Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 20 (1887)
- Issue
- Heft 8 (24.2.1887)
- Article
- Aus der Geschichte der Juden Württembergs im Mittelalter
- Date
- 1887-02-24
- Page
- 117 (sequence 1)
- Language
- German
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117 s■ Ans kr Geschichte kr Inden Mrltkinkrp hu Mittklntter. (Geschichte Württembergs von Paus Friedrich Stalin.) Wie anderwärts, erscheinen jetzt die Inden in immer zunehmender Menge, sowohl in Reichsstädten als in herrschaftlichen Städten, z. B. an manchen Orten der Grafschaft Württemberg, hier zuerst im Jahre 1281 zn Kalw. Eines JudeukirchhosS wird im Jahre 1281 zn Ulm, 1327 zu Eßlingen, eigener Synagogen (Indenschulen) im Jahre 1328 zn Eßlingen, 1329 im herzoglich tcckischcn Kirchhcim, 1346 zu Herrenlicrg, 1350 zu Stuttgart, 1353 zu Ochringen, 1355 zu Nottw.il (nebst Jndengassc), 1356 zu Hall gedacht. In besonderen Häusern, Höfen und Straßen wohnend, unterlagen diese seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts sogenannten Kaiserlichen, in der Folge landesherrlichen oder städtischen, Lhatsächlich so zicnilich rechtlosen Kammerknechte, deren Loos sich etwa seit der Zeit der Krenzzügc wesentlich verschlimmert hatte, im Zusgmmcuhang mit dem sogenannten Judcnschutz bedeutenden Abgaben nicht nur an den Kaiser (Kronstener, goldener Opfcrpsenuig), sondern auch an den Gebictsherrn ihres Wohnorts, ebenso manchen Beschränkungen und Bedrückungen. Ward ihnen der Betrieb bürgerlicher Gewerbe und des Groß- Handels entzogen, weil sic in keine Zunft anfgcnommcn wurden, so waren sie vorzugsweise auf das Geldgeschäft, vor allen! das den Christen durch die kirchliche Gesetzgcbung verbotene Ausleihen von Geld gegen Zinsen, angewiesen ׳Dieses brachte ihnen zwar reichen Gewinn, zog ihnen aber auch schweren Haß und wiederholte Verfolgungen zn, von denen die Schntzherrcn selbst reichlichcn Gewinn cinzuzichcn nicht unterließen. So insbesondere die großen der Jahre 1348 und!349 's siehe später^ an welche sich noch nachher weniger umfangreiche Verfolgungen und Austreibungen, .uauicutlich in einzelnen Reichsstädten aureihtcn, z. B. im Jahre 1428 zu Ravensburg wegen angeblicher Tödtnng eines Christenknabcns durch einige Inden. Andere beliebte Maßregeln waren, da man die Inden wie Schwämme betrachtete, die mau sich vollsangcn ließ, um sic daun anszudrückeu, die Herabsetzung oder Aufhebung der Judeuschulden, die namentlich König Wenzel in bedeutendem Umfang zur Anwendung brachte. In dem merkwürdigen XUuicr Vertrage vom 12. Juni 1385 gestattete er den verbüudcteu schwäbischen (auch einigen fränkischen) Städten, welche ihm für diese Begünstigung 40000 Goldgnldcn zahlten, eine Ermäßigung sämmtlichcr Schulden, welche sowohl sie selbst als ihre Angehörigen bei den in ihnen ansässigen Inden hatten, in der Art, daß bei Schulden des letzten Jahres die Zinsen wearufallen hatten, bei schon älteren Kapital und auSstehcnde Zinsen zusammen als ein neues Kapital behandelt wurden, von welchem ein Hiertcl nicht heimzubczahlen war. Die anderen drei Viertel des neuen Kapitals kanten sannntlich an die Städte, von welchen die Juden wieder im Wege von — seitens der Städte freilich mit Gcwaltmaßrcgeln verknüpften — Verhandlungen mehr oder weniger zurückerhalten konnten. Am 16. September 1390 erließ er ans dem Reichstage zu Nürnberg die Jndenschulden namentlich in Schwaben, Franken und Bayern zu Gunsten der Fürsten und Herren sowie deren Unterthancn überhaupt, während die meisten Städte, wie ׳die schwäbischen, sich diesmal mit Vorthcilen in der Besteucrimg begnügen mußten. Er bezog hierfür von den in Schwaben angesessenen Fürsten, Grafen, Herren, Rittern 'und Knechten zusammen 5000 fl. Auch Kaiser Sigmund ließ sich ans dem Nürnberger Reichstage des Jahres 1422 zur Bcstrcitnng der Kosten des Hnfitcnkricges das Recht erthcilcn, von allen Inden deS Reichs den dritten Pfennig von aller ihrer Habe zu erheben, in welcher Hinsicht Schwaben' und die Nheingegend bis Köln am 11. September desselben Jahres den! Steuerbezirk des Markgrafen Bernhard von Baden zügkthcilt wurden, Hall zn demjenigen des Pfalzgrafen Johann von Ncn'.narkt gehörte. — Die württcmbergischcn Grafen insbesondere bezogen seit dein Verzichte K. Karls IV. ans die Schatzung und Besteuerung der in ihren Festen und Städten gesessenen, ihnen nunmehr dienstbaren Inden vom 16. September 1360 dieses, von Eberhard dem Greiner sehr ausgenützte Einkommen; bei der erwähnten Schuldentilgung des Jahres 1390 zahlte er allein 2000 fl. Später sahen sich die Gebrüder Ludwig unb der geldbedürstige Ulrich der Vielgeliebte öfters veranlaßt, Juden ins Land aufzunehmen und ihnen Schutzbriefe zn crthcilcn; die Aufgenommencn hatten ein Schutzgeld von 8 — 50 Gulden zn bezahlen und dursten vom Gulden einen Pfennig,׳ vom Pfund Heller einen Heller Wochenzins, auch von zehn Gulden einen Gulden JahrcSzins beziehen. (Am 20. Juli 1465 erhielt Ulrich vom Kaiser das Schirmrccht und den Gerichtszwang über die Inden in den Vislhümcrn Mainz, Trier, Salzbürg und Vesarwon). Eberhard aber fand das wucherische Treiben*) der Juden für den Wohlstand seiner Unterthancn so gefährlich, daß er in feinem Testamente vom Jahre 1492 erklärte, seine Erben sollen fürderhin keine mehr in der Herrschaft seßhaft oder ein Gewerbe treiben lassen, und in der Landesverordunüg von 1495 befahl er, man solle ihnen wegen Wuchers kein Recht crtheilcn und bei Strafe an Leib und Gut keine liegenden Güter an sie verschreiben oder versehen. — ברוך משגה עתים. *) Zu dkm man sic freilich gezwungen hatte; siehe oben.