Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1887)
- Article
- Deutschland : Berlin [Nachricht]
- Date
- 1887-03-17
- Page
- 171 (sequence 2)
- Language
- German
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Mischer Schächter; elftere sind beschuldigt, Betrügereien dadurch verursacht zn haben, daß sie indischen Perfönen, welche ״koschere" Gänse, Enten, Tauben u. s. w. zu lausen wünschten, nicht koscher geschlachtetes Federvich unter Verschweigung dieses Umstandes verkauften. Der jüdische Schächter sicht unter der Anklage der Acihülfe zu diesem Vergehen. Augcklagt sind die Fedcrviehhändlcr: 3) Martha Niemer; 2) Klara Niemer; 3) Wittwc Niemer; 4) Schcurel; 5) Dräkc; <i) Christine 330(3; 7) Laue; 8) Wagner; 9) Hillerknß; 10) Friedriä) Lane; 31) Frau Laue; 32) Woith; 33) Frau Schulz; 14) Frau Groischke; 3 0) Emil Hanncmann; 30) Frau Hanncmann; 3 7) Frau Herlwitz; 18) Schmidt; 19) Ziesewitz; 20) Fahrcnkrng; 21) Ludwig Diamant; 22) Frau Diamant; 23) Gottlieb Noack; 24) Will). Noack; 25) Joh. Wnttig; 26) Frau Sichert; 27) Frau Schulz; 26) Frau Prollins; 29) der Schächter Moll. — Als Sachverständige sind der Nabbiu.er Dr. Ungcrleider und mehrere Schächter zur Stelle. — Das Schöffengericht hatte ausänglich die Einleitung dcS Verfahrcnö abgclchnt, da nach seiner Anssasinng die Käufer dcS betreffenden Geflügels darum keine Vermögensbcschädigung erlitten haben, weil sic anstatt dcS von ihnen verlangten ״koscheren" Geflügels zwar ״nicht koscheres״, aber Waarc von gleichem objektiven Werth und Preise erhalten hätten. Aus Beschwerde der Staatsamvaltschaft hat die 5. Straskaunucr die.Eröffnung des HanptvcrfahrcnS angcorduct, da nach konstanter Praxis des NeichSgcrichtS eine BcrmögcnSheschädignng beim Kauf dann anznnchmen sei, wenn der Käufer anstatt der von ihm verlangten Waare eine, wenngleich objektiv gleichwerthigc, so doch für ihn nach seiner individuellcn Auffassung mindcrwcrthigc erhält. Die sämmtlichcn Angeklagten, welche von den Nechtöanwälten Vonk und Steinschneider vcrtheidigt werden, erklären sich für nichtschuldig. Einige von ihnen wollen Siegel nur angebracht haben, um damit ein Kennzeichen für die von ihnen geführte beste Waarc zn besitzen; andere haben nur ״ans Verlangen" gesiegelt. Sic behaupten übereinstimmend, daß häufig jüdische Hcrrjchasten an die BerkausSsländc herantreten, sich gute Waare heraussuchen und dann verlangen, daß ein Bischen Siegellack angcklcbt wird. Manchmal komme der Mann und erkläre, daß cS ihm ganz gleichgültig sei, ob die Gänse koscher oder trcise seien, daß er aber mit Nücksicht auf die Frau oder die Großmama eine Siegelung der Waare wünsche. Ans diese Weise hätten sie zwar ״gesiegelte" Waare verlaust; sämmtliche Angeklagte bcstritten aber entschieden, etwa orthodoxe Inden betrogen oder übervorthcilt zu haben. Die Angeklagten, welche wirklich Waarc als ״koscher" verlaust haben, behaupten, daß in solchen Fällen daS Bich auch von einem jndischeu Schächter geschnitten worden war. Einzelne erklären, daß oft genug jüdische Herrschaften nach Ankauf von Waarc den Verkäufern sagen: ״Sic müssen aber einen jüdischen Siegel ankleben", und daß sie dann aus irgend einer Nachbarbnde einen solchen Siegel hcrhcigcholt haben. Eine Angeklagte erklärt, daß sie innner ihre schlechteste Waare mit cineiu Siegel versehen habe, weil sic die Erfahrung gemacht habe, daß die Juden immer am schlechtesten bezahlen. Wenn dann bessere Waarc verlangt wurde, habe sie solche unter dem Ladentische hcrvorgeholt, ein Stück Siegellack warm gemacht und mit dem Daumen gesiegelt. Einer der Angeklagten erklärt, daß er früher von auswärtS koscheres Geflügel bezogen, davon aber Abstand gcnonnncn habe, weil ihn! das jüdische Schächten als Thicrqnülcrei erschienen sei; andere wollten das Petschaft zum Siegeln von dem Schächter Moll erhalten und denselben dazu für legitkmirt erachtet haben. — Der Angeklagte Moll giebt zn, daß er nicht nntcr der Konlrole dcS NabbinatS arbeite, behauptet aber, daß hier in Berlin etwa 20 Schächter außerhalb dcS NabbinatS selbständig das Siegeln deö Fleisches besorgen. Er sei über 20 Jahre Schächter, sei als geprüfter Schächter von auswärts nach Berlin gekommen und habe sich hier als alter Mann ans seine erlernte Profession ernähren müssen. Es handele sich dabei auch gar nicht um eine rituelle Frage; vielmehr hätten sich die Rabbiner daS betreffende Gesetz selbst gemacht. Bei seinen! Alter sei er sehr vergeßlich und so sei eS möglich, daß er sein Petschaft hier und da in den Geschäften vergessen habe. Als Belastungszeuge trat zunächst Herr Oskar Goldschmidt (bei der Kontrvle dcS jüdischen FleischwcscnS beschäftigt) ans. Derselbe bekundete, daß er sich in Folge einer Denunziation eines bei dem Hoflicfcranlcn Nicmer Angestellten in das Niemer'sche Geschäft begeben.und dort Geflügel gekauft habe, von wctchen! die Verkäuferin ans seine wiederholte Frage versicherte, daß cS streng ״koscher" sei. Cr habe das bcircffcubc Huhn zu Hanse verschenken müssen. — Aehnliehes bekundete auch Fräulein Selma Schindler, welches ebenfalls in das Niemersche Geschäft gesandt worden war, um dort ״koschere" Waare zn kaufen. ,— Die Angeklagten Niemer verwiesen dem gegenüber darauf, daß sic unter ״koscher" überhaupt nur gutes, gesundes Fleisch verstanden haben. — Ein dritter VclastnngSzeuge, Namens Simmel, war nicht zur Stelle, weil er zur Zelt in Jerusalem weilt. — Der köminissarisch vernommene Denunziant, Namens Nake, hat ausgesagt, daß in dem Niemer'schen Geschäft besondere Borrichtnngcn zur Siegelung dcS Geflügels getroffen waren und daß die so gesiegelte Waare ausdrücklich als ״koscher" verkauft wurde. Der als Sachverständiger vernommene Nabbiner Dr. Uttgerfcibcr erklärte: