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Jeschurun · 1887-03-17 · Heft 11 (17.3.1887) · p. 172

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 11 (17.3.1887)
Article
Deutschland : Berlin [Nachricht]
Date
1887-03-17
Page
172 (sequence 3)
Language
German
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172 ״Koscher" heiße ״geeignet", d. h. geeignet zum Genuß für diejenigen Juden, welche sich rituell ernähren wollen, mit ״koscher" bezeichne man deshalb ״vorschriftsmäßig geschlachtet." Wer Schächter werden wolle, habe zunächst die erforderliche manuelle Fertigkeit zu erlernen und die gehörigen persönlichen und religiösen Eigenschäften nachzuwciscn. Das Schächtmcsser dürfe nicht die geringste Scharte haben; ein zum Schächten geeigneter Mann dürfe auch nicht mir den Händen zittern, er müsse nüchtern sein, die Wirthshäuscr dürfe er nicht bcsuchen und religiös denken. Schächter würden auch nicht für alle Zeiten autorisirt und ohne Erlanbniß des Nabbinats dürfe ein Schächter in einer neuen Gcmciudc kein Schachtcramt annchmcn. — Rechtsanwalt Bonk beruft sich auf Zeugen dafür, daß die Frage, was ״koscher"' sei, unter den Inden streitig sei, und daß viele Juden auf das rituelle Schächten gar leinen Werth legen, sondern die Siegelung nur mit Rücksicht auf irgend welche fromme Anverwandte verlangen. Nach seiner Kcnntniß cxistire sogar eine strengere Richtung dcS Di׳. Hildesheimer, welche auch die unter Aufsicht deö Di׳. Ungerleidcr geschlachtete Waare für ״nicht koscher" erachte. — T)r Ungerlcider bestritt letztere Thatsache, gab aber zu, daß in Bezug auf den Begriff ״koscher" namentlich auch bei der jüdischen Neforingemeinde verschiedene Ansichten herrschen. — Rechtsanwalt Steinschueider führte ans, daß ein von einem geprüften Schächter geschachtetes Fleisch, welches doch objcktiv koscher sei, doch nicht deshalb trcife werde, weil die betreffenden Schächter nicht von dem hiesigen Rabbinat nutorifivt seien. — Rabbiner I)r. Ungerlcider verwies dem gegenüber aus die Vorschriften des Talmud. — Rechtsanwalt 23011! beantragte, dem Pr. Ungerleider die Frage vorzulegen, ob sich die Vorschriften des Talmud nicht ausschließlich ans Vierfüßler beziehen; der GerichtShof lehnte diese Fragestellung aber -ab. Der Schächter Abraham Glaöborg gab zu, daß hier in Berlin eine ganze Reihe von Rcbenschächteru besteht, welche auf eigene Faust schächten. Der Staatsanwalt hielt nur die Angeklagte Martha Niemer des vollendeten und deö versuchten Betruges für schuldig.und beantragte gegen dieselbe 30 und SO. Mark Geldbuße, gegen sämmtliche übrige Angeklagte aber die Freisprechnng. — Rechtsanwalt Bank hielt auch die Freisprechung der Angeklagten Niemer für geboten, da daö gekaufte Geflügel durch' das ״Schächten" keineswegs objektiv werthvollcr .werde, eine BcrmögenSbcschädigung also mcht vorlicge, und die Zeugen Goldschmidt und Schindler ganz genau wußten, daß die. von ihnen gekaufte Waare nicht ״koscher" war, also eine Täuschung auch nicht vorlicge. — Rechtsanwalt Steinschneider' beanspruchte nicht nur die Freisprechung der Angeklagten, sondern auch die Ucbcrnahme der denselben erwachsenen Kosten und 2luSlagen auf die Staatskasse. — Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung sämmtlicher Angeklagten. 6V: Harn bürg, 13. März. Am Freitag Vormittag kamen mit dem englischen Dampfer ״Stork" einundzwanzig jüdische Rückwanderer, denen die Landung in Ncwyork versagt worden war, hier an. Dieselben wurden von dem israelitischen Unterstützungs-Komitee bei ihrer Ankunft im hiesigen Hafen in Empfang genommen und gestern weiter zu ihrer Hcimath nach Rußland befördert. Oesterreichllu gar n. 0. 2Vlen, 10. März. Dem 23cricht dcS hiesigen Vereins zur Beförderung deS Handwerks unter den inländischen Israeliten cutuchmeu wir, daß dieser Verein jetzt einen Stand von 008 Zöglingen hat. Im verflosscnen Jahre hat er 23b Knaben aufgcnolumcn; 116 Lehrlinge sind frcigcsprocheu worden. Der Verein wirkt setzt seit viernndvierzig, Jahren und würde zum Segen gereichen, iveuu er cS sich angelegen sein ließe, seinen Zöglingen nicht nur eine AnSbildimg zu tüchtigen Werkmeistern zu gcioährcn, sondern sie auch a'.S gewissenhaste Juden heranznbilden. Leider läßt sich diese Fürsorge dem Verein nicht nachrühmen. Er betrachtet cS nicht als seine Pflicht, dm seine Hülse in Anspruch nehmenden lernbegierigen Knaben Unterkunft bei einem Lchrherru zu schaffen, bei welchem sie den Sabbath und die Festtage heiligen können, wie es daö jüdische NeligionSgesctz vorschreibt, uud überhaupt die Satzungen des JudenthnmS za erfüllen im Stande sind, vielmehr dürfte dieser Verein nicht wenig dazu bcigetragen haben, das Heranwachsende Geschlecht dem Indenthnm zu entfremden. 0. Wien, 13. März. Die öffentliche israelitische Vereins - Volksschule ״Talmud Thora" crslaltet über daö Schuljahr 1886 soeben ihren Bericht. Die Schule umfaßt vier Klassen und hat sich .;um Ziel gesetzt: Hand in Hand mit dem zeitgemäßen Unterricht und ohne Schädigung desselben, den Unterricht in der hebräischen Sprache und der heiligen Schrift zu pflegen Der Verein verfügt über einen Fonds von 0986 Gulden. Seine Einnahme setzt sich zusammen anö. Beiträgen der Mitglieder fl.! 767.96, Synagogen- und anderen Spenden 1 107.77 sl, größere Schenkungen 1160 fl., Subvention des Magistrats 600 ft. — Subvention der israelitischen Gemeinde 1000 st. —, Schulgelder 209.68 st, Reinertrag des Bethanscö 696.49 fl., und Zinsen 211.62 fl., in Summe 6443.11 flwelche mit Ausnahme von 1200 fl., Abzahlung auf die Hypothelarische Schuld, für UuterrichtSzwecke verausgabt sind. — Der höchst .zweideutige NodkiirSsohu ist am 8. d. M. wegen Betrugs verhaftet.' Die ״N. fr. Pr." schreibt über ihn: Derselbe ist russischer Unterthan und

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