbucheS, unter t h u n l i ch st e r Schonung religiöser Gebräuche, den in der Petition geltend gemachten Mißständen entgegenzntrctcn ist." Bei der Abstimmung über die gesperrt gedruckten Worte sielen dieselben mit 9 gegen 2 Stimmen und der so ammdirte Antrag, welcher die jüdischen Borstcllungcn unberücksichtigt läßt, wurde mit 9 gegen 5 Stimmen angenommen. ES stand somit der folgcndcrmaßcn formulirte Kommissionsantrag znr Ver- Handlung im Plenum des Reichstags: ״Die Petition dem Herrn Reichskanzler zur Er- Wägung zu überweisen, ob und auf welche Weise, insbesondere durch Abänderung deS NeichsstrafgcsetzbuchcS den in der Petition geltend gemachten Mißständm entgegenzutreten ist." Der Initiative deS Abgeordneten Dr. Will dt״ Horst ist es zu danken, daß dennoch die Bitten der deutschen Jndenheit von der Vertretung des deutschen Volkes volles Gehör fanden, und der Reichstag dm Beschluß faßte: Die Petition des ThierschutzverbandeS dem Korn« missionSantrage gemäß der Negierung zur Er- Wägung zu überweisen, so weit sie sich aber auf das Schächten bezieht, über sie einfach znr TageSordnug Überzug ehen. Durch diesen Beschluß, mit welchem der Deutsche Reichstag der religiösen Ucberzeugung der jüdischen Deutschen volle Rechnung trug, ist die Gefahr, welche von Seiten des ThierschutzverbandeS drohte, beseitigt. Wir lassen die Verhandlungen deS 19. Mai über diesen Gegenstand hier nach dem Berichte des Berliner Tageblatts folgen: Der Berichterstatter Abg. v. GoldfuS (NeichSp.) begründet den Antrag der Kommission; sie habe anerkannt, daß das NeichSstrafgcsctzbnch einer besonderen, scharfen Bestimmung zur Verhütung von Mißbräuchen und Uebclständen bedürfe, und zwar könne man damit nicht bis zu einer allgemeinen Revision des Reichsstrasgesetzbucheö warten. Abg. Dr. Windthorst (Ctr.): Daß Mißbräuche im Allgemeinen Vorkommen können, gebe ich zu; jedenfalls aber geht aus den Petitionen der jüdischen Ge«״ mcinden und ans dem Gutachten von Sachverständigen, vor Allem einer Autorität wie Dr. Virchow, hervor, daß beim wirklich rituellen Schächten jede Thierguälcrei ausgeschlossen ist. Wenn das aber der Fall ist, so meine ich, müssen wir uns sehr hüten, in die alten Gebräuche unserer Mitbürger einzngrcifcn; ich bin überzeugt, daß die orthodoxen Juden an dem Kom- Missionsantrag ein großes Aergcrniß nehmen werden. Die religiösen Gebräuche seiner Unterthancn muß der Staat auf das Zarteste ansasscn; wohin cS führt, wenn rnan cS nicht thake, haben wir nicht nur in alter, sondern auch in neuerer Zeit gesehen. Deshalb stelle ich den Antrag, die Petition den! KommissionSantrage gemäß der Negierung zur Erwägung zu überweisen, so weit sie sich aber auf daö Schächten bezieht, über sie einfach zur Tagesordnung überzu gehen. Sollte dieser!nein Prinzipalantrag wider Erwarten abgelchnt werden, so stelle ich den Eventnalantrag, in den Antrag der Kommission die gestrichenen Worte wieder einzufügen. Abg. Broemcl (dfr.): Ich möchte Ihnen den Antrag des Abg. Dr. Windthorst zur Annahme empfehlen. Ich will gern die rührige Arbeit der Kommission an-