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Jeschurun · 1887-03-03 · Heft 9 (3.3.1887) · p. 132

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 9 (3.3.1887)
Article
Die neueste Leistung d. Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes im Dienste der Reform
Date
1887-03-03
Page
132 (sequence 4)
Language
German
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132 eine köstliche Ironie, wenn er z. B. dessen goiteölästerliche Darstellung der Fcuersbrnnst in Glogau zcrgliedert." Dem Organe des Deutsch-Israelitischen GemeindcbuudcS gilt also auch der Glaube an eine sürsehendc Waltuug Gottes als Gotteslästerung und der Fricdländcrschc CyniSmuS ist ihm ״köstliche Ironie"! Köstliche Ironie auch, wenn das jüdische Gotteshaus gelästert wird, köstliche Ironie auch, wenn die jüdische Liturgie als Gotteslästerung und Abgötterei bezeichnet wird!! Es widerstrebt uns, auf den Inhalt der ferneren Briese einzugchen. Wir haben au dem Widerwillen, den nnS der erste einstößt, genug. Sie sind nichts als eine Dcrhöhnung dcS Iudenthnms in einer Frivolität, wie sie von den erbitterstcn Feinden nicht schamloser getrieben werden kann. Und diese wagt der Deutsch-Israelitische Gemeindebund mit der erklärenden Einleitung des Redakteurs der deutschen Iudcnhcit zum Angebinde zu machen! Wir glauben nicht, daß solches Vorgehen seines Gleichen findet. Wir nehmen aber von dieser neuesten Leistung des Deutsch-Israelitischen GcmeindebundeS im Dienste der Reform gebührend Akt. Alte StM-A1lß6lmgtr> MnrbkM «d ilhulper IM?!-Orhm1M!l. MitgcthM durch vr. Karl Scharfer in München. I. Znr Geschichte des Jndenthmns ln Deutschland. ״Es wird eine Zeit kommen, wo man in Europa nicht mehr fragen wird, wer Jude oder Christ sei." Herde r. Erst mit dem Aufblühen der deutschen Handelsftiibtc des Mittelalters und mit Herstellung jener großen BerkehrSstraßcn zwischen diesen und den italienischen .Hafenplätzen wurde auch die soziale Stellung der Inden in Deutschland eine national bedeutsamere und gegenüber den! deutschen Bürgerstand in den Städten eine bessere. Erst seitdem lag cs im Interesse von Handel und Wandel in der Natur-der Sache-, den schlüpfrigen RcchtSbodcu, auf welchem die verkehrskundigste und brauchetüchtigste Klasse der damaligen 'Geschäftswelt, die Handel treibenden. Juden, geschäftlich in Deutschlaud zu operircn hatte, sicherer und fester zu gestalten, nachdem Privatwillkür und zahllose panikularrcchtliche Abweichungen (Anomalien) eine Ungleichheit dcö Rechts-- zustandcS zwischen Juden und Christen geschaffen hatten, die den Geschäftskredit, Treue und Glauben auf beiden Seiten gefährden mußten. Die Zeit, in der jenes natürliche Bedürsniß besserer Regelung der Rechtsverhältnisse dcr Juden für Deutschland zu Tage trat und ein Mangel in dcr Gesetzgebung dcS Reiches deutlich sich fühlbar machte, war die Zeit dcS 13. und 14. Jahrhunderts. Bis dahin war die rechtliche und soziale Stellung dcr Juden in Deutschland eine klägliche. Dcr Jude hatte nicht daß Recht auf Anerkennung und Gleichstcllung seiner Persönlichkeit, er halte nicht den Schutz des Gesetzes, den jeder deutsche Staatsangehörige im Reiche genoß, alles anö dem Grunde, weil er seiner Abstammung nach kein ״Deutsche" war und — nie ein solcher werden konnte, inochte er auch noch so lange in Deutschland gewohnt haben, selbst da geboren sein, so lange — er sich zu bem jüdischen Glauben bekannte. Neben einer gcwohnheitSrechtlich in Beurtheitung der Rechtsverhältnisse dcr Juden in Deutschland sich gebildet habenden konstanten ״Hebung" war der Jude mehr oder minder auf die Gunst der OrtSgemeinden angewiesen, die, wenn sie wollten, den Juden heutebei sich aufnehmcn und ihn morgen wieder hinanSwciscn konnten. Bisweilen kam den! Juden, der sich an einem Orte ansässig machen wollte, die schlechte städtische Finanzlage zn statten; man erkannte in ihm ein willfahriges Stcucrobjekt, ein kommerzielles BelebungSmittel und — nahm ihn auf. Bisweilen aber auch mußte der Jude sich erst drei oder mehr Jahre lang bei einem Christen geschäftlich verdingen, bis er - auf Grund guter Führungszeugnisse cs wagen durfte, mit Aussicht ans Erfolg eine Eingabe um Gestattung geschäftlicher Selbständigkeit und dauernder Wohnsitznähme an dm Gemcinderath zu machen. Nicht minder endlich hatte der deutsche Kaiser im Namen des Reiches für alle wichtigen Etat- und Stcuerfragen die Juden als feine kaiserlichen ״Kammcrkncchte" sich dienstbereit und dingfest gemacht, indem alle ״Privilegien", die sie widerruflich von ihm erhielten, vorerst in Baar bezahlt werden mußten und in dcr Regel nur bis zur nächsten Etatfrage gewährt waren. Während somit der jüdische StaalSuntcrthan im Reiche Aufenthalt, Wohnsitznahme, Religionsausübung, Handel und Gewerbebetrieb sich erst mühsanr erringen und gegen saure Pfennige tagtäglich verdienen mußte, hatte der christlich deutsche NeichSangchörigc dies AtlcS vom Reiche umsonst. Zwei Grundgedanken waren eS, die solche Üngleichhcit des NechtSzustandcS möglich machten und an denen Jahrhunderte lang in Deutschland festgehaltcn wurde bis auf unsere Tage; sie wurzelten in dcr damals herrschenden mittelalterlichen RechtSauschauung, gemäß welcher Nationalität und Recht dem Menschen an-

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