Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 15-16 (21.4.1887)
- Article
- Die Frankfurter Buchhändler und ihre jüdischen Kollegen im 17. Jahrhundert [Rezension]
- Date
- 1887-04-21
- Page
- 248 (sequence 3)
- Language
- German
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Druckereien vorzuschießen, und wann sie in Verlust geriethcn, sollten sie mit dem Erlöse der etwa zu verkaufenden Bücher zufrieden sein. Den Buchhändlern sekundirte durch einen Bericht an den Kaiser vom 10. Januar 1687 der Kurfürst von Mainz — ob durch Gewisscnsbrdcnken dazu gedrängt, oder durch die Buchhändler dazu veranlaßt, muß dahin gestellt bleiben. Die Frankfurter Juden, schreibt er. hätten sich seit einiger Zeit unterstanden, sich den Handel mit aller- Hand weltlichen und geistlich( n Büchern anzumaßen. Hierdurch hätten sie nur-mehr Gelegenheit, die christliche Religion zu lästern und derselben zu spotten, auch schädigten sie dadurch des Kaisers Interesse und Rechte. Er bitte daher, denselben den Büchcrhandel allerdings und völlig zu verbieten und niederzulcgen. Vorläufig blieb eS aber beim Alten. Nach einem Bericht des Rathschrciberö vom 14. Juni 1688 hatten sich die Buchhändler deshalb abermals beschwert, ״dieweil die Juden in der buchgaßcn laden gcwölben bestanden, mit büchern angcfüllet, und die leut in dieselbe in jetzo angegangener Meß rufeten und schlcisfeten." Es möchte denselben wenigstens vorläufig aubefohlen werden, ״daß Sie obgedachte Ihre laden und gewölber räumen, deß büchcr schleppenS und außstcllung der schildwachten, an sich zieh: und Verführung der fanfCcut gäntzlich enthalten sollen." Trotz einem Gesuche der Juden Beyfuß znm Hinterhccht und Löser zum Strauß beschloß der Ratlsam 15. Juni 1683, daß den Inden bei 300 Thaler Strafe auferlcgt werden solle, die Läden und Gewölbe, welche sie um und in der Buchgasse hätten, innerhalb 14 Tagen zu räumen, die Büchcr in ihre Gasse zu tranSfcrircn, weder für sich selbst noch für Ändere hausircn zu gehen, keine Bücher mehr, sie seien ge- 'bundcn oder - ungebunden, und was dem Buchhandel angehörig, an sich zu bringen oder Geld darauf zu leihen, im Gegentheil aber die verpfändeten Bücher ohne Entschädigung hcrauözugeben. Wie gewöhnlich, wurde diese Vorschrift natürlich entweder nicht befolgt, oder umgangen. Ein neuer Streit entbrannte im Jahre 1695. Unter dem 7. Januar tarnen Nathan zum güldenen Strauß (der Sohn von Anselm zur Meisen) und David znm Schiff abermals mit der Bitte beim Kaiser cin,1׳ic bei dem ihnen erthcilten Buchhandels- Privilegium zu schützen, da die Buchhändler von Neuem gegen sie vorgegangeu wären oder Vorgehen wollten: Sie ließen kein Buch drucken, hätte also keinen andern Verlag, als was die Buchführer bei ihnen - versetzt, und weil sie eö nicht wieder eingclöst,-. als Zahlung antjeim gegeben hatten, oder auch gar verkaufen, und wenn sie. ja etwas Neues druckten/, geschähe eS nur,- umalte,, ihnen versetzte und anheim gegebene Bücher an den Mann ׳zu bringen.- Nach einem Bericht an׳ den Kaiser vom 23. März 1695 hatte aber der Rathden Juden anbcfohlen, von u־ato an keine Bücher meht zu kaufen oder sonst an sich zu bringen, auch des Buchhandels außerhalb ihrer Gasse sich zu enthalten, und zu dem Ende ihre ״Kammern" und Gewölbe, diö sie sonst in der Stadt hätten, zu räumen, oder׳ doch, so viel sie zum Vertriebe an Büchern nöthig hätten, in ihre Häuser zu bringen.. Hierauf sollten. erwähnte Niederlagen und Gewölbe geschlossen werden, doch so, daß sooft sie etwa eines BnchcS bedürftig, solches ihnen verabfolgt werden sollte. Mitten in der Zahl-' Woche war dieser Beschluß auch unter Assistenz mehrerer. Buchhändler ausgcführt worden. Nach Vorschlag der christlichen Buchführcr sollten dann die Juden innerhalb Jahresfrist sich der in ihren Händen befindlichen Bücher entledigen, die dann noch übrigen aber durch Auktion verkaufen. In einer abermaligen Eingabe an den' Kaiser, vom 29. April 1695, sagen die Juden, sie hätten für mehr als 10000 Gulden Bücher cumehmcn .müssen; sie seienaber nochmals erbötig, wenn die' Buchführcr ihnen alle ihre Bücher zn dem Preise, wie sie solche an dieselben verhandelten, gegen baare Zah-' lnng Zug um Zug abnchmcn, auch was sie Ichnldig, mit baarem Gclde bezahlen würden, alsdann des Buch- Handels sich gänzlich zu enthalten. Diesen Vorschlag ' akzeptirte man in Wien. Am 20. September erhielt endlich der knrpfälzische Kammerpräsident Freiherr von. Sickingen den Auftrag, in Gemeinschaft mit dem Reichs-', fiskal, der Bücherkommission nud dem Frankfurter Nathe einen gütlichen Vergleich zn versuchen, falls' dieser aber nicht zu Stande komme, den Vuchführcrn׳ und Konsorten, aufzugeben, daß sie den Inden ihrö' vorhandenen Bücher gegen billigen Preis aus׳׳ einmal abkaufen, wenn sie sich aber nicht dazu verstehen wollten,' denselben den freien Verkauf während der Messe und " bis auf weitere Verordnung verstauen - sollten. Die/ Verhandlungen scheiterten aber an der Renitenz d'eS Rathcö und au dem Kostenpunkte. Der.Ncichsfiskal ׳ verlangte nämlich für Reise und Aufenthalt in Frank-', fuvt 200 Thaler Entschädigung, und diese sollten die Juden vorschießen. Diese erklärten sich endlich ׳zur ' Hcrgabe der Hälfte bereit, während die christlichen ׳ Buchführcr, die die andere Hälfte tragen sollten, sich dessen weigerten. So blieb die 'Sache auch' diesmal' ohne Resultat. - ־ '׳־ ׳ . . '