Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 15-16 (21.4.1887)
- Article
- Die Frankfurter Buchhändler und ihre jüdischen Kollegen im 17. Jahrhundert [Rezension]
- Date
- 1887-04-21
- Page
- 247 (sequence 2)
- Language
- German
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t. 247 worin sie die Ursachen der eingcrissenen Ucbclftänbc י) folgendermaßen darstellten״ .׳Die Practiqucn aber Vnd verbotten Weg", heißt cs darin, ״durch welche die Inden so hoch gestiegen, bestehen vornehmlich darinn, daß Sie dürsftige Druckgesellcn vimd Jungen dahin bereden und verjührcn, daß Sie verbottencrwciß Ihnen bch auslcgnng der Bücher einen sehr großen nachschnß anff 200 biß 300 Excmplaria Thncn lassen, und weil Sie solche wohlfeil haben und wcith geringer geben können als der Verleger, so wird solcher in sehr großen Schaden gcsezet, ia wohl gar rninirct. 2) so wissen Sie der Buchhändler Gesinde zn vcrleithen, daß Sie viel Bücher Ihren Herrn entwenden, und Ihnen den Juden umb ein geringes zu bringen, und weil Sie solche wieder verkanssen, so wüchset dehnen Bnchhändlern gedoppelter Schaden zue. 3) vcrle.ithen Sie verarmbte Bnchführer, daß Sie auf eredit. zicmbliche anzahl Bücher bey andern Buchhändlern nehmen, so sie den Juden sehr wohlfeil wieder Zuschlägen, Jene aber betrügen, 4) weilen sehr Viel von denen Buchhändlern Bund Drnckhern, bey schlechten Mitteln scind, Bund geld bedürffen, so muffen Sie den Juden 40 biß 50 pro Cento geben, wie Sie dann dergleichen Intere38e abzusühren nicht vermögen, so bekommen Sie noch Vbcr dißes dero Bücher vor ein spott, oder obligircti Sie dahin, daß Sie Sic unter der Spedition Ihres Nahmcnö Ihr ohn Privilegirte Bücher Druckhen laßen nrüßen, wodurch Sic zugleich Kayscrlichc?rivdegia mißbrauchen,' dero gcnnß Ihnen also Verbottcner weiß zn wächst. Ja, Sic unterstehen sich heimblich große und importante Bücher mit fälschlich anflrucknng des Kayßcrlichen Adlers und Privilegien nach zn Truckhcn und auf zulegen, welche über diß Sich sehr vitios bcfinden, der gestalt daß mchrmahtcn der ganze 8en8us turbirct und eorrumpiret ist, und Zwar solche Bücher, woran dem ganzen. Römischen Reich viel gelegen, daß solche wohl und recht eorrigiret werden mögen. Bey andern nach Truckhcn aber, behalten Sie je zn wcihlen die alten Jahr Zahlen und sczcn daß auf solche Zeit ertheilte Privilegium mit bey, wie mit etlichen 'lopograpbien, Ilornaei Etliica, Josaei Medulla und andern mehr bcschchn wordnrch das Kais. 00mmi88ar!at nicht wenig defraudirt und die Kays. Privilcgia mißbraucht werden." Veranlassung zn dieser Eingabe gaben die damals wieder einmal austanchenden Klagen über den Verfall des Buchhandels, die nächste vielleicht eine Vittschrist der Fränksurter Büchcrjnden, wie sie sich einmal unterzeichnen, an den Kaiser. Am 28. Mai 1685 waren nämlich die Kinder und Erben des Anselm 0' d. h. insoweit sie die Juden dassrr verantwortlich machen, denn die chrisitichen. Herren ״Buchskhrcr" (Buchhändler) lagen., sich auch unter einander fortwährend in den Haaren. (Ambscl, Amsclleß) zur Mcysen und David zum Schiff bei dem Kaiser darum cingekommcn, das ihnen dadem Amsel mib David ertheilte Buchhandelsn Privilegium nach dem Tode des erstcrcn bestätigt werden mochte. Die Bücherkommissare waren jedenfalls beauftragt gewesen, über diese Angelegenheit Bericht zu erstatten. Unter dem 14. Juli 1685 schreiben sie nach Wien, die Vnchführcr (natürlich die Frankfurter) beklagten -fich fast allgemein, daß ihnen von den Juden großer Eintrag im Handel geschehe, inbem diese eS durch einen großen Vorrath von Büchern, die sie mittels allerhand Praktiken an sich brächten, folglich wohlfeiler verkaufen könnten, dahin brächten, daß den Bnchführern ihre Bücher liegen blieben. Aber, fügen die Bücherkommissare hinzu, die Bnchführer seien selbst daran Schuld, Mancher unternehme den Verlag kostspicliger Werke, ohne die Mittel dazu zu haben, und suche diese dann bei den Inden; wenn dann, wie eS oft geschehe, der Bnchführer nicht solvent sei, so müsse der Jude, um zu seinem Gelde zu gelangen, nolena volen8 Bücher anstatt Geld nehmen, deren Verkauf ihm dann nicht wohl zu verbieten sein würde. Es sollte, meinen sie, den Juden verboten werden, Bnchführern ferner Geld vorznschießcn, diesen aber, bei jenen (Selb' anfzunehmen ober selbige heimlich zu sich in den Buch- Handel ׳zu ziehen, und zwar bei namhafter Strafe. Im folgendcn Jahre erstatteten dann die Frankfurter Buchhändler den oben angezogenen Bericht an die Bücherkommission. Wenn nun auch hier, wie in den meisten solcher Schriftstücken, die Farben ziemlich stark aufgctragcn sein mögen, so war doch gewiß die Kon-' turren3 der Inden so drückend geworden — vielleicht wirkte auch hier und da der Wunsch mit, sich der den Juden gegenüber cingegangenm Verbindlichkeiten möglichst leicht zu entledigen — daß die Frankfurter Buch- Händler sich erboten, den Jaden die bereits in . ihren Händen befindlichen Bücher ballenweise gegen den üblichen Preis abznnehmen. Wenn ihnen dies nicht anstünde, möchten sie dieselben in ein besonderes Magazin'stellen, darüber ein Inventar aufnchmcn und sie in einen gewissen Preis setzen und durch dasige Buchhändler.verkaufen lassen. Wollten sie aber selbige selbst verkaufen, so rnüßten sie ein gerichtliches Inventar der Borräthe anfstellen blassen und dann Buch und Rechnung darüber führen, an wen und wann sie ein jedes Stück verkauft hätten. Verkauften sie dagegen irgend ein in. dem Inventar nicht enthaltenes Buch, so müßten str jedes Mas eine hohe Strafe verwirkt haben. UeürigenS sollte^ den Juden .der.Buchhandel dergestalt verboten werden, daß ihnen nicht erlaubt sei, mit Jemand öffentlich oder heimlich einen Handel,' betreffend Bücher, zu schließen, solche zn verlegen, Geld daraus oder auf.