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Jeschurun · 1887-03-31 · Heft 13 (31.3.1887) · p. 197

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 13 (31.3.1887)
Article
Alte Stadt-Augsburger, Nürnberger und Münchener Juden-Ordnungen
Date
1887-03-31
Page
197 (sequence 3)
Language
German
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197 bild dienen und von diesen in gleicher Weise cingesührt werden sollte. Dies geschah, wie beispielsweise zu. Ingolstadt, Nördlingcn, daun auch für die herzogliche Residenz München, wie dies in der 1340 in das Münchener Stadtrccht aufgenommcncn Iudennovelle — Art. 455 — ausdrücklich hcrvorgehoben ist. Nur die Nürnberger Inden-Ordnung hat eine etwas andere Fassung und zeigt unverkennbare Einflüsse römischen Rechtes, namentlich in der Art der Behandlung ein- ,;dun: NechtSthcile, wie z. B. der Bürgschaft für eine Iudcnfordernng n. bergt., was sich aus der fortgesetzten Berührung Nürnbergs mit den italienischen Handelsstädtcn erklärte. Als waö nun aber stellen, nach Form und Inhalt betrachtet, die Juden Ordnungen geschichtlich sich dar? Die Inden-Ordnungen sind ihrem.Inhalte nach die ersten historischen Rechts- und GesetzeS-Dcukmäler deutsch-jüdischen Privat-, Staats- und VerwaltnugSrechtes.') Ihrer Form nach sind sie öffentlich rechtliche Festsetzungen, mit allgemein verbindlicher Kraft versehen und geschlossen auf Grund stillschweigender Vereinbarung mit der an! Platze seßhaften Indengemeinde einerseits und der jeweiligen Territorialregierung (Stadtregiment, Stift, Vogtei) andererseits. Judcn-Orduungcn sind kulturhistorisch gesprochen, der erste Schritt des JndcnthnmS zu rechtlicher Selbstständigkcit in Deutschland nach Jahrhunderte langer Untcrgebenheit, Unfreiheit, NechtSlosigkeit. Sie enthalten deutsches Spezialrccht, anwendbar auf deutsche StaatSunterthanen, welche ihrer inorgenländischen Abstammung, ihrer nationalen Eigcnthüinlichkeitcn, Gcbrauche und der Verschiedenheit ihres religiösen Bekenntnisscs wegen nicht ״Deutsche" waren, wenigstens rechtlich nicht als solche betrachtet wurden, bis sie erst in unserem Jahrhundert durch die sänuutliche Konfessioncn unter den gleichen Schutz des Gesetzes stellende deutsche Bundes- und NeichSgesetzgebuug dies geworden sind. (Deutsches Indigenat, deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit.) .DaS NcchtSgcbict, auf den! sich die Inden-Ordnungen bewegen, ist sowohl dasjenige des bürgerlichen Rechts und des Prozesses, wie das׳ jenige des Straf- und StaatSverwaltungSrcchteS. ') Nicht unerwähnt bleibe, daß bereits das schwäbische Nechtdbnch, der sogenannte ״Schwabenspirgcl" (1275);ahlrcichr (5in!clbestimmnngen, die.Inden betreffend, enthält, welche an Stelle von Gesetzen bei den BrrwaNnngSbehörden sowohl wie an Len Gerichten rcspcktirt wurden; in gleichem Verhältnisse stand das sächsische Ncchtsbnch, der ״Sachsenspiegel" (12:15), für die sächsischen Lande. , (Fortsetzung folgt). / .פרקי אמת rJ.:i: Ucbcrsctzt und erläutert von Samson Naphacl Hirsch-׳.׳.... (Fortsetzung.) - *)22. N. Jakob sagt: Diese Welt gleicht den! Vorzinuncr, mache dich im Vorzimmer bereit-, bamit bu ins Tafclzimmcr cingchen kannst.- Er pflegte zu sagen: Eine Stunde in Besserung und guten Thatcn in dieser Welt ist wcrthvoller als das ganze Leben der künstigen, und eine Stunde Scclcnbesriedignug in der künftigen Welt übertrifft das ganze diesseitige Leben. Alle sind wir beim König aller Könige zu Fest geladen, allein nur der sich dessen würdig gemacht, wird inS Tafelzimmer cingclasscn. Diese Welt ist der für diese Würdigmachung bestimmte Dorranm. Benutze deinen Aufenthalt in diesem Borraum, dich jenes EingangS würdig zu machen. Jede dieser Wellen hat ihre eigene Bestimmung und demgemäß ihren eigenen von der andern nicht zu gewährenden Werth. Diese Welt ist die Welt der Vorbereitung durch Selbst- Veredlung in Lösung leiblicher, geistiger und fittlidjec Aufgaben. WaS du in dieser Welt an geistiger und sittlicher Veredlung durch treue Lösung deiner Aufgaben nicht erreicht hast, das kannst du in jenseitiger Welt nicht nachholcn. Darnnr ist eine Stunde dcS Besser- Werdens und dcS GutcSthnns in diesem Leben für deine Vervollkommnung wichtiger, als das ganze zu-: künftige Leben. Denn was du in einer Stunde der diesseitigen Lebensarbeit versäumt hast, kannst du-in der ganzen Ewigkeit des künstigen nicht nachholen. Dagegen ist die künftige Welt die Welt der glücklichen Seligkeit, und alle Genüsse und Freuden, die das längste diesseilzge Leben zu bieten vermöchte, wiegen noch nicht eine Stunde seelischer Befriedigung auf, die das künftige Leben gewährt. **)23. N. Schimon, Sohn ElasarS, .sagt: Wolle deinen Nächsten nicht besänftigen im Augenblick seines Zorns, nicht trösten, so lange sein Todler vor ihm liegt, nicht zur Lösung seines Gelöbnisses veranlassen in dem Augenblick seines GclobcnS, und bemühe dich nicht, ihn zu sehen im Augenblick seiner Erniedrigung. . Auch, für das, was du in . guter Absicht deinen Nächsten thiln möchtest, merke den gelegenen Augen- •ו דכי ילקב אומד׳ העולים הזה דומה לפרחרוו־ בפגי העולם הבא• התקן עצמך כפרוזדור כרי שת:נ:■ לטרקלין• היא היה אומר• יפה שעה אהה בתשובה ומעשים טונים כעולם הוזה מכל היי העולם הנא■ ויפה שעה אחה של קורה רוה כעולם הכא מכל היי העולם הזה- רבי שמעון בך־אלעור אומר׳ אל הלצה את־חנרך כשעת כעסי׳ ואל הנה מהו כשעה שתתו מטל לפניו ואל תשאל לי בשעה נררו• ואל השתדלי לדאיהו לשעת קלקלתו׳

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