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Jeschurun · 1887-03-31 · Heft 13 (31.3.1887) · p. 202

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 13 (31.3.1887)
Article
Kollektiv-Berichte aus Ungarn
Date
1887-03-31
Page
202 (sequence 2)
Language
German
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202 flctrciuitcn Gemeinde je hindernd im Wege stehen könnte. — Ujhely war eine mustergültige עיר ואם בישראל und sollte eine solche auch sein und bleiben. Korrchoildcilzeu m!d Mhckhtc!!. Deuts chland. O Hannover, 27. März. Am 2-1 d. 9N. war die Generalversammlung des ״Israelitischen Vereins für Altersversorgung und Krankenpflege", wie die Vereinignng, welche die Errichtung einer Altervcrsorgnngsanstalt und eines Krankenhauses nustrebte, sich nunmehr neunen wird. Wir haben in der vorigen Nummer unserer Zeitung über die Geschichte und den jetzigen Stand des Vereins ausführlicher berichtet und können uns deshalb heute auf die Mitthciluug beschränken, daß in der Versammlung die Statuten des Vereins festgcsicllL wurden. Aus denselben heben wir hervor, ״daß die zu errichtenden Anstalten lediglich der Vethntigung der Barmherzigkeit und Menschenliebe gewidmet sein sollen und die Erzielung von Gewinn gänzlich ausgeschlossen ift." Der § 3 lautet: ״Da die zu errichtenden Anstalten in erster Linie für Israeliten bestimmt sind, so sollen dieselben den Satzungen und Vorschriften der mosaischen Religion entsprechend eingerichtet und gehaudhabt werden. Insbesondere sind die israelitischen Spcisegcsetze, sowie die Vorschriften über Feier des Sabbaths unb der jüdischen Feiertage zu beobachten. Die Sektion in den Anstalten Verstorbener ist mit Ausnahme solcher Fälle, wo dieselbe auf Anordnung von Gerichten oder andern Behörden cinzutreten hat, unzulässig." Der ״israelitisch-religiöse Charakter des Vereins, wie derselbe im § 3 fcftgcflcflt ist", darf nach einer Bestimmung im §10 ״niemals verändert werden". Cbcuso ist im § 33. bestimmt worden, daß ״die Stelle eines Hausverwalters oder einer Verwalterin" ״nur solchen Personen übertragen werden darf, von denen cs seststcht, daß sie bei Führung ihres Amtes die Vorschriften der jüdischen Neligion gewissenhaft beobachten werden." Indem dergestalt nach bester Möglichkeit dafür Sorge getragen ist, diese Anstalten vollkommen nach jüdisch-religiöser Vorschrift für alle Zeiten eingerichtet zu erhalten, ist aber auch zugleich bestimmt worden, daß ״auch Angehörige anderer Neligionsparteim" bei vorhandenem Platze der Woyllhaten derselben theilhastig werden können. Die Statuten, unterliegen jetzt noch der regimincllcn Genehmigung, welche sicherlich erfolgen wird, wie.auch an der Erlangung,des Rechtes einer juridischen Persönlichkeit für diesen Verein nicht zu zweifeln ist. Möge dieser in wahrhaft jüdischem Geiste errichteten Institution der Segen Gottes nicht fehlen und sie sich der allscitigsten kräftigsten Förderung jederzeit zu erfreuen haben. ־& Hannover, 28. März. Dem Nechenschaftsbericht des Wohlthätigkcitsvcrcins der hiesigen Shnagogcugeniciude ה׳ק של ביקור הולים וגבזילות הסדים über die Verwaltung des vergangenen Jahres entnehmen wir die folgenden Einzelheiten. Der Verein zählt 330 Mitglieder und besitzt ein Vermögen von etwa 90000 J(,‘ Es wurden 99 Kranke verpflegt. Für Verpflegung und Unterstützung armer Kranker inclusive Honorar des Arztes wurden 7072 JL verausgabt. Es wurden 69 Personen beerdigt, für 20 die sammtlichen Beerdigungskosten vercinsseitig bestritten. ״& Hannover, 28. März. Wenn von Organen der Presse, die sich nun einmal in den Dienst jener Bewegung gestellt haben, welche von erlauchter Seite als eine Schmach für den deutschen Genius des neunzehnten Jahrhunderts treffend gekennzeichnet ist, in offener und versteckter Weise die Saat der Zwietracht und des Hasses ausgestrcut wird, so sind wir Inden leider schon allzusehr au solche Liebesdienste gewöhnt, als daß wir für dieselbe trotz des Schmerzes, den sie uns bereiten, etwas Anderes als ein bedauerndes Achselzucken übrig hätten.' Wir beklagen diese Bestrebungen, welche das GemiUH des Volkes verrohen, auf die Eutsessclnug häßlichster Lcidcuschaftcu spckuliren und zwischen sriedlichen Bürgern Unsricden stiften; aber wir werden nur selten uns veranlaßt fühlen, noch das Wort dagegen zu ergreifen. 'Anders aber, wenn von angesehener Seite die Inden als das widerwärtige Gezücht dem Publikum vorgeführt werden, welches an dem Marke des Volkes nagt. Zu unserem großen Erstaunen und ticfftciu Bedauern sehen wir die Nr. 12 vom 23. d. M. der ״Hannoverschen Land- und Forftwissenschaftlichen Zcitung", des ״Amtlichen Organs der Königlichen Landwirthschaftlkchen Gesellschaft", welche unter verantwortlicher Üicbattion des Generalsekretärs derselben herausgegeben wird, mit einem dein ״Wcstfül. Bauer" entlehnten Aussatz eröffnet, der die Uebcrschrist ״Mit -Musik herein und heraus!" trägt. Dieser Aufsatz ist in volksthümlichem, iür den lieben Vanersmaim bcrechnete!!! Tone geschrieben und erzählt die ergötzliche und lehrreiche Historie, wie in einem gewissen Dorfe die wacker!! Landlente cs verstanden haben, sich der von dem Einzüge des ersten Juden drohenden Gefahr für Hans und Hof zu erwehren. Sie kamen überein, den Juden aufs Freundlichste mit Musik zu cmpfangen, aber ״bei fünfzig Thalcr Strafe" nichts von ihm zu kaufen. Gesagt, gethan. Der Jude kam und war

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