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Jeschurun · 1887-02-24 · Heft 8 (24.2.1887) · p. 122

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Journal
Jeschurun
Volume
20 (1887)
Issue
Heft 8 (24.2.1887)
Article
Pirqe avot
Date
1887-02-24
Page
122 (sequence 2)
Language
German
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122 sondern von der Schonung der auch dem Schüler gebührcndrn Ehre und von der Nichtvcrletzung der dem Lehrer und dem Himmel schuldigen Ehrfurcht. Wir sollen uns beim Unterricht und im Umgänge mit Schülern nicht etwa durch Lehr- und BildungSciser zu einer herabwürdigcuden Ehrenkränkuug hknrcißcn und i!n Umgang mit uns glcichstehcudcn Genossen die Familiarität nicht die Rücksicht vergessen lassen, die wir ihrer Ehre zu zollen verpflichtet sind. Eine Verlctzung der unserem Lehrer schuldigen Ehrfurcht soll uns aber so auf das Gewissen fallen, als Hütten wir uns gegen die Gott schuldige Ehrfurcht vergangen. (Fürtsitzuug svlgt.) Korrchgildenzett Md NachrWcll. Deutschland. Berlin, 13. Februar. Geehrter Herr Redaktenrl Bei dem Antheil, dm Sie an der Förderung der jüdischen Literatur nehmen, darf ich hoffen, daß Sie Ihren Lesern von dem glücklichen Fortgange des hebräischen Literaturvereins Mekize Nirdamim Kenntniß geben werden. Die Schriften für den zrvelten Jahrgang sind jetzt fertig gedruckt und soll die Versendung derselben an die Mitglieder noch im Laufe dieses Monats erfolgen. ES erscheinen in diesem Jahrgänge: 1) Pachad Iizchak, Buchstabe w, 23 Bogen von dem circa 38 Druckbogen betragenden Theilc, der erst im folgenden Jahrgange ganz vollendet sein wird. 2) Fortsctzuug der Gconim Bescheide, 8 Bogen. 3) Mischna- Kommentar des MaimonideS, arabisch in Quadratschuft, mit hiernach berichtigter hebräischer Ucbcrsetzung von Dr. I. Derenbourg, 10 Bogen. 4) Der Tarschisch, von Moses ibn ESra, I. The!!, 6 Bogen, zum ersten Male veröffentlicht von Baron Dr. David von Günzburg. 5) Sammelband, enthaltend die hebräischen Materialien zur Alcxandersage, aus handschriftlichen Quellen, hcrauSgegebcn von Ltabbincr J..Levi, 9 Bogen, ferner fl וזי, nach der einzigen Handschrift in Turin, bearbeitet von Professor Dr. Kaufmann in Budapest, u. v. A. Dr. Berliner. 0. Berlin,. 16. Februar. Die ״Pol. Eorr." meldet: ״AnS verschiedenen in letzterer Zeit cingclaufcmen Mittheilungeu geht hervor, daß nach Rußland reisende Personen israelitischer Konfession bei den dor- Ligen Behörden anläßlich der Vidinmg ihrer Pässe Schwierigkeiten begegnen, indem die russischen Gesetze ausländischen Inden nicht nur die Niederlassung,-sondern auch im Allgemeinen den Eintritt nach Rußland zun! zeitweiligen Handelsbetrieb prinzipiell verbieten. DaS Handelsministerium hat demznsolge Veranlassung genommen, das Nothwmdige zu verfügen, damit den betheiligtcn Personen in vorkommenden Fällen behördlicherseitS die nothwendige Belehrung zu Theil werde. Vor Allem ist darauf Bedacht zu nehmen, daß nur ausnahmsweise gemäß den: jetzt gültigen russischen Paßgesetze wirklichen Großhändlern und Großindustriellen israelitischer Konfession, beziehungsweise deren Bertretcrn, welche Nachweisen können, daß sie in Rußland Handelsoperationen von bedeutendem Umfange durchführen oder bezwecken/ der Eintritt nach Rußland gestattet ist. Dieser Nachweis kann entweder durch ein von der betreffenden Handels- und Gewerbekammer auszustellendes Zeugnis; oder durch sonstige, der kaiserlich russischen Negierung Garantie bietende Referenzen erbracht werden. Diese Legitimationen müssen jedoch den Umfang des Geschäftsbetriebes deö den Eintntt nach Rußland begehrenden Kaufmannes womöglich durch präzise ziffermäßige Angaben zur Darstellung bringen. 0. Berlin, 18; Februar. Ich vernehme, -daß mau in den maßgebenden Kreisen der hiesigen Gemeinde mit dem Plane umgeht, die Vornahme der Gcschncidung in manchen Punkten zu reformiren. Namentlich soll von den Herren Doktoren, Ungerlcider, Mahbauin und Frankl, welche das Gemcinde-Nabbinat bilden, verlangt werden, daß die Ausübung dieser cmiucnt religiösen Handlung ausschließlich von Aerztcn vorzunchmcn sei. * Frankfurt a. M., 15. Februar. Der Kultusminister hat auf Befürwortung des köuigl. Provinzial- Schulkollegiums zu Kassel genehmigt, daß fortan die Ncalschnle der israelitischen RcligionSgescllschast ihren Schülern schon nach vollendetem sechsten Schuljahre daö Neifezengniß für den einjährigen Frciwilligcndienst auszustcllcn berechtigt sein solle. Bisher war die Berechtigung erst nach dem siebenten Schuljahre zu erlangen. Die bisherige Oberscknnda wird die Bezcichnung Unterprima führen, und die bisherige Prima wird als Oberprima für solche Schüler weiter bestehen, welche in der Erlangung eines Berechtigungsscheines ihr BildungSbedürfuiß nicht befriedigt sehen. (Frs. Z.) W. Hamburg, 16 Februar. Der Dampfer ״Pengniu", welcher am vergangenen Freitag hier von Newyork einlicf, hatte dreißig russische Glaubensgenossen an Bord. Dje Armen hatten vor Kurzen! Europa verlassen, um in Amerika ein besseres Heim zu suchen. Man hatte ihnen jedoch nicht gestattet, den Fuß auf amerikanischen Boden zu setzen und sie genöthigt. sofort wieder den Weg über den Ozean heimwärts zu wandern in das alte Elend, unglücklicher als da sie von dannen gezogen. Daö hiesige, israelitische Untcrstützungkomitee hat sie sofort dorthin weite.r befördert. Welcher Zukunft sehen diese Annen entgegen? Die Noth hatte sie aus Rußland getrieben, mit leeren Händen kehren sie zurück. (AuS einer uns gewordenen Mitteilung aus Rußland

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