Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 15-16 (21.4.1887)
- Article
- Alte Stadt-Augsburger, Nürnberger und Münchener Juden-Ordnungen
- Date
- 1887-04-21
- Page
- 239 (sequence 3)
- Language
- German
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239 Beschränkungen, Gesetz vom 4. Mai 1968. “ § 2 verbinde mit § 4. 3) Das Recht des freien Gewerbebetriebes, unter Beobachtung der ban-polizeilichen Verordnungen, Gesetz vom 21. Juni 1869. 4) Das Recht der freien Abschließnng von Handelsgeschästen, Gesetz vom 5. Juni 1869. 5) Das Recht zur ungehinderten zivilen und politischen RcchtSauSübung ohne Rücksicht dcS Bekenutnisses, Gesetz vom 3. Juli 1669. 6) Das Recht der aktiven und passiven Wählbarkeit in Reichs- und LandcövMrctnngen, Gesetz vom 28. Mai 1870. 7) Die rechtliche Unzulässigkeit einer mehrfachen Besteucrung im Sinne dcö Gesetzes vom 13. Mai 1870. 8) Das Recht der deutschen Staatsangehörigkeit, Gesetz vom I. Juni 1670. 9) Das Recht auf Unterstützung im Falle der HülsSbedurftigkeit oder Verarmung, Gesetz vom .6. Juni 1870. 10) Das Recht auf Aburthcilung strafbarer Handlungen nach allgemeinen Strafbestimlunugen, Gesetz vom 1K. Mai 1871. 11) DaS Recht der deutschen ReichSangehörigkeit, Gesetz vom 4. Mai!874, in Verbindung mit Gesetz vom 1. Juni 1870. 12) Das Recht zur bürgerlichen Eheschließung vor dem deutschen Standesbeamten, Gesetz vom 6. Februar 1875, und für das Ausland vom 4. Mai 1870. 13) Das Recht des Schutzes und des Beistandes der ordentlichen Gerichte, in allen Rechtssachen« Gesetz '׳.vom 27. Januar 1877, vcrgl. § 15 und § 16 Ausnahmegerichte und geistliche Gerichte sind unstatthaft. 14) Das Recht auf Venrthcitnng und Behandlung streitiger Rechtsverhältnisse nach allgcmeincn Prozcßgrnndsätzcn, Gesetz von! 30. Januar 1877, vergl. 12 allgemeiner Gerichtsstand, allgemeine Eidesformel, allgemeine Eides- und Zeugnißfahigkeit, allgemeine gesetzliche BcweiSregeln. 15) Das Recht auf Benrthcilung und Behandlung strafbarer Handlungen nach allgemeinen Prozeßgrundsätzcn, Gesetz vom 1. Februar 1877 (allgemeine ordentliche Gerichtsbarkeit in Strafsachen). Die vorstehenden deutschen NcichSgesetze gehören sämmtlich der zweiten Halste unseres Jahrhunderts an, sie sind zugleich die hervorragendsten gesetzgeberischen Erzeugnisse unserer-Tage. (Schluß folge). Novelle von Friedrich Rott. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) ,.Nun natürlich nicht, wer wird sich denn mit solch abergläubischen Dingen abgcben." ״Es schmerzt mich sehr, schmerzt mich unanSsprechlich, daß ich so lauge Zeit nicht daran gedacht habe." ״Aber ich bitte Dich, Isidor, wie kannst Du nur so reden! — welcher vernünftige Mensch " ״Die Weisesten und Edelsten aller Zeiten haben in Ausübung dieser Vorschriften ihre innere Befriedignng gefunden und ihr Heil. — Höre mich an,1 Flora. — Als ich am vorigen Sabbath meiner Mutter ein schnrcrzstilteildcS Medikament verschreiben wollte, da bat sie mich so dringend, am Sabbath nicht zu schreiben —״ lim FtoraS Mundwinkel zuckte eö spöttelnd, der Doktor gewahrte eö und in steigender Erregung fuhr er fort: ״Spotte nicht, Flora, nach dieser Richtung hin vertrage ich keinen Spott. — Noch weiß meine Mutter nicht, daß ihr Sohn lebt, daß ich ihr Sohn bm. — Aber aus meiner Unterhaltung mit -ihr am vorigen Sonnabend habe ich entnommen, daß eö meiner Mutter ungleich schmerzlicher wäre, zu wissen, daß ihr Sohn ein nnjüdischeS Leben führt — als ihn todt zu wissen." Er hielt innc, Flora blickte unmuthig zu ihm auf. ״Du hast demnach die Absicht anfgegcben, Dich Deiner Mutter erkennen zn geben?" Er schüttelte den Kopf. ״Nein," sagte er leise, ״das habe ich nicht." ״Aber," fuhr er mit lauter, fester Stimme fort: ״ich habe mir gelobt, von nun an, wie in meinen Kindcrjahrcn, sämnttliche Vorschriften der jüdischen Religion pünkltichst zu erfüllen." Flora brach in überlautes Lachen auS. ״Nein! das hätte ich nimmer geglaubt! — für einen solchen Phantasten hätte ich Dich nimmer ge-׳ halten. Köstlich! köstlich! köstlich!— Aber Dn glaubst doch nicht, daß ich an Deinen lukullischen Mahlzeiten Th eil nehmen werde?" . . ״Lass den Scherz, Flora, denn nie im Leben ist mir ernster zn Mnlhe gewesen. Und in vollem heiligem ' Ernst muß ich Dir erklären, daß ich allerdings, von meiner Frau fordern werde, daß sie sich in religiöser Beziehung vollständig nach meiner Anschauung richte." Das junge Mädchen zog die Stirn in Falten. ״Was ficht Dich an, Isidor, in diesem Ton mit mir M reden? — Du wolltest mir Vorschriften' machen?' — Du wolltest von mir fordern?" -