Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1887)
- Article
- Die Unruhen in Tunis
- Date
- 1887-05-05
- Page
- 278 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 2× ep/1048155
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278 die sie unterhält, durch den Wegfall dieser Einnahmen entstehen müssen. Der Gcneralresident, Herr Massicault, welcher übrigens nur die unter seinem Vorgänger vorbereitete Maßregel unterschrieb, hat zum Thci! die von der israelitischen Gemeinde vorgcbrachtcu Neklamationen gewürdigt. Es wurde beschlossen, daß für die jüdischen Bestattungen die Träger dcS konzcssionirten Unternchmcrö Juden sein müßten, liitb daß überdies die von demselben zu beanspruchende Taxe ihm von der Gemeinde gezahlt werden würde, wogegen diese ihrerseits fortfahrcn könnte, in Gestalt von Geschenken das Entgelt cntgegcuzunchmcn, welches die Familien für den VestattungSdienst auSsctzeu. ES ist klar, daß die Israeliten hieraus nur eine theilwcise Befriedigung ziehen konnten, denn die Taxe, welche die Gemeinde dem Unternehmer wird zahlen müssen, ist für sic ein effektiver Verlust, da der betreffende Dienst bisher ohne Kosten geleistet wurde; für eine so geringe Kasse ist dieser Verlust sehr fühlbar. Man wunderte sich, daß die drei Israeliten, welche im Stadtrath Sitz und Stimme haben, gegen die Maßregel nicht protestirt haben. Wir wissen nicht, ob sic der Verhandlung bcigcwohnt, und warum sic für diesen Fall zn Gunsten der neuen Organisation gestimmt. Wir wissen ebenso wenig, ob sie in ihrer Eigenschaft als Inden und Vertreter der Gemeinde diesen Sitz cinnchmcn. Die Ausführung der neuen Verordnung vom 20. März ab wurde den Israeliten am 19. März angezeigt. Selbst wenn sie gegen diese Verordnung nicht sehr ernste Einwendungen hätten, würde man ihre Aufregung gegenüber einer Maßregel, die an ׳hundertjährigen Gewohnheiten und an den tiefsten Ge« suhlen der Menschheit rüttelt, verstehen und cntschuldigcn. Diese Aufregung steigerte sich noch, als mau plötzlich erfuhr, daß bcrmittclst einer Verordnung vom 20. März 1887 der Gcueratpräsideut der lumsischm Munizipalität einen Pförtner-Kontrolleur an den israe-!!tischen Kirchhof und einen zweiten an den mnsclmännischen Gottesacker gesetzt hatte. Dieser Pförtner hatte den Auftrag erhalten, die BcstattungS-Erlaubuiß-. scheine, welche die Behörde auS'stcllt, in Empfang zu nehmen und zu verisizircn. Soweit wäre Alles in Ordnung; aber außerdem mußte er die Schlüssel des Kirchhofs an sich behalten, waS so viel bedeutet, als daß die Behörde' den Kirchhof in Besitz nehme. .Dieser GotlcSacker ist ein Besitzthum der Israeliten, und cö ist fraglich, ob die Verordnung dcS Stadtraths,, abgesehen von der Schroffheit der Maßregel, nicht auch ״VVl|U;m1Vll »JV4». VVVV״|W״V_ 1|» ״,V Behörde nicht in derselben Weise gegen die Christen verfahren;'ehe sie Besitz nahm von ihrem Begräbnißplatz, hat sie ihn gekauft. Dieser Unterschied mußte bei den Israeliten Aergerniß Hervorrufen und -die Unruhe, welche sich ihrer bemächtigt hatte, bei den eingeführten Erneuerungen noch, steigern.. Als die tunesischen Israeliten am 20. März zum ersten Mal ihre Todten, dem neuen Erlaß gemäß, bestatten mußte«, a!S sic ihre alten Gebräuche abgcändert, und ihren Bcgräbnißplatz von einem städtischen Beamten bewacht sahen, empfanden sie großen Schmerz. Am 20. und 21. Mürz fanden einige Unruhen statt; cö wurden Steine gegen die Fenster der Bürgermeisterei geschleudert, das Haus dcS Vizepräsidenten der städtischeu Verwaltung wurde einen Moment belagert, die Juden schrien: Nieder mit der Munizipalität! und hatten einige Streitigkeiten mit der Polizei, welche sich bei dieser- Gelegenheit fest, und friedlich gesinnt zeigte. Man behauptete, die Juden hatten gcschricn: ES lebe Italien! In den Lokalzeitungen ist die Thatsache aus ihren wirklichen Sachverhalt zurückgeführt. ES scheinen in der That einige italienische Inden: Viva lltalia gcschricn zu haben, obgleich dies ein italienisches Blatt in Tunis formell bestreitet. Im Ganzen war es-ein ganz bedeutungsloser Wirrwarr, dessen Folgen längst vergessen wären, wenn nicht inmitten der Unruhen ein Jude, -Namens Salomou Cohen, einen Pistolenschuß in den Unterleib bekommen hätte. Man hatte zuerst behauptet, daß ein anderer Jude den Schuß auf den PolizcikoiumissariuS Santini äbgcfcuert, der den aufständischen Cohcu sestgcnonuncn hatte, und daß dieser lctztcre nur durch die Ungeschicklichkeit des Schützen getroffen, worden sei;- aber diese Auslegung ist cutschieden falsch, und cö scheint gewiß, daß ein eingeborener Polizciagent aus den Cohen gezielt. Einige der Nutze--- störcr wurden zu geringen Strafen oder Geldbußen vernrthcilt. Die Richter haben cingeschcn, daß, wenn die Anführer der Unruhen auch Unrecht thatcn, zur Gewalt za greisen, um gegen Maßregeln zu protcstiren, die gewißlich'anfechtbar, sind., so war dennoch ihr Gebahren zu entschuldigen und verdiente eine wohlwollende Beurthcilnng. . Man hat von Seiten, des israelitischen ZentralkonsistoriumS diesen Anlaß benutzt, um einer Konsistorial- Verfassung nach französischem Muster in Tunis das Wort zu reden. Wir können dieselbe nicht besürwortcn. Die Einmischung von Frankreich ans wird nur Nebel sein. Die tunesischen Juden sollen ihre Angelcgeuhcitcn selbst verwalten. Einem Briefe auS Tunis entnehmen wir das Folgende:. ״Während man durch die HabnS-Güter daö Funkrisniren des rnshamedanische» Kultus gesichert, während zahllose Schutzmaßregclu getrosten worden und zahlreiche Unterstützungen an Mr. Lavigerie. den katholischen